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Visum Ehegattennachzug aus Ghana, Angaben zur Versicherung und andere Unklarheiten (Gelesen: 6.386 mal)
Luisalina
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i4a rocks!


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02.02.2016 um 16:13:39
 
Hallo ihr lieben,

nach über vier Jahren erfolgreicher Fernbeziehung, haben mein Freund aus Ghana und ich im letzen Sommer in Ghana geheiratet. Nun steht übermorgen der Termin für die Visumsbeantragung an (alle Zertifikate, Sprachnachweise und sonstige Dokumente etc. haben wir).

Doch es gibt noch ein paar Unklarheiten für uns und ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
-Zum einen wird im Antragsformular gefragt, ob für den Antragsteller Krankenversicherungsschutz in Deutschland besteht. Ist er durch unsere Heirat wenn er nach Deutschland kommt automatisch versichert und das müssen wir mit ja angeben?

Dann wird gefragt wie der Lebensunterhalt sichergestellt wird: Ich bin Studentin, habe zwei Jobs und werde parallel durch meine Mutter finanziell unterstützt. Mein Mann hat in Ghana einen abgeschlossenes Bachelorstudium, wird hier aber erstmal jobben und ist bis wir eine dauerhafte Lösung gefunden haben bereit jede Art der Arbeit zu machen. Da wir beide sehr sparsam sind und mit wenig auskommen, werden wir gut über die Runden kommen. Aber wir fragen uns was er in das Formular schreiben soll: wird durch Ehefrau und eigenen Job sichergestellt? Klingt wenn man bedenkt, dass ich Studentin bin und er hier noch keine Arbeit hat vielleicht wenig überzeugend. Habt ihr Tipps?

- dann wollten wir fragen, ob es Sinn macht zur Visumsbewerbung gleich Fotos (von der Hochzeit) aber auch sonst aus den vergangenen Jahren (mein längster durchgehender Aufenthalt in Ghana war ein Jahr, danach haben wir uns regelmäßig gesehen) beizulegen. Oder machen wir uns dadurch im Gegenteil "verdächtig", weil wir denken, dass sie denken, dass es sich um eine Scheinehe handeln könnte?

-als er letzen Winter mich besucht hat, haben wir nicht angegeben dass wir ein Paar sind, weil wir dachten, dass das die Chancen auf ein Touristenvisum erhöht. Außerdem, da ich finanziell noch nicht so gesettled bin, hat meine Mutter damals die Verpflichtungserklärung für ihn unterschrieben und ihn offiziell eingeladen. Könnte, dass "zum Verhängnis" werden, weil es widersprüchlich ist?

- und eine letze Frage: Gibt es so eine Art Maximaldauer für die Verfahren? Bzw. habt ihr Erfahrungswerte? Man liest auf der Seite der Botschaft immer nur "mehrere Monate", aber wäre natürlich schön ein bisschen genaueres zu wissen.

Vielen Dank im Vorhinein und Entschuldigung für die "Flut" an Fragen. Da der Termin jetzt eben doch schon am Donnerstag morgen ist, sind wir doch ein bisschen durcheinander....Ich freue mich auf Antworten. Viele Grüße
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trixie
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Antwort #1 - 02.02.2016 um 16:48:10
 
Luisalina schrieb am 02.02.2016 um 16:13:39:
-Zum einen wird im Antragsformular gefragt, ob für den Antragsteller Krankenversicherungsschutz in Deutschland besteht. Ist er durch unsere Heirat wenn er nach Deutschland kommt automatisch versichert und das müssen wir mit ja angeben?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Familienversicherung, sofern gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Da du Studentin bist, bist nun selber KV ober über deine Eltern?

Wenn über deine Eltern, dann müßte sich dein Ehemann selber versichern.

Da du schreibst...
Luisalina schrieb am 02.02.2016 um 16:13:39:
wird hier aber erstmal jobben 

... und sollte er über 450 Euro im Monat kommen, dann müßte es selbständiges Mitglied in der GKV werden und der KV Beitrag wird von seinem bestimmt und abgezogen.

Luisalina schrieb am 02.02.2016 um 16:13:39:
Aber wir fragen uns was er in das Formular schreiben soll: wird durch Ehefrau und eigenen Job sichergestellt?

Warum sollte das komisch sein. Sofern das Geld durch eigene Einkünfte nicht ausreicht, hätte er Anspruch auf ALG II.

Luisalina schrieb am 02.02.2016 um 16:13:39:
Gibt es so eine Art Maximaldauer für die Verfahren? Bzw. habt ihr Erfahrungswerte? Man liest auf der Seite der Botschaft immer nur "mehrere Monate", aber wäre natürlich schön ein bisschen genaueres zu wissen.

Zeitangaben und Erfahrungen anderer nutzen dir überhaupt nichts, da es um das Visum deines Mannes geht. Da Ghana zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen zählt, dürfte die Angaben von "Monaten" schon realistisch sein.

Luisalina schrieb am 02.02.2016 um 16:13:39:
Oder machen wir uns dadurch im Gegenteil "verdächtig", weil wir denken, dass sie denken, dass es sich um eine Scheinehe handeln könnte?

Warum sollte man alle erdenklichen Unterlagen einreichen, wenn sie nicht ausdrücklich gefordert werden? Weniger kann mehr sein.
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Phiwen
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Antwort #2 - 02.02.2016 um 18:11:38
 
Hallo,

Also Fotos und so weiter, deine Aufenthalte(Reisepass),... sind nicht zum Nachteil. Das habe ich auch gemacht.
Bei mir hat die Abwicklung 1 Monat und 2 Wochen gedauert.
Wichtig ist, dass dein Mann alle geforderten Dokumente bei sich hat.
Er muss außerdem wissen wie du heißt, wo du lebst, wo du geboren bist, wann du geburtstag hast, wie deine eltern heißen, ob du Geschwister hast,.....
Da kommen einige Fragen. Die sollte er leicht beantworten können.
In Deutschland musst du mindestens 24m² Wohnfläche vorweisen können, da 12m² der mindestanspruch für einen Menschen ist.
Dein Monatsauskommen sollte auch ausreichend sein, dazu frage am besten deine ausländerbehörde.
Mit der Versicherung habe ich keine antwort, da ich das problem nicht hatte.
Falls noch Fragen sind fragen
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Antwort #3 - 02.02.2016 um 18:43:06
 
Phiwen schrieb am 02.02.2016 um 18:11:38:
Dein Monatsauskommen sollte auch ausreichend sein, dazu frage am besten deine ausländerbehörde.
Mit der Versicherung habe ich keine antwort, da ich das problem nicht hatte.
Falls noch Fragen sind fragen 


Monatseinkommen und Versicherung sind unerheblichund müssen nicht vorhanden sen. Da es sich bei dem TE um einen deutschen Staatsangehörigen handelt ist der LU unbeachtlich.
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Phiwen
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Antwort #4 - 02.02.2016 um 19:37:11
 
Ich sage ja nur was bei mir trotz allem verlangt wurde.
Musste mein Monatseinkommen der letzten drei Monate vorweisen.
Aber gut zu wissen, dass ich das gar nicht erst hätte müssen nachweisen.
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grisu1000
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Antwort #5 - 02.02.2016 um 19:56:58
 
Phiwen schrieb am 02.02.2016 um 19:37:11:
Musste mein Monatseinkommen der letzten drei Monate vorweisen.


Dann kannst du jetzt an den Landesdatenschutzbeauftragten schreiben umzu prüfen ob die Erhebung dieser Daten rechtmäßig war, ggf. sogar von der ABH die Löschung dieser Datensätze verlangen.
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trixie
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Antwort #6 - 03.02.2016 um 08:20:58
 
Phiwen schrieb am 02.02.2016 um 18:11:38:
In Deutschland musst du mindestens 24m² Wohnfläche vorweisen können, da 12m² der mindestanspruch für einen Menschen ist.

Auch dass kann bei einem deutsch-verheirateten nicht gefordert werden. Sie könnte auch mit dem Ehemann auf dem Sofa im Wohnzimmer der Eltern leben.
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Phiwen
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Antwort #7 - 04.02.2016 um 11:56:11
 
danke für die Infos.

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mimishi
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Antwort #8 - 04.02.2016 um 17:54:07
 
Mein Mann und ich sind gerade mitten im FZF Dschungel.

Wir haben einfach Familienversicherung angegeben, das war für die Botschaft ok. Die ABH wollte dann einen Nachweis von meiner Krankenversicherung, dass er mit mir versichert sein wird. Auch das ging ganz easy. Hab die Krankenkassea angerufen, das Problem erklärt und hatte zwei Tage später einen Brief, der bestätigt, dass er nach Einreise über mich versichert ist.

Geheiratet haben wir im September in accra. Mein Mann hatte seinen Termin Ende November in der Botschaft. Sie wollten wissen wie und wann wir uns kennen gelernt haben. Außerdem habn sie Fragen zu meiner Familie gestellt. Also alles nichts dramatisches, was dein Mann nicht beantworten kann. Mein Mann hatte auch ein paar Bilder dabei, die sie sich auch angeschaut haben. Außerdem muss sowieso dein lass in kompletter Kopie vorliegen, dann sehen sie ja auch wie oft du tatsächlich in Ghana warst und dass ihr auch wirklich kennt Laut lachend

Letzte Woche haben wir noch den Antrag auf Anerkennung der Ehe in Deutschland und die Dokumentenuberprüfung gestellt. Also alles in allem dauert es schon ein paar Monate dauern!

Ich drücke euch die Daumen!!!
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Luisalina
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Antwort #9 - 18.02.2016 um 12:25:47
 
Hallo,
an alle vielen herzlichen Dank für die hilfreichen und schnellen Antworten. Der Termin verlief soweit gut. Allerdings hatte sein Vater vor einigen Jahren seinen Namen bzw. einen Namenszusatz geändert. Daher steht auf der Geburtsurkunde meines Mannes der Name des Vaters mit einem Zusatz, auf der Hochzeitsurkunde ohne Zusatz. Daraufhin sollte dies sowohl in der Geburtsurkunde geändert werden als auch ein Nachweis über die Namensänderung seitens des Vaters erbracht werden. Geburtsurkunde wurde mit erneuerten Daten noch einmal ausgestellt, der Vater hat meinem Mann ein "affidavit" zukommen lassen, woraufhin er dieses der Botschaft vorlegte. Die Botschaft meinte aber, dass der Vater nun noch ein "gazetto" benötigt, also die Namensänderung in einer Zeitung veröffentlichen muss. Der Vater war bereits bei einer Zeitung, die meinten es könne einige Wochen dauern bis zur Veröffentlichung, somit hoffen wir, dass von der Botschaft die Quittung akzeptiert wird und wir nicht warten müssen, bis es dann veröffentlicht ist und dann erst der Antrag richtig bearbeitet wird...somit verzögert sich alles doch noch  etwas und wir fragen uns ob das alles legitim ist, schließlich geht es ja nicht um den Namen meines Mannes sondern um den seines Vaters und ein Beweis, bzw. eine Bestätigung, dass es sich um die selbe Person handelt liegt ja eigentlich schon vor....Naja...
An Mimishi: euch auch weiterhin viel Glück und Nerven!
Und noch einmal vielen Dank an alle!
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Antwort #10 - 05.04.2016 um 06:53:40
 
Meine Frau kommt auch aus einem Land mit "unsicherem Urkundenwesen" (Gabun) und nachdem alle Dokumente vorgelegen sind, hat es 6 Wochen gedauert und sie war hier. Laut Botschaft kann das aber offiziell auch "mehr als 12 Monate dauern". Meine Schwägerin kommt auch aus Afrika und war ebenfalls nach 6 Wochen hier. Deshalb denke ich, der Hinweis auf die extrem lange Bearbeitungsdauer liegt im Sicherheitsdenken der AVs begründet, um sich bei schwierigen Fällen ausreichend Spielraum zu verschaffen.
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Saxonicus
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Antwort #11 - 05.04.2016 um 12:29:40
 
Luisalina schrieb am 02.02.2016 um 16:13:39:
Gibt es so eine Art Maximaldauer für die Verfahren? Bzw. habt ihr Erfahrungswerte? Man liest auf der Seite der Botschaft immer nur "mehrere Monate", aber wäre natürlich schön ein bisschen genaueres zu wissen.

Das hängt im Wesentlichen vom Arbeitseifer, Aufwand und der Auslastung des Vertrauensanwalts ab. Die Botschaft hat da relativ wenig Einfluss darauf, wie schnell oder langsam der diese Aufgabe bewältigt.
Guckst Du hier:
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619670/Daten/6107041/Merkblatt_Gha...
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Andreayatu
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Antwort #12 - 25.04.2016 um 17:21:22
 
Hallo,

wie lange hat es bei deinem Mann gedauert, die A1 abzulegen ? Wir knabbern noch dran:-(. Sind seit einem Jahr verheiratet (in Tamale) und das Zusammenleben ist noch nicht in Sicht..
Liebe Grüße
Andreayatu
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Luisalina
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Antwort #13 - 30.05.2016 um 11:53:04
 
Hallo Andreayatu,
entschuldige die späte Antwort, ich habe deine Nachricht eben erst gelesen. Der A1 Kurs, war ein intensiv Kurs, das heißt er war jeden Tag ca. 3 Stunden und das inklusive Pruefung und bis dann die Ergebnisse da waren ueber einen Zeitraum von ca. 10-12 Wochen.
Ich wuensche euch viel Glueck und, dass es bald klappt. Wir sind immer noch am Warten und wissen noch nicht wann das Visum kommt (beantragt am 4. Februar).
Liebe Grueße
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Antwort #14 - 30.05.2016 um 15:10:20
 
Luisalina schrieb am 30.05.2016 um 11:53:04:
Hallo Andreayatu,
entschuldige die späte Antwort, ich habe deine Nachricht eben erst gelesen. Der A1 Kurs, war ein intensiv Kurs, das heißt er war jeden Tag ca. 3 Stunden und das inklusive Pruefung und bis dann die Ergebnisse da waren ueber einen Zeitraum von ca. 10-12 Wochen.
Ich wuensche euch viel Glueck und, dass es bald klappt. Wir sind immer noch am Warten und wissen noch nicht wann das Visum kommt (beantragt am 4. Februar).
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Vor mehr als drei Monate beantragt? weinend Da würde ich doch ratzfatz Untätigkeitsklage führen!
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Antwort #15 - 30.05.2016 um 16:51:13
 
Was soll die Untätigkeitsklage bringen, wenn die AV möglicherweise nicht untätig ist? Bspw., weil eine UP mittels Vertrauensanwalt gerade läuft?

Gruß
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Antwort #16 - 30.05.2016 um 17:08:39
 
Luisalina schrieb am 30.05.2016 um 11:53:04:
Wir sind immer noch am Warten und wissen noch nicht wann das Visum kommt (beantragt am 4. Februar).


Hat sich das mit der Zeitungsveröffentlichung vom Namen deines Schwiegervaters schon geklärt?
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Luisalina
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Antwort #17 - 31.05.2016 um 08:32:00
 
Zitat:
Hat sich das mit der Zeitungsveröffentlichung vom Namen deines Schwiegervaters schon geklärt?


Ja, das hatte sich bereits Ende Februar geklärt. Sie hatten meinem Mann nachdem das mit der Zeitung und alles durch war dann seinen Pass mitgegeben mit der Information, dass sie ihn dann anrufen.
Dann ist nichts mehr geschehen. Darauf hin habe ich am 18. April per E-mail mich bei der Botschaft zum Verlauf erkundigt, woraufhin am 24. April die Antwort: "Sehr geehrte Frau XY, der Vorgang wird bearbeitet. Wir bitten um Geduld". Kam.....Und nun ist schon wieder ueber einen Monat nichts passiert. Meint ihr ich soll noch einmal nachhaken (schriftlich/telefonisch)? Oder verzögert das alles nur?
Schöne Grueße und danke auch an Budweiser fuer den Tipp, aber ich denke auch, dass ich da wenig Chancen habe, da die Botschaft ja auch durch ihr Schreiben vom 24. April darstellen wollte, dass sie nicht "untätig" ist.
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Antwort #18 - 31.05.2016 um 09:21:20
 
Zuerst solltet ihr beim Bundesverwaltungsamt anrufen und herausfinden, ob und wann der Vorgang zur ABH geschickt wurde, dann kannst du bei der ABH nachfragen, ob und wann sie dich dort eventuell sprechen wollen mit dem Hinweis darauf, dass seit der Antragstellung schon mehr als drei Monate verstrichen sind.

Alle paar Wochen eine E-Mail schreiben oder die Akte von einem Schreibtisch auf den nächsten zu legen, wird nicht ausreichen, um einen Richter davon zu überzeugen, dass die Behörde nicht untätig ist. Die längere Dauer kann aber mit einer Urkundenprüfung erklärt werden. Wurde bei der Heirat eine UP gemacht oder habt ihr die Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen?
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Antwort #19 - 09.06.2016 um 16:25:43
 
Hallo,
vielen Dank fuer eure Antworten. Es hat sich seitdem ein bisschen etwas getan. Erst hatte ich auf Alacritys Rat das Bundesverwaltungsamt angerufen: Ein Mitarbeiter, der mir nach 20minuetigem Gespräch gestand, dass er sich eigentlich nicht auskennt, hatte mir erst versucht weiszumachen, dass es wahrscheinlich ueberhaupt nichts wird mit dem Visum, und wenn doch dann bestimmt nicht vor nächstem Jahr. Parallel hatte ich seit einigen Tagen versucht die örtliche ABH zu kontaktieren und kam dann tatsächlich durch: Nach dem ich Namen und Geburtsdatum meines Mannes durchgegeben hatte, hieß es "Ja sie haben einen Termin am 15. Juli und das Visum wurde bereits am 4.4. bewilligt". Dann fiel der Sachbearbeiterin auf, dass sie aber leider vergessen hatten diese Information an die Deutsche Botschaft in Accra weiterzuleiten, weswegen diese vmtl. in ihrem System den Antrag noch als nicht bearbeitet/bewilligt gespeichert hat. Mir wrude versprochen, dass es zugleich weitergeleitet wird und auf der ABH meinten sie ich solle dann noch mal die Botschaft kontaktieren: Telefonisch niemanden erreicht und auf meine schriftliche Anfrage kam bisher noch keine Antwort. Aber wenn die ABH den Antrag schon mal bewilligt hat, dann ist es doch eigentlich doch fast geschafft, oder? Ich war erst unglaublich wuetend, vor allem weil auf der ABH so getan wurde, als wuerde es sich um eine Lappalie handeln, ueber 2 Monate zu vergessen so etwas Wichtiges weiterzuleiten. Dann hatten wir uns aber ziemlich gefreut, weil wir dachten, dass das Visum dann eigentlich noch letze Woche kommen  muesste und jetzt ist schon wieder ein bisschen Ernuechterung eingetreten.....
Viele Grueße,
Luisalina
Ps. @ Andreyatu, ich kann leider nicht auf deine Nachricht antworten, da ich dazu noch zu wenig Beiträge habe, aber im Groben beantworten meine Schilderungen ja auch deine Frage...
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Antwort #20 - 09.06.2016 um 17:06:00
 
Luisalina schrieb am 09.06.2016 um 16:25:43:
Nach dem ich Namen und Geburtsdatum meines Mannes durchgegeben hatte, hieß es "Ja sie haben einen Termin am 15. Juli und das Visum wurde bereits am 4.4. bewilligt".


Das verstehe ich nicht. Wenn die ABH dem Visum bereits zugestimmt hat, wofür ist dann der Termin am 15.7.?
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