Engineer Master schrieb am 27.09.2016 um 16:30:07:Update: Die Mitarbeiterin ignoriert meine Anrufe, meine Briefe und meine Emails. Es wurde mir noch keine Bestätigung zugeschickt und wenn ich bei der AB anrufe, kann mir keine Info gegeben werden, da der Sachbearbeiter sich um den Fall kümmert.
WOW. Ich habe wirklich die Schnauze gestrichen voll. 1 Monat und noch keine Bestätigung für den eingang meines persönlich eingeworfenen Briefes.
Erst mal ruhig bleiben. Deine Ehefrau hat seit Einreise eine unbefristetes Aufenthaltsrecht augfgrund des Rückkehrfalles nach EU-Freizügigkeit in Deutschland. Aufenthaltkarte ist eine reine Bescheinigung dieser EU-Freizügigkeit, das Recht hat sie jetzt schon.
Ihre einzige Pflichten sind eine Anmeldung bei der Meldestelle und Angaben bei der
ABH, damit die
ABH die Aufenthaltkarte ausstellen kann. Hat sie diese Angaben gemacht, hat sie eine Anrecht auf die unmittelbare Bescheinigung über diese Tatsache und nach 6 Monaten auf eine Aufenthaltskarte.
Es geht also gegenwärtig nur um die Bescheinigung nach 5
VwV zum FreizügG/EU. Ich würde einfach einen
Brief (nicht email) mit Fristsetzung 2 Wochen zur Ausstellung dieser Bescheinigung senden. Anschließend dann entweder Fachaufsichtsbeschwerde oder Brief an den Leiter der
ABH. Gehe aber davon aus der die den Fall nicht kennen, also Erklärungen erforderlich. Kopien der Brief, E-Mails der
ABH, in denen deiner Ehfrau die Freizügigkeit verweigert wird sind dabei sicherlich hilfreich.