Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
4EUFAM Umzug nach Deutschland (Gelesen: 12.657 mal)
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #15 - 24.03.2016 um 19:48:56
 
Engineer Master schrieb am 24.03.2016 um 19:42:43:
Sollte ich mich wiederholen und mitteilen, dass ich eine Aufenthaltskarte benötige? 

Du brauchst keine, aber deine Frau.

Engineer Master schrieb am 24.03.2016 um 19:42:43:
Wurde ich doch falsch informiert

Nicht ganz, denn der SB der ABH stellt eben auf die FZF zum deutschen Kind ab, welche aber nicht notwendig ist.

Wenn du das Schreiben des SB aufmerksam liest, dann stellst du ja genau die besagten Widersprüche selber fest, zwischen Freizügigkeitsgesetz und AufenthG.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Engineer Master
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Made in Germany


Beiträge: 15

Munster, Ireland
Munster
Ireland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #16 - 24.03.2016 um 20:04:30
 
Hi Trixie,

trixie schrieb am 24.03.2016 um 19:48:56:
Du brauchst keine, aber deine Frau.

Genau, nur meine Frau da ich ja deutscher bin. Sorry, hätte meine Frau erwähnen sollen.

Was würdest du mir denn vorschlagen?

Sollte ich persönlich vorbeigehen und das "diskutieren" oder freundlich per Email darauf hinweisen, dass meine Frau gerne eine Aufenthaltskarte beantragen möchte, und uns bewusst ist, dass das Daueraufenthaltsrecht erst nach 5 Jahren beantragt werden kann?

Danke für deine Zeit und Hilfe, Trixie.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #17 - 24.03.2016 um 20:29:56
 
Engineer Master schrieb am 24.03.2016 um 20:04:30:
Was würdest du mir denn vorschlagen?

Deine Frau geht zur ABH und legt diese Unterlagen vor:
http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm#5a
Die ABH hat eine Bescheinigung auszustellen, dass die Unterlagen vorgelegt wurden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #18 - 24.03.2016 um 20:33:37
 
Engineer Master schrieb am 24.03.2016 um 20:04:30:
Sollte ich persönlich vorbeigehen und das "diskutieren" oder freundlich per Email darauf hinweisen, dass meine Frau gerne eine Aufenthaltskarte beantragen möchte


warum nicht einfach einreisen und ein Aufenthaltskarte aufgrund der mitgenommen Freizügigkeit beantragen. Mit entsprechenden Nachweisen, also dass DU jahrelang in EU ausserhalb Deutschlands gelebt *und* gearbeitet hast und mit der Kopie der 4EU FAM Card aus Irland Deiner Frau.

Die ABH sollte dann entweder die Aufenthaltskarte erteilen oder aber den Antrag schirftlich mit Rechtsbelehrung ablehnen ... was aber dann bei einer Klage leichts Spiel für Euch wäre
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #19 - 24.03.2016 um 22:08:35
 
Engineer Master schrieb am 24.03.2016 um 20:04:30:
Sollte ich persönlich vorbeigehen und das "diskutieren" oder freundlich per Email darauf hinweisen


Nein, deine Frau geht zur ABH und beantragt eine Aufenthaltskarte. Bei Abwimmeln schreibt man den Antrag formlos und wirft in den Behördenbriefkasten. Damit ist der Aufenthalt legal und die ABH ist am Zuge.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #20 - 25.03.2016 um 09:47:27
 
Es ist IMHO wesentlich, daß der Unterschied nicht unbeachtet bleibt:

grisu1000 schrieb am 24.03.2016 um 22:08:35:
beantragt eine Aufenthaltskarte

ist falsch:
Sie macht die erforderlichen Angaben, damit diese von Amts wegen ausgestellt werden kann.

grisu1000 schrieb am 24.03.2016 um 22:08:35:
Damit ist der Aufenthalt legal

Diese Formulierung läßt die Vermutung zu, daß ohne den "Antrag im Kasten" der Aufenthalt nicht legal sei.
Er ist nicht damit legal, sondern er ist es auch ohne diese Handlung.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 25.03.2016 um 09:58:33 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #21 - 25.03.2016 um 10:35:19
 
Petersburger schrieb am 25.03.2016 um 09:47:27:
Diese Formulierung läßt die Vermutung zu, daß ohne den "Antrag im Kasten" der Aufenthalt nicht legal sei.Er ist nicht damit legal, sondern er ist es auch ohne diese Handlung. 

Gesetzt den Fall, die Ehefrau läßt sich ein wenig Zeit, die erforderlichen Angaben zu machen und gerät in eine Personenkontrolle der Polizei. Wie soll dann in kurzer Zeit festgestellt werden, ob sie sich legal in Deutschland aufhält, vorallem dürfte die mitgenommene Freizügigkeit des Ehemanns nicht jedem sofort bekannt und nachvollziehbar sein?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #22 - 25.03.2016 um 10:49:53
 
trixie schrieb am 25.03.2016 um 10:35:19:
Gesetzt den Fall, 

Nett, daß schon wieder eine weiterführende Frage kommt, die mit der zitierten Aussage nichts zu tun hat.

Gleichwohl aus dem Startbeitrag:
Engineer Master schrieb am 18.03.2016 um 15:01:34:
Meine Frau ist seit Juni 2013 in Irland und besitzt eine 4EU FAM Card.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #23 - 25.03.2016 um 12:10:21
 
Petersburger schrieb am 25.03.2016 um 09:47:27:
Sie macht die erforderlichen Angaben, damit diese von Amts wegen ausgestellt werden kann.


Nach jetziger   Korrespotenz der ABH beabsichtigt sie den Rückkehrfall gem. AufenthG zu bearbeiten. Deshalb habe ich bewußt Antrag auf Aufenthaltskarte geschrieben und ich würde es auch so in die Mitteilung an die ABH schreiben. Das ist juristisch nicht korrekt, aber um der ABH klar zu machen das man zu diesem Zeitpunkt keine AE will.

Petersburger schrieb am 25.03.2016 um 09:47:27:
Diese Formulierung läßt die Vermutung zu, daß ohne den "Antrag im Kasten" der Aufenthalt nicht legal sei.
Er ist nicht damit legal, sondern er ist es auch ohne diese Handlung. 


Er ist legal, aber die ABH denkt  hier IMHO noch in Kategorien des AufenthG. Um keinen Angriffspunkt zu geben würde ich die Mitteilung, das man ein Rückkehrfall nach FreizügG ist, sofort machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #24 - 25.03.2016 um 12:50:43
 
Also ist das unterschiedliche Herangehensweise.

Ich persönlich halte das so:
Wenn ich einen glasklare Position habe, dann ziehe ich das absolut konsequent durch. Schon deshalb, um keine Gedanken oder Sprüche "Der beantragt das nur, also ist er sich nicht sicher ..." zu füttern.

Ob der TS in der Kommunikation mit der ABH Deinem Beispiel folgen möchte, ist selbstverständlich seine Sache.

Hier im Forum sollten wir durch solche Formulierungen aber keinen falschen Eindruck unterstützen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Engineer Master
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Made in Germany


Beiträge: 15

Munster, Ireland
Munster
Ireland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #25 - 29.08.2016 um 11:25:37
 
Hallo nochmal,

Ich bin jetzt in Deutschland angekommen und bin auch zur ABH. Die Dame meinte, da ich mich jetzt in DE befinde, muss ich mich an das Ausländergesetz halten. Sie hat noch nie was von einer mitgenommenen Freizügigkeit gehört. Die hat darauf bestanden, dass das Formular(eAT Antrag) ausgefüllt wird. Es ist egal ob ich nun für 4 Jahre im Ausland war oder nicht.
Nach einer kurzen Erklärung ging sie zu anderen Kollegen und fragte dort nach. Danach drückte Sie mir einen anderen Zettel in die Hand (EU-Bürger - Antrag für Familienangehörige (EU/EWR) )

Den muss ich nun ausfüllen.

Wo ist denn das Problem? Meine Frau ist keine EU Bürgerin, hat aber die 4 EU Fam Card da ich als Deutscher in Irland gearbeitet habe.

Entweder bin ich zu dumm, erkläre das falsch, oder die Dame hatte keine Ahnung.

Ich halte euch auf dem laufenden. So langsam gebe ich die Hoffnung auf weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #26 - 29.08.2016 um 14:10:12
 
Weil du im EU Ausland jahrelang deine Freizügigkeit genutzt hast, wirst du, obwohl du Deutscher bist, wie ein EU Bürger und deine Frau wie die Frau eines EU-Bürgers behandelt.

Deine Frau genießt dadurch Vorteile, die Ehepartner anderer Deutscher, welche sich nicht auf mitgenommene Freizügigkeit berufen können, nicht haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #27 - 29.08.2016 um 18:38:59
 
Engineer Master schrieb am 29.08.2016 um 11:25:37:
Entweder bin ich zu dumm, erkläre das falsch, oder die Dame hatte keine Ahnung.


offenbar ( "hatte" sic!)

Engineer Master schrieb am 29.08.2016 um 11:25:37:
So langsam gebe ich die Hoffnung auf

warum denn?

Engineer Master schrieb am 29.08.2016 um 11:25:37:
Nach einer kurzen Erklärung ging sie zu anderen Kollegen und fragte dort nach. Danach drückte Sie mir einen anderen Zettel in die Hand (EU-Bürger - Antrag für Familienangehörige (EU/EWR) )

so ist doch alles in Ordnung
(DU bist der EU Bürger, und sie die Familienangehörige, die entsprechenden Antrag auf die Aurenthaltskarte stellen muss)



Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Engineer Master
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Made in Germany


Beiträge: 15

Munster, Ireland
Munster
Ireland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #28 - 27.09.2016 um 16:30:07
 
Update: Die Mitarbeiterin ignoriert meine Anrufe, meine Briefe und meine Emails. Es wurde mir noch keine Bestätigung zugeschickt und wenn ich bei der AB anrufe, kann mir keine Info gegeben werden, da der Sachbearbeiter sich um den Fall kümmert.

WOW. Ich habe wirklich die Schnauze gestrichen voll. 1 Monat und noch keine Bestätigung für den eingang meines persönlich eingeworfenen Briefes.

Story continues... Ärgerlich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #29 - 28.09.2016 um 00:34:08
 
Engineer Master schrieb am 27.09.2016 um 16:30:07:
Update: Die Mitarbeiterin ignoriert meine Anrufe, meine Briefe und meine Emails. Es wurde mir noch keine Bestätigung zugeschickt und wenn ich bei der AB anrufe, kann mir keine Info gegeben werden, da der Sachbearbeiter sich um den Fall kümmert.

WOW. Ich habe wirklich die Schnauze gestrichen voll. 1 Monat und noch keine Bestätigung für den eingang meines persönlich eingeworfenen Briefes.


Erst mal ruhig bleiben. Deine Ehefrau hat seit Einreise eine unbefristetes Aufenthaltsrecht augfgrund des Rückkehrfalles nach EU-Freizügigkeit in Deutschland. Aufenthaltkarte ist eine reine Bescheinigung dieser EU-Freizügigkeit, das Recht hat sie jetzt schon.

Ihre einzige Pflichten sind eine Anmeldung bei der Meldestelle und Angaben bei der ABH, damit die ABH die Aufenthaltkarte ausstellen kann. Hat sie diese Angaben gemacht, hat sie eine Anrecht auf die unmittelbare Bescheinigung über diese Tatsache und nach 6 Monaten auf eine Aufenthaltskarte.

Es geht also gegenwärtig nur um die Bescheinigung nach 5 VwV zum FreizügG/EU. Ich würde einfach einen Brief (nicht email) mit Fristsetzung 2 Wochen zur Ausstellung dieser Bescheinigung senden. Anschließend dann entweder Fachaufsichtsbeschwerde oder Brief an den Leiter der ABH. Gehe aber davon aus der die den Fall nicht kennen, also Erklärungen erforderlich. Kopien der Brief, E-Mails der ABH, in denen deiner Ehfrau die Freizügigkeit verweigert wird sind dabei sicherlich hilfreich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema