Wäre es denn sinnvoll, die
ABH beim ersten Gespräch, also wenn meine Frau hier ist, schon darüber zu informieren, daß wir im Januar gemeinsam verreisen werden ?
Oder sollte man das lieber spontan machen und dann auch ausweitend und glaubwürdig erklären - und muß man das überhaupt, falls die
AE bereits ausgestellt wurde ?
Oder ist es von Anfang an sinnvoller zunächst ein Besuchsvisum zu beantragen und keines zur
FZF, wenn schon voher klar zu sein scheint, daß- im Falle, daß es mit der
AE terminlich nicht hinhaut, die FZV vorerst vermutlich nicht zustande kommt, da ja die Ausreise bereits geplant ist ?
Und wenn ja, wie stehen denn die Chancen ein solches reines Besuchsvisum für den Ehepartner zu bekommen ? (Ich hatte mal irgendwo hier gelesen, daß das meist abgelehnt wird, wenn schon verheiratet)