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Rat? Iraker Aufenthaltszweck ändern (Gelesen: 1.903 mal)
regina8877
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rat? Iraker Aufenthaltszweck ändern
04.02.2016 um 23:57:46
 
Guten Abend,
ein Freund hat ein ziemliches Problem, ich hoffe einen Rat zu bekommen.
Und zwar er ist Iraker. Erlebte 5 Jahre in der Schweiz und hat dort ganz vernpnftig ca. 5000 euro monatlich verdient. Vor 1.5 jahren hat er dann - wie er dachte - die traumfrau  geheiratet und ist nach deutschland gekommen. seitdem hat er seine aufenthaltserlaubnis der schweiz verloren und in deutschland aufenthalt wegen der ehe.
nach der ehe stellte sich raus dass die frau ganz anders war. sie unterschlägt sein alg2 bis auf 20-50euro jeden monat, sie lässt ihn auch nicht arbeiten, täglicher psychoterror.  er ist mit den nerven am ende. aber wegen dem zweckgebundenen aufenthalt kann er sie nicht verlassen.
gibt es eine mögluchkeit die frau zu verlassen ohne den aufenthalt zu verlieren? vielleicht weil er iraker ist ein aufenthalt aus humabitären gründen? waswürdet ihr raten?
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.02.2016 um 01:57:20
 
regina8877 schrieb am 04.02.2016 um 23:57:46:
...Erlebte 5 Jahre in der Schweiz und hat dort ganz vernpnftig ca. 5000 euro monatlich verdient.
...sie lässt ihn auch nicht arbeiten...
...gibt es eine mögluchkeit die frau zu verlassen ohne den aufenthalt zu verlieren?

1. Wenn ER in der Schweiz angeblich "ca. 5000 euro monatlich verdient" hat, dann ist es schwer nachvollziehbar, warum ER in Deutschland keinen Job finden und auf Hartz4 angewiesen sein sollte.

2. Sein FzF-AT zum Ehegattennachzug beinhaltet die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit, dafür braucht ER keine Erlaubnis der Ehefrau.
Ich fürchte, Du schreibst hier nicht die ganze Wahrheit.

3. Nach einer Trennung könnte er ggf. zu einem AT zur Erwerbstätigkeit wechseln, wenn er die Voraussetzungen (zB Job + Vorrangprüfung) erfüllt.
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regina8877
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.02.2016 um 05:33:50
 
Hallo,

danke für die Antwort.
Er hat oft Arbeitsangebote gehabt, aber seine Frau sagte ihm, sie will nicht dass er arbeitet, er soll zu hause bleiben, da sie mit der Arbeit  nicht mehr Geld hätten als mit alg2. Und wenn er arbeiten  würde, würde sie sich trennen. Und er hatte Angst seinen Aufenthalt zu verlieren. (die frau hat noch zwei Kinder aus erster ehe)
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.02.2016 um 08:43:04
 
regina8877 schrieb am 05.02.2016 um 05:33:50:
Er hat oft Arbeitsangebote gehabt

Das kann ich so nicht ganz glauben, denn das Job Center hat ihn sicherlich dazu verpflichtet, monatlich eine gewisse Anzahl von Bewerbungen zu schreiben. Das wird regelmäßig kontrolliert, ebenso das Ergebnis der Bewerbungen. Wenn sich nun herausstellt, dass er zwar einen Job bekäme, ihn aber nicht annimmt, würde man ihn sanktionieren, notfalls bis 100 %.

Was hat der Iraker in der Schweiz gearbeitet?

Wenn das eheliche Leben wirklich unerträglich ist, wäre zu prüfen of § 31 Abs. 2 AufenthG greift.
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regina8877
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 05.02.2016 um 12:12:37
 
Nicht jeder muss immer Bewerbungen vorzeigen. Ich kenne viele die das nicht müssen.
Zur Zeit macht er auch seinen Führerschein geförderrt vom Jobcenter.
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 06.02.2016 um 13:05:24
 
regina8877 schrieb am 05.02.2016 um 05:33:50:
...aber seine Frau sagte ihm, sie will nicht dass er arbeitet, er soll zu hause bleiben, da sie mit der Arbeitnicht mehr Geld hätten als mit alg2. Und wenn er arbeitenwürde, würde sie sich trennen...

Sorry, ich wusste bisher nicht,
1. dass in irakischen Familien die Ehefrau das Sagen hat und
2. dass Berufstätigkeit des Ehemannes ein Trennungsgrund sein kann,
aber danke für Deine Aufklärung  22

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