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FZF/Visumsantrag Deutsche Botschaft Jakarta (Gelesen: 8.774 mal)
grisu1000
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Antwort #15 - 16.04.2016 um 10:15:16
 
NicoTse schrieb am 15.04.2016 um 19:26:20:
jemand Erfahrungen bezüglich des Bearbeitungszeitraumes dort ? 


Es ist ja eine Kombination aus dem Konsultat in Jakarta und deiner Zuständigen ABH plus Laufzeit der Papiere über Kurier. Deshalb ist ist der Zeitraum so schwer vorhersebar. 

Und es kommt ja ein bischen auf den Antragsteller an. Schafft ihr es die Terminvergabe so hinzubekommen das sie relativ schnell nach Erhalt des A1-Zertifkates den Antrag stellen kann?
Sind die Urkunden vollständig und richtig vorbeglaubigt usw.
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NicoTse
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Antwort #16 - 16.04.2016 um 17:17:24
 
Ja, das mit dem Termin checke ich, sobald ich den Termin für den A1 Test habe.
Heiratsurkunde wurde bereits von der Deutschen Botschaft in Jakarta legalisiert und auch eine beglaubigte Übersetzung haben wir schon vorliegen.

Es sind alle Papiere soweit vorhanden- bis auf besagtes A1 Zertifikat  Cool

Wielange ist das Visum eigentlich gültig- also 90 Tage ab Einreise- okay, aber wann muß denn die Einreise nach Ausstellungsdatum spätestens erfolgen ?  Zwinkernd
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Lila F.
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Antwort #17 - 16.04.2016 um 18:06:17
 
NicoTse schrieb am 16.04.2016 um 17:17:24:
Wielange ist das Visum eigentlich gültig- also 90 Tage ab Einreise- okay, aber wann muß denn die Einreise nach Ausstellungsdatum spätestens erfolgen ? 


Das Visum ist nicht 90 Tage ab Einreise gültig, sondern wird von der Botschaft für einen festen Zeitraum von 90 Tagen ausgestellt. Ihr könnt aber natürlich mit der Botschaft absprechen, ab wann das Visum gültig sein soll.
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Antwort #18 - 17.04.2016 um 20:08:39
 
Und der Ablauf ist:

Sie beantragt das Visum bei der Botschaft.

Die Botschaft schickt alle Unterlagen nach Deutschland, wo sie via Auswärtigem Amt - Bundesverwaltungsamt - bei der Ausländerbehörde landen. Dauert zwei bis fünf Wochen.

Die kontaktiert Dich, wenn noch was fehlt, was Du nachreichen sollst. Dazu muss die Ausländerbehörde aber die Unterlagen durchsehen. Ungeduldig vorher nachfragen bringt nichts.

Zurückgeschickt wird dann nur die Zustimmung per Mail – das ist also eine Sache von 10 Minuten.
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Antwort #19 - 18.04.2016 um 21:11:19
 
Danke- dann habe ich eine ungefähre Vorstellung !

reinhard schrieb am 17.04.2016 um 20:08:39:
Die Botschaft schickt alle Unterlagen nach Deutschland, wo sie via Auswärtigem Amt - Bundesverwaltungsamt - bei der Ausländerbehörde landen


Das heißt, die Original Heiratsurkunde liegt dann auch bei der ABHZwinkernd

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reinhard
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Antwort #20 - 18.04.2016 um 21:43:23
 
NicoTse schrieb am 18.04.2016 um 21:11:19:
Das heißt, die Original Heiratsurkunde liegt dann auch bei der ABH?


Ja, so soll es funktionieren. Alle Unterlagen sind dort, wo die Frau auch wohnen wird.

Und von der Botschaft zum Auswärtigen Amt geht es mit Diplomatenpost, damit keine einheimische Behörde reinguckt.
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Antwort #21 - 18.04.2016 um 21:56:18
 
Okay Smiley

Da ich nen ungefähren Zeitplan zu verfolgen habe- mal angenommen, im Juli erhält meine Frau das A1 Zertifikat und hätte dann Mitte/Ende Juli den Termin bei der Deutschen Botschaft in Jakarta- alle erforderlichen Papiere sind vollständig.
Wäre es dann vom zeitlichen Ablauf her realistisch, daß sie Anfang Oktober in Deutschland einreisen könnte ?

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Antwort #22 - 18.04.2016 um 22:07:34
 
Weiß ich nicht. Hört sich aber nicht unwahrscheinlich an.

Aber als Zusatzinformation:

Deine Frau bekommt eine Quittung für die Gebührenzahlung (0 Euro). Dort steht eine Vorgangsnummer drauf. Die Botschaft gibt den "Vorgang" dann mit "Antrag eingereicht" ins System ein. Und gibt ein "Post abgeschickt", das Auswärtige Amt gibt später ein "Post angekommen" und so weiter.

Mit der Vorgangsnummer kannst Du alle vier Wochen oder so beim Bundesverwaltungsamt in Köln fragen, wo der Kram gerade liegt.
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Antwort #23 - 18.04.2016 um 22:18:53
 
Danke für die hilfreichen Infos ! Wir warten nun ab und schauen mal, was sich ergibt.


Ein (bedenkliche?) Sache will ich noch anmerken :

Ich habe vor der Eheschließung über einen langen Zeitraum regen Mailkontakt mit der AV in Jakarta gehabt und ich war wirklich sehr erfreut und überrascht, wie schnell meine Mails beantwortet wurden und wie informativ und auch hilfreich diese Antwortmails waren. Das habe ich als Unterstützung der AV gewertet und ich fands echt super, wie entgegenkommend sie auch agiert haben.

Jedoch- nachdem die Ehe geschlossen wurde- hatte ich weitere Fragen- in Bezug auf das Ausfüllen des Visumsantrags, den genauen Ablauf, usw.

Hierzu habe ich auf mehrere Mails niemals eine Antwort bekommen  Ärgerlich

Daher bin ich froh, daß man mir hier im Forum bei vielen Fragen helfen kann/konnte !  Zwinkernd

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Antwort #24 - 13.05.2016 um 21:56:45
 
Nabend allerseits Smiley

Ich habe da noch eine Frage- dem Vismusantrag beizufügen wären laut Website Deutsch Botschaft Jakarta u.A. folgendes :

"Wohnortnachweis des Ehegatten
Entweder Meldebescheinigung der Stadtverwaltung
oder Kopien des Personalausweises mit Wohnortangabe..."

Mit dem Zusatz :
"jeweils nicht älter als vier Monate"

Dazu stelle ich mir folgende Fragen :  Augenrollen

1.) Meldebescheinigung- steht dort auch mein aktueller Personenstand drin ?
Und wenn ja, ist er momentan noch auf "ledig"!
Sollte ich uns dann besser die Eheregister eintragen lassen , damit auf der Bescheinigung "verheiratet" steht?
Und wenn ja, wie genau veranlasst man das ? 

2.) Kopiere ich meinen Personalausweis, woher sollte ersichtlich sein, daß die Kopie nicht älter als 4 Monate ist ???   Zwinkernd

Quelle : http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/4330298/Daten/5492158/D6_dt__Nachzug_zum...
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Antwort #25 - 13.05.2016 um 22:14:53
 
NicoTse schrieb am 13.05.2016 um 21:56:45:
1.) Meldebescheinigung- steht dort auch mein aktueller Personenstand drin ?
Und wenn ja, ist er momentan noch auf "ledig"!
Sollte ich uns dann besser die Eheregister eintragen lassen , damit auf der Bescheinigung "verheiratet" steht?
Und wenn ja, wie genau veranlasst man das ?


Für eine Meldebescheinigung musst du ohnehin zum Bürgeramt. Wenn du sie abholst, kannst du unter Vorlage der Heiratsurkunde (plus Apostille/Legalisierung und Übersetzung falls nötig) auch direkt den Meldestand ändern lassen. Dazu musst du nichts ins Eheregister eintragen lassen. Es macht aber auch nichts, wenn auf der Meldebescheinigung noch ledig steht.

NicoTse schrieb am 13.05.2016 um 21:56:45:
2.) Kopiere ich meinen Personalausweis, woher sollte ersichtlich sein, daß die Kopie nicht älter als 4 Monate ist ??? Zwinkernd


Solange der kopierte Personalausweis gültig ist, wird egal sein, wie alt die Kopie ist.
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Antwort #26 - 13.05.2016 um 22:16:28
 
Okay, danke ! Smiley
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Antwort #27 - 13.05.2016 um 22:22:38
 
Dann interessiert mich noch folgender Punkt -

"Schriftliche Erklärung des Ehegatten  2 Fotokopien
Stellungnahme des Ehegatten zu folgenden Punkten:
- Wohnsitze / Aufenthalte (außer Reisetätigkeit) während der letzten fünf Jahre
- Welche Staatsangehörigkeiten besitzen Sie?
- Haben Sie andere Familienangehörige oder gibt es Angehörige Ihres Haushalts, für deren
Unterhalt Sie auf Leistungen nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches
(Grundsicherung für Arbeitsuchende / Sozialhilfe) angewiesen sind?
- Welcher Krankenversicherungsschutz wird für Ihren Ehegatten ab der Einreise bestehen?"



Bezüglich 

 "- Haben Sie andere Familienangehörige oder gibt es Angehörige Ihres Haushalts, für deren
Unterhalt Sie auf Leistungen nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches
(Grundsicherung für Arbeitsuchende / Sozialhilfe) angewiesen sind?"

Ich bin alleine im Haushalt- erhalte aber aufstockende Leistungen vom Amt.
Bin ich dann "Angehöriger meines Haushalts (?)  und muß/sollte das angeben ? Und hätte das irgendwelche Relevanz ?

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #28 - 13.05.2016 um 22:30:06
 
NicoTse schrieb am 13.05.2016 um 22:22:38:
Ich bin alleine im Haushalt- erhalte aber aufstockende Leistungen vom Amt.
Bin ich dann "Angehöriger meines Haushalts (?)und muß/sollte das angeben ? Und hätte das irgendwelche Relevanz ?


Du kannst es angeben, es hat aber keine Relevanz. Eventuell relevant wäre nur, wenn du z. B. zu Unterhaltszahlungen für Kinder oder Exfrau verpflichtet wärst. Wenn du den Leistungsbezug nicht angeben möchtest, kannst du auch nur rein schreiben, dass du alleine im Haushalt lebst und niemandem außer deiner Frau zu Unterhalt verpflichtet bist. Das Formular ist vermutlich das Gleiche für verschiedene Anträge, so dass nicht jede Frage für dein Antrag deiner Frau passt bzw. relevant ist.
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Antwort #29 - 13.05.2016 um 22:36:56
 
Da Formular ist ja kein "Formular"... Schriftliche Erklärung- also setzte ich selber nen Text auf- ja ?  Zwinkernd
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