Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Besuchsvisum sinnvoll? (Gelesen: 2.997 mal)
Karachi1989
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchsvisum sinnvoll?
04.02.2016 um 12:50:56
 
Hallo liebes Forum,

leider dauert die Urkundenüberprüfung bzw. das eingeleitete Gerichtsverfahren in Pakistan sehr lange (man erscheint zum Termin und der Richter schickt einen wieder nach Hause  und gibt einen neuen Termin, das ist schon 4 mal passiert! Ärgerlich)

Meine Frau und ich sind schon fast ein Jahr getrennt und die Kommunikation läuft nur über Messenger, was natürlich kein Dauerzutsand sein kann.

Wir sind jetzt sogar bereit ein kurzfristiges Besuchsvisum zu beantragen (meine Frau würde 1-2 Monate zu mir kommen) und sie würde dann nach Ablauf des Visums wieder zurückkehren, um das laufende Verfahren abzuschließen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Haltet ihr unser Vorgehen für sinnvoll oder wird die Botschaft sowieso ablehnen, da es ja keine wirklichen Rückkehrgründe gibt (gut die Familie und das laufende Verfahren sind wohl Gründe...)?

Würde mich über jede Meinung freuen...

Wenn das Verfahren - so Gott will - abgeschlossen ist, werde ich einen ausführlichen Bericht schreiben, um dem Forum etwas "zurückzugeben"  Smiley

Vielen lieben Dank.

Karachi1989
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum sinnvoll?
Antwort #1 - 04.02.2016 um 12:57:09
 
Man könnte auch argumentieren, warum du nicht für 1-2 Monate nach Pakistan fahren kannst, zumal die Rückkehrbereitschaft ja nicht wirklich stichhaltig bewiesen werden kann.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum sinnvoll?
Antwort #2 - 04.02.2016 um 13:16:54
 
Man könnte denken, dass ihr das FZF einfach umgehen würdet!!!! Warum besichst du sie nicht dort? Wäre doch viel einfacher...so meine argumentation wenn ich AV wär....die Chancen sind sehr gering!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Karachi1989
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum sinnvoll?
Antwort #3 - 04.02.2016 um 15:32:53
 
Aras schrieb am 04.02.2016 um 12:57:09:
Man könnte auch argumentieren, warum du nicht für 1-2 Monate nach Pakistan fahren kannst, zumal die Rückkehrbereitschaft ja nicht wirklich stichhaltig bewiesen werden kann.


Weil wir nun mal in einer sehr durchgeplanten Gesellschaft leben, wo man sich nicht so einfach 1-2 Monate aus dem Alltag ausklinken kann, besonders wenn man Berufseinsteiger mit gerade abgeschlossenem Studium ist. Den Grund kann ich der Botschaft schon nennen.

Wieso das Verfahren umgehen? Das Verfahren läuft schon seit Monaten und ich möchte nicht das meine Frau ihren Deutschlandaufenthalt mit einem Regel- bzw. Gesetzesverstoß beginnt. Sie würde nach Ablauf des temporären Visums zurückkehren, kostet zwar alles doppelt was Flugtickets und co. angehen, aber dann ist es halt so.

Des Weiteren könnte sie nicht mehr nach ohne weiteres nach Pakistan zurück, wenn der Aufenthalt hier schon fragwürdig wäre bzw. werden würde...

Ich hoffe man hat für mich Verständnis, will nicht nerven oder so. Ich möchte auch nicht, dass die Userschaft mir das sagt, was ich gerne hören möchte, bin für die ehrlichen Antworten auch dankbar, aber vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

Vielen Dank für alle bisherigen und kommenden Wortmeldungen.

Viele Grüße

Karachi1989

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum sinnvoll?
Antwort #4 - 04.02.2016 um 15:50:05
 
Karachi1989 schrieb am 04.02.2016 um 15:32:53:
vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

... und auch hier gilt die allgemeine Aussage, dass dir Erfahrungen anderer User nichts bringen, weil jeder Fall anders gelagert ist.

Ob dein Vorhaben als sinnvoll erachtet wird, haben dir einige User bereits genannt, trotzdem gilt auch hier der Spruch: Versuch macht klug.

Vielleicht bekommt deine Frau auch eine Schengen Visum. Ohne es zu probieren wirst du es nie erfahren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lila F.
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum sinnvoll?
Antwort #5 - 04.02.2016 um 15:57:32
 
Karachi1989 schrieb am 04.02.2016 um 15:32:53:
Wieso das Verfahren umgehen? Das Verfahren läuft schon seit Monaten und ich möchte nicht das meine Frau ihren Deutschlandaufenthalt mit einem Regel- bzw. Gesetzesverstoß beginnt. Sie würde nach Ablauf des temporären Visums zurückkehren, kostet zwar alles doppelt was Flugtickets und co. angehen, aber dann ist es halt so.


Du weißt, dass sie wieder zurückkehren würde, aber die Botschaft weiß das leider nicht. Wenn du ein bisschen hier im Forum liest, wirst du auch genügend Beiträge finden, bei denen der ausländische Ehepartner versucht hat, bei einem Besuchsaufenthalt eine AE zu bekommen und so das u. U. langwierige Visumsverfahren im Ausland zu umgehen. Ich würde an deiner Stelle ein Begleitschreiben formulieren, in dem deine Frau darlegt, dass sie weiß, dass sie nach dem Besuch wieder zurückkehren muss und dass sie das auch machen wird (mit Begründung wieso). Außerdem kann sie in dem Schreiben dann auch direkt begründen, wieso du sie nicht so einfach besuchen kannst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum sinnvoll?
Antwort #6 - 04.02.2016 um 16:06:20
 
Lila F. schrieb am 04.02.2016 um 15:57:32:
Du weißt, dass sie wieder zurückkehren würde, aber die Botschaft weiß das leider nicht. Wenn du ein bisschen hier im Forum liest, wirst du auch genügend Beiträge finden, bei denen der ausländische Ehepartner versucht hat, bei einem Besuchsaufenthalt eine AE zu bekommen und so das u. U. langwierige Visumsverfahren im Ausland zu umgehen. 

Alle relevanten Unterlagen, die für die FZF notwendig sind, dürften bei der Botschaft liegen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde usw.). Wenn nun die Ehefrau des TS nicht wieder zurückkehren würde, was würde ihr das wirklich nützen? Nichts! Keine geprüfte Heiratsurkunde, Geburtskunde usw.. Der Antrag auf eine AE würde wohl innerhalb kürzester Zeit abgelehnt werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lila F.
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum sinnvoll?
Antwort #7 - 04.02.2016 um 16:09:25
 
trixie schrieb am 04.02.2016 um 16:06:20:
Alle relevanten Unterlagen, die für die FZF notwendig sind, dürften bei der Botschaft liegen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde usw.). Wenn nun die Ehefrau des TS nicht wieder zurückkehren würde, was würde ihr das wirklich nützen? Nichts! Keine geprüfte Heiratsurkunde, Geburtskunde usw.. Der Antrag auf eine AE würde wohl innerhalb kürzester Zeit abgelehnt werden. 


Die Botschaft weiß aber nicht, dass dem TE bzw. dessen Frau das klar ist. Deswegen habe ich ja eben auch empfohlen, ein Begleitschreiben zu schreiben. In diesem kann man u. a. die von dir genannten Gründe aufführen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Karachi1989
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum sinnvoll?
Antwort #8 - 04.02.2016 um 20:38:26
 
trixie schrieb am 04.02.2016 um 16:06:20:
Alle relevanten Unterlagen, die für die FZF notwendig sind, dürften bei der Botschaft liegen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde usw.). Wenn nun die Ehefrau des TS nicht wieder zurückkehren würde, was würde ihr das wirklich nützen? Nichts! Keine geprüfte Heiratsurkunde, Geburtskunde usw.. Der Antrag auf eine AE würde wohl innerhalb kürzester Zeit abgelehnt werden.


Richtig, alle Unterlagen liegen der Botschaft vor, werden aber noch überprüft bzw. es wird die Korrektur eines Dokuments via Gerichtsverfahren verlangt, letzteres ist momentan die ungewisse Komponente im ganzen Prozess.

Es ist dann immer die Frage, wie glaubhaft man es der Botschaft machen kann. Irgendwie bin ich da vorsichtig optimistisch. Das Überprüfungs- bzw. Korrekturverfahren läuft und meine Frau würde wirklich nach Ablauf des Touristenvisums zurückkehren, das wird dann zwar sehr hart, aber wir kennen die schwerwiegenden Konsequenzen, falls wir das Vertrauen der Botschaft auf diese Weise missbrauchen würden.

Ich muss mir das ganze nochmal durch den Kopf gehen lassen. Unter Umständen warte ich den nächsten Gerichtstermin ab, sollte er ihn nochmal verschieben, lade ich sie über ein Touristenvisum ein.

Nochmals besten Dank an alle.

Viele Grüße
Karachi1989


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum sinnvoll?
Antwort #9 - 04.02.2016 um 21:05:03
 
Karachi1989 schrieb am 04.02.2016 um 20:38:26:
meine Frau würde wirklich nach Ablauf des Touristenvisums zurückkehren

Besser wäre es, deine Frau würde VOR Ablauf des Visums ausreisen, denn nach Ablauf des Visums wäre sie illegal in Deutschland.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum sinnvoll?
Antwort #10 - 05.02.2016 um 01:32:10
 
Karachi1989 schrieb am 04.02.2016 um 12:50:56:
leider dauert die Urkundenüberprüfung bzw. das eingeleitete Gerichtsverfahren in Pakistan sehr lange... 

Dass die Überprüfung pakistanischer Urkunden ggf. viele Monate dauern kann, ist nachvollziehbar.
Aber was das "eingeleitete Gerichtsverfahren in Pakistan" damit zu tun hat, solltest Du näher erklären.

Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Karachi1989
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum sinnvoll?
Antwort #11 - 05.02.2016 um 11:08:01
 
@trixie
Das meinte ich auch, habe mich ungeschickt ausgedrückt. Smiley

@HeFi
Die Überprüfung läuft noch, allerdings wird im Rahmen des Verfahrens die Korrektur eines Dokuments via Gerichtsverfahren verlangt (seitens der Botschaft). Und die Mühlen der Justiz mahlen nun mal nur sehr langsam  unentschlossen

Das werde ich aber alles schön ausführlich berichten, wenn meine Frau dauerhaft hier ist.

Viele Grüße & ein schönes Wochenende

Karachi1989
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema