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Trennung (Gelesen: 8.212 mal)
Stefanie123
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06.01.2016 um 13:31:18
 
Ich habe ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe von Weihnachten erfahren....,
Verdacht hatte ich schon länger,das mein Mann eine andere Frau hat.
Der Verdacht bestätigte sich.

Er war zwischen den Jahren weg...er verschwindet immer mal ein paar age,lügt mich an,er wäre beim Onkel.

Ich will mich trennen.
Rede seit letzten Jahr nicht mehr mti ihm.
Er kommt nachts um 0 uhr...geht schlafen auf dem Sofa und geht morgens um 10 meistens.

Mein Vermieter will ihn abmelden.
Er wohnt ja nicht hier..zahl nix,bekommt ja auch nix,nur ein wenig Geld vom Onkel und sonstige Verwande.

Ich bekomme ALLG 2 und bekomme seine Miete angerechnet.

Was passiert,wenn ich ihn abmelde,da wir 1 . keine Ehe führen und er sich hier kaum aufhält?

Kann ich ihn abmelden und dem Jobcenter dies so mitteilen,das er hier nicht mehr wohnt?
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trixie
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Antwort #1 - 06.01.2016 um 13:38:57
 
Stefanie123 schrieb am 06.01.2016 um 13:31:18:
Er kommt nachts um 0 uhr...geht schlafen auf dem Sofa und geht morgens um 10 meistens

Da passt aber die Aussage nicht:
Stefanie123 schrieb am 06.01.2016 um 13:31:18:
Er wohnt ja nicht hier

Warum bekommt er denn kein ALG II mehr?

Du kannst dich ohne weiteres von ihm trennen, denn das ist eine einseitige Willenserklärung. Das kann auch in der gemeinsamen Wohnung passieren. Du mußt dich nur an die Spielregeln "Trennung von Tisch und Bett" halten.

Dem Jobcenter teilst du die Trennung mit. Das JC muss dir die gesamte Miete weiterbezahlen, bis du eine Kostensenkungsaufforderung erhältst, denn für dich alleine ist die Wohnung vermutlich von den Kosten her nicht mehr angemessen. Das JC kann dir maximal 6 Monate Zeit geben, dass du die Kosten senkst oder dir eine andere Wohnung suchst.
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Stefanie123
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Antwort #2 - 06.01.2016 um 13:43:56
 
Er hält sich nur sporadich in der Wohnung auf.
Deshalb ja auch meine Frage.....kann ich ihn abmelden?
Wie definier man....: ich wohne hier?

Das Jobcenter möchte ja auch wissen ob er hier wohnt .
Er bekam noch kein Geld vom Job center .
Er hat sich am 13 .11.2015 in meiner Wohnung angemeldet.
Das JC sagt er bekommt 3 Monate kein Geld und die Miete wird für ihn angerechnet.
Ich habe bei einem Anwalt nachgefrag,dieser sagte,es wäre rehtens was JC macht.

Fakt ist:
Wir führen keine Ehe,er hat nur wegen Papieren geheiratet,er hat eine Freundin.

Bin ganz durcheinander...

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Wanida
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.01.2016 um 13:45:10
 
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Antwort #4 - 06.01.2016 um 13:56:05
 
Stefanie123 schrieb am 06.01.2016 um 13:43:56:
Er hat sich am 13 .11.2015 in meiner Wohnung angemeldet.Das JC sagt er bekommt 3 Monate kein Geld und die Miete wird für ihn angerechnet

Ohne deine anderen Threads zu lesen, hat dein Mann Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen, von denen auch sein Mietanteil finanziert werden muss.
Das Problem wird aber sein, dass er irgendwann seine Sozialleistungen kassiert und seinen Mietanteil, den er dir geben müßte für sich behält.
Wie lange willst du das noch durchhalten, nur 50 % der Miet- und Nebenkosten alleine zu tragen?

Stefanie123 schrieb am 06.01.2016 um 13:43:56:
Wie definier man....: ich wohne hier?

Das ist sehr schwer zu beurteilen, vorallem weil er immer wieder bei dir auftaucht. Da das ganze ohnedies auf eine Scheidung hinausläuft, solltest du dir schnellstens einen Familien- und Sozialanwalt nehmen, der dich auch bei dieser rechtlichen Frage helfen wird.

Zitat:
Das JC sagt er bekommt 3 Monate kein Geld und die Miete wird für ihn angerechnet.
Ich habe bei einem Anwalt nachgefrag,dieser sagte,es wäre rehtens was JC macht.

Die Begründung würde mich interessieren, da das BSG längst entschieden hat, dass es diesen 3 monatigen Leitungsausschluss bei deutsch-verheiraten Ausländern nicht gibt.
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Stefanie123
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Antwort #5 - 06.01.2016 um 13:59:04
 
Das JC sagt er hat keinen anspruch auf Geld,weil er keinen aufenthaltstitel hat.
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Stefanie123
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Antwort #6 - 06.01.2016 um 14:04:42
 
Steht auch so in meinem Bescheid.
Anwalt sagte,das ist richtig so
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Antwort #7 - 06.01.2016 um 14:06:11
 
Wenn ihr verheiratet seid, könnte er doch eine AE nach § 28 Abs. 1 beantragen.

Von welchen Sozialleistungen lebt er dann jetzt?

Und warum hätte er dann in drei Monaten einen Leistungsanspruch?

Vielleicht könntest du den genauen Wortlaut des Bescheides zitieren.
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« Zuletzt geändert: 06.01.2016 um 14:21:37 von trixie »  
 
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Antwort #8 - 06.01.2016 um 14:21:43
 
Zitat:
Interessant wäre, was Du erreichen willst...


Wenn meine Frage so unwichtig ist, will ich mich mal nicht länger hier aufdrängen...
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Antwort #9 - 06.01.2016 um 14:28:27
 
Stefanie123 schrieb am 06.01.2016 um 13:31:18:
Was passiert,wenn ich ihn abmelde,da wir 1 . keine Ehe führen und er sich hier kaum aufhält?

Du kannst deinen Mann nicht so einfach abmelden, weil er defacto noch in der Wohnung wohnt. Es gibt keine Vorschriften, wieviele Stunden man sich am Tag in der Wohnung aufhalten muss, auch wenn das nicht die Ehe ist, die du dir vorgestellt hast.

Zitat:
Kann ich ihn abmelden und dem Jobcenter dies so mitteilen,das er hier nicht mehr wohnt?

Abmelden vom JC mit dem Hinweis, dass er nicht mehr bei dir wohnt, geht  nicht, (siehe oben) nur der Hinweis, dass du von deinem Mann getrennt lebst.
Dann muss eine Anhörung deines Mannes erfolgen und zu deinen Angaben Stellung beziehen.
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Antwort #10 - 06.01.2016 um 14:50:24
 
trixie schrieb am 06.01.2016 um 14:28:27:
Du kannst deinen Mann nicht so einfach abmelden, weil er defacto noch in der Wohnung wohnt. Es gibt keine Vorschriften, wieviele Stunden man sich am Tag in der Wohnung aufhalten muss, auch wenn das nicht die Ehe ist, die du dir vorgestellt hast.

Abmelden vom JC mit dem Hinweis, dass er nicht mehr bei dir wohnt, geht  nicht, (siehe oben) nur der Hinweis, dass du von deinem Mann getrennt lebst.
Dann muss eine Anhörung deines Mannes erfolgen und zu deinen Angaben Stellung beziehen.


wie wollen die Behörden ihn den anschreiben,wenn sie nicht wissen wo er sich aufhäl?
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Antwort #11 - 06.01.2016 um 14:51:35
 
Zitat:
Interessant wäre, was Du erreichen willst...


Sorry,war keine Absicht.

Ich möchte ein Volles Allg 2 wieder bekommen.

Ich habe ein Kind und bekomme 280 € pus KG und die Miete.
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Antwort #12 - 06.01.2016 um 14:53:06
 
Das verstehe ich jetzt nicht.
Dein Mann ist an deiner Adresse gemeldet und kommt immer wieder bei dir vorbei. Somit hat er doch die Möglichkeit, die Post zu lesen.

Nochmals die Bitte:

Zitat:
Von welchen Sozialleistungen lebt er dann jetzt?


Vielleicht könntest du den genauen Wortlaut des Bescheides zitieren.


Da die Angelegenheit bereits vor 2 Monaten im Forum diskutiert wurde, hast du bereits einen Anwalt in Sachen Trennung und Scheidung konsultiert?
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Antwort #13 - 06.01.2016 um 14:56:32
 
Der Worlaut vom Bescheid:

Bisher konnten wir ihren Ehemann nicht in die BG mit aufnehmen,da Sie uns bisher keinen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen konnten.



trixie schrieb am 06.01.2016 um 14:06:11:
Wenn ihr verheiratet seid, könnte er doch eine AE nach § 28 Abs. 1 beantragen.

Von welchen Sozialleistungen lebt er dann jetzt?

Und warum hätte er dann in drei Monaten einen Leistungsanspruch?

Vielleicht könntest du den genauen Wortlaut des Bescheides zitieren.

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Antwort #14 - 06.01.2016 um 15:00:33
 
Stefanie123 schrieb am 06.01.2016 um 14:56:32:
Bisher konnten wir ihren Ehemann nicht in die BG mit aufnehmen,da Sie uns bisher keinen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen konnten.

Ein gültiger AT ist aber gemäß § 7 SGB II nicht Voraussetzung für ALG Leistungen, auch wenn es immer behauptet wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Du hast auch geschrieben, dass er drei Monate keine Leistungen erhält. Gibt es dazu etwas Amtliches?

Und von was soll dein Mann jetzt leben?
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