Tausend Dank an alle, die ihren Senf dazu gegeben haben
. Es tut wirklich gut ein paar Einschaetzungen zu hoeren und man fuehlt sich nicht so allein vor dem Gesetzes- und FormalitaetenWust. Und Danke fuer die Klarstellung was das Schengen-Touri-Visum angeht.
Beim Lesen habe ich nun zwischenzeitlich schon die Hoffnung aufgegeben, dass es die Moeglichkeit mit dem
FZF gibt... das klang doch sehr danach, als waere es rechtlich ausgeschlossen... bis zum post von Petersberger und der Erlaeuterung darin. Deshalb habe ich aber nun noch eine wichtige Frage: Gilt diese
AVwV zum
AufenthG denn noch so wie sie hier von 2009 zitiert ist? Das ist mir nun nicht ganz klar geworden... Wenn ja, verstehe ich es also so, dass wir die Chance haben auf Kulanz und
goodwill eine
AE wegen
FZF zu bekommen.
Hat es dabei nun Relevanz, ob und wie viel mein Partner momentan verdient? Und wuerde dann in diesem Fall auch die Anforderung an die Deutschkenntnisse auf Niveau A1 greifen??Petersburger schrieb am 11.01.2016 um 21:06:44:Die mehrfach formulierten 5/6 Monate würde ich dabei noch nicht einmal so ausdrücklich thematisieren - was passiert, wenn es dann aus guten Gründen auf einmal acht Monate werden müssen?
Daher:
Mit klaren Aussagen darüber, wie Ihr Euch das geplante Zusammenleben vorstellt würde ich hier durchaus Chancen für ein Visum (und nachfolgend AE) sehen.
Zeitraum "Bis wir gemeinsam entscheiden, daß er wieder allein oder mit Kind und Mutter zurückgeht."
So aehnlich hat es mir gestern jemand von der Botschaft hier vor Ort geraten... Dazu aber auch noch eine Frage bezueglich des Verfahrens: Das heisst also, man reist auch bei einem gestellten Antrag auf
FZF mit einem Schengen-Touristen-Visum ein und stellt dann in Deutschland nochmal einen Antrag auf
AE? Nicht dass ich irgendeine Ahnung haette, aber ich dachte man beantragt
FZF hier vor Ort von ausserhalb und bekommt dann eine
AE, sodass man nach Deutschland damit einreisen kann?
Zu folgender Aussage habe ich auch noch eine Frage (also ohne Sorgerecht, aber mit Vaterschaftsanerkennung im Falle meines Todes):
trixie schrieb am 11.01.2016 um 21:41:04:Trotzdem kann es zu enormen Schwierigkeiten kommen, wenn der Kindsmutter etwas zustößt und eine Entscheidung für das Kind getroffen werden muss, was natürlich keiner hoffen will.
Im normalen Alltag wird sich aber gegenüber dem Kind nichts ändern, wenn das alleinige Sorgerecht bei der Mutter ist.
Ich dachte, wenn der Vater die Vaterschaft notariell anerkannt hat (mit Bestaetigung der Mutter usw), wuerde ihm das Sorgerecht im Falle, dass mir etwas passiert auf jeden Fall zugeteilt werden... ? Ist das nicht so? Wer soll denn sonst das Sorgerecht bekommen, wenn nicht der offizielle Vater?
trixie schrieb am 11.01.2016 um 21:41:04:Hier noch eine interessante Stellungnahme zu dieser Problematik:
Den link kann ich leider nicht oeffnen.
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Die Diskussion ueber das Sorgerecht und was man warum wem zugestehen sollte, moechte ich eigentlich hier gar nicht erst anfangen. Wie gesagt, wir haben uns als Paar gemeinsam darueber Gedanken gemacht was Sinn hat und uns darauf geeiningt.
Nur mal am Rande: Nach meiner Information hat in Sambia bei einem verheirateten, genauso wie bei einem unverheiratetem Paar, immer die Mutter das Sorgerecht bis das Kind das 7. Lebensjahr erreicht. Dann wuerde im Sorgerechtsstreitfall das Sorgerecht zwischen den Eltern geteilt - es sei denn ein Elternteil ist nicht in der Lage die Personensorge wahrzunehmen oder es wuerde dem Wohl des Kindes widersprechen.
Man hat mir erklaert, dass nach den internationalen Rom3-Vertraegen bei einem Lebensmittelpunkt des Kindes ausserhalb Deutschlands auch sowieso das Recht des Aufenthaltslandes gelten wuerde (und nicht das deutsche) auch wenn das Kind deutscher Staatsbuerger ist - jedenfalls in den Faellen, in denen der Staat diese Vertraege auch unterzeichnet hat und das ist bei Sambia der Fall.
Aber, wie gesagt, die Diskussion moechte ich eigentlich hier nicht fuehren und Eure Meinungen dazu in aller Ehren... das war auch nicht meine Frage.. Ansonsten stimme ich der folgenden Aussage voll und ganz zu:
trixie schrieb am 11.01.2016 um 21:41:04:So wie man nicht heiraten muss und trotzdem füreinander einstehen kann, ohne dass man gegenüber dem anderen Pflichten hat, kann man auch ein Kind erziehen, ohne dass man dem anderen Rechte einräumt.