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Visum Ehegattennachzug aus Ghana, Angaben zur Versicherung und andere Unklarheiten (Gelesen: 6.383 mal)
T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 30.05.2016 um 16:51:13
 
Was soll die Untätigkeitsklage bringen, wenn die AV möglicherweise nicht untätig ist? Bspw., weil eine UP mittels Vertrauensanwalt gerade läuft?

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 30.05.2016 um 17:08:39
 
Luisalina schrieb am 30.05.2016 um 11:53:04:
Wir sind immer noch am Warten und wissen noch nicht wann das Visum kommt (beantragt am 4. Februar).


Hat sich das mit der Zeitungsveröffentlichung vom Namen deines Schwiegervaters schon geklärt?
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Luisalina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 31.05.2016 um 08:32:00
 
Zitat:
Hat sich das mit der Zeitungsveröffentlichung vom Namen deines Schwiegervaters schon geklärt?


Ja, das hatte sich bereits Ende Februar geklärt. Sie hatten meinem Mann nachdem das mit der Zeitung und alles durch war dann seinen Pass mitgegeben mit der Information, dass sie ihn dann anrufen.
Dann ist nichts mehr geschehen. Darauf hin habe ich am 18. April per E-mail mich bei der Botschaft zum Verlauf erkundigt, woraufhin am 24. April die Antwort: "Sehr geehrte Frau XY, der Vorgang wird bearbeitet. Wir bitten um Geduld". Kam.....Und nun ist schon wieder ueber einen Monat nichts passiert. Meint ihr ich soll noch einmal nachhaken (schriftlich/telefonisch)? Oder verzögert das alles nur?
Schöne Grueße und danke auch an Budweiser fuer den Tipp, aber ich denke auch, dass ich da wenig Chancen habe, da die Botschaft ja auch durch ihr Schreiben vom 24. April darstellen wollte, dass sie nicht "untätig" ist.
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 31.05.2016 um 09:21:20
 
Zuerst solltet ihr beim Bundesverwaltungsamt anrufen und herausfinden, ob und wann der Vorgang zur ABH geschickt wurde, dann kannst du bei der ABH nachfragen, ob und wann sie dich dort eventuell sprechen wollen mit dem Hinweis darauf, dass seit der Antragstellung schon mehr als drei Monate verstrichen sind.

Alle paar Wochen eine E-Mail schreiben oder die Akte von einem Schreibtisch auf den nächsten zu legen, wird nicht ausreichen, um einen Richter davon zu überzeugen, dass die Behörde nicht untätig ist. Die längere Dauer kann aber mit einer Urkundenprüfung erklärt werden. Wurde bei der Heirat eine UP gemacht oder habt ihr die Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen?
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Luisalina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 09.06.2016 um 16:25:43
 
Hallo,
vielen Dank fuer eure Antworten. Es hat sich seitdem ein bisschen etwas getan. Erst hatte ich auf Alacritys Rat das Bundesverwaltungsamt angerufen: Ein Mitarbeiter, der mir nach 20minuetigem Gespräch gestand, dass er sich eigentlich nicht auskennt, hatte mir erst versucht weiszumachen, dass es wahrscheinlich ueberhaupt nichts wird mit dem Visum, und wenn doch dann bestimmt nicht vor nächstem Jahr. Parallel hatte ich seit einigen Tagen versucht die örtliche ABH zu kontaktieren und kam dann tatsächlich durch: Nach dem ich Namen und Geburtsdatum meines Mannes durchgegeben hatte, hieß es "Ja sie haben einen Termin am 15. Juli und das Visum wurde bereits am 4.4. bewilligt". Dann fiel der Sachbearbeiterin auf, dass sie aber leider vergessen hatten diese Information an die Deutsche Botschaft in Accra weiterzuleiten, weswegen diese vmtl. in ihrem System den Antrag noch als nicht bearbeitet/bewilligt gespeichert hat. Mir wrude versprochen, dass es zugleich weitergeleitet wird und auf der ABH meinten sie ich solle dann noch mal die Botschaft kontaktieren: Telefonisch niemanden erreicht und auf meine schriftliche Anfrage kam bisher noch keine Antwort. Aber wenn die ABH den Antrag schon mal bewilligt hat, dann ist es doch eigentlich doch fast geschafft, oder? Ich war erst unglaublich wuetend, vor allem weil auf der ABH so getan wurde, als wuerde es sich um eine Lappalie handeln, ueber 2 Monate zu vergessen so etwas Wichtiges weiterzuleiten. Dann hatten wir uns aber ziemlich gefreut, weil wir dachten, dass das Visum dann eigentlich noch letze Woche kommen  muesste und jetzt ist schon wieder ein bisschen Ernuechterung eingetreten.....
Viele Grueße,
Luisalina
Ps. @ Andreyatu, ich kann leider nicht auf deine Nachricht antworten, da ich dazu noch zu wenig Beiträge habe, aber im Groben beantworten meine Schilderungen ja auch deine Frage...
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Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #20 - 09.06.2016 um 17:06:00
 
Luisalina schrieb am 09.06.2016 um 16:25:43:
Nach dem ich Namen und Geburtsdatum meines Mannes durchgegeben hatte, hieß es "Ja sie haben einen Termin am 15. Juli und das Visum wurde bereits am 4.4. bewilligt".


Das verstehe ich nicht. Wenn die ABH dem Visum bereits zugestimmt hat, wofür ist dann der Termin am 15.7.?
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