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AE läuft Mitte Januar ab! (Gelesen: 2.341 mal)
sunnydolce
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Zeige den Link zu diesem Beitrag AE läuft Mitte Januar ab!
28.11.2015 um 20:54:17
 
Ich habe einen Freund, er ist aus Togo, er ist Student und sein Visum läuft am 14.01.2016 ab.
Er hat leider seine letzte Deutschprüfung (C1) nicht bestanden und müsste diese im März nachholen.
Wir waren beim Amt seiner Stadt um zu fragen was im januar passiert.
Deutschland stellt Togolesen ein Visum/AE für 2 jahre aus!
in diesen 2 Jahren MUSS derjenige alle Prüfungen fertig und bestanden haben.
Wir haben nächste Woche nochmal einen Termin bei einer anderen und diesmal möchte ich NOCHMAL auf Sie einreden Sie solle doch das Visum bis wenigstens April verlängern.
Die Vorgängerin war ziemlich aggressiv und meinte er solle im januar wiederkommen.
Wir beide haben sehr große Angst,
denn wenn er laut Aussage der ersten Dame Januar wiederkommt und die verweigert die Verlängerung...dann ZACK wird er abgeschoben.

Ich bitte um Austausch eurer Erfahrungen!
Vielleicht könnt ihr mir auch helfen, wenn ihr welche aus TOGO kennt, mit ähnlichem Problem???

Übernächste Woche haben wir auch einen Termin beim Anwalt!
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sunnydolce
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Antwort #1 - 28.11.2015 um 21:04:45
 
Ich glaube ich verwechsel AE mit Visum.
Das ist auch alles nicht so einfach.
Um es genauer zu erklären: ER möchte endlich sein Studium welches er in Togo absolviere anerkennen lassen, allerdings muss er alle A1-C1 Prüfungen erstmal fertig haben.
Und die letzte hat er halt versemmelt.
Ich denke er hat eine AE wegen Sprachkurs???

Hilfe...
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reinhard
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Antwort #2 - 28.11.2015 um 21:07:00
 
Dann klärt das doch in Ruhe mit dem Anwalt.

Ein Visum ist die Erlaubnis zum Einreisen. Es kann nicht verlängert werden.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist die Erlaubnis zum Aufenthalt. Sie wird zur Studienvorbereitung für zwei Jahre gegeben, in dieser Zeit sollten alle Prüfungen absolviert sein. Danach kann eine neue AE für das Studium gegeben werden.

Wird die AE nicht gegeben, weil die Studienvorbereitung nicht gelungen ist, wird keineswegs "Zack abgeschoben". Sondern er wird zur Ausreise aufgefordert, er erhält dafür eine Frist, und in dieser Frist kann er ganz normal ausreisen.

Abgeschoben werden nur diejenigen, die die Gesetze missachten. Aber nicht solche, die durch eine Prüfung gefallen sind.
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sunnydolce
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Antwort #3 - 28.11.2015 um 21:16:57
 
ich mache mir wirklich große Sorgen, dass er keine Verlängerung bekommt. Es gibt also keine andere Möglichkeit als Abwarten und auf Glück hoffen oder wie sehe ich das?
Ich weiss ich kann es in Ruhe klären mit dem Anwalt.
Aber andere Dinge wird er mir vielleicht auch nicht raten?!
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erne
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Antwort #4 - 28.11.2015 um 21:24:24
 
sunnydolce schrieb am 28.11.2015 um 21:16:57:
Abwarten und auf Glück hoffen


wenn die zwei Jahre im januar vorbei sind, würde ich mich damit anfreunden ausreisen zu müssen. Die Regelung ist klar, waurm sollte man für ihn Ausnahmen machen?

Ich wüsste auch nicht, was ein Anwalt ausrichten kann.

Er kann auch den C1 Kurs und Prüfung zu Hause absolvieren und dann ein Visum fürs Studium beantragen
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sunnydolce
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Antwort #5 - 28.11.2015 um 21:48:27
 
na super....
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reinhard
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Antwort #6 - 28.11.2015 um 21:58:07
 
Es gibt auch Ausländerbehörde, die die zwei, drei Monate noch abwarten, falls es wahrscheinlich ist, dass er besteht. Dann ist die übliche Methode, dass er eine AE-Verlängerung beantragt, eine FB als Bestätigung bekommt, aber dann drei Monate keine Entscheidung. Dann kann er ja bleiben.

Und wenn er dann die Prüfung bestanden hat, beantragt er die richtige AE (die zum Studium) und alles ist gut.

Ich würde an Eurer Stelle die Beratung beim Anwalt machen, aber erst danach entscheiden, ob Ihr den Anwalt beauftragt oder es selbst versucht oder aufgebt. Der Anwalt weiß vielleicht, welchen Spielraum die ABH wahrnimmt.

Eine andere Möglichkeit ist, dass Ihr zum "international office" geht, der Beratungsstelle für ausländische Studenten an der Uni. Die haben solche Probleme ja öfter in der Beratung und auch schon öfter mit der ABH diskutiert. Die könnten Euch am ehesten sagen, ob Eure ABH da hart ist oder mit sich reden lässt.

Es hängt aber wirklich davon ab, ob er kurz vor Bestehen der Prüfung steht oder irgendwie hoffnungslos durchhängt.
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dgstein
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Antwort #7 - 29.11.2015 um 07:56:03
 
Hallo,

reinhard schrieb am 28.11.2015 um 21:58:07:
Und wenn er dann die Prüfung bestanden hat, beantragt er die richtige AE (die zum Studium) und alles ist gut.

[...]

Es hängt aber wirklich davon ab, ob er kurz vor Bestehen der Prüfung steht oder irgendwie hoffnungslos durchhängt.

die Verlängerung der AE über die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre hinaus bzw. die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung ist eine Ermessensentscheidung der ABH. Und dabei kommt es nicht nur allein darauf an, ob er die Sprachprüfung besteht, sondern auch darauf, dass in naher Zukunft (also hier zum Sommersemester 2016) mit einer Zulassung zum Studium gerechnet werden kann. Sollte erst noch ein Studienkolleg erforderlich sein, wird die Chance für die Wiederholung des Sprachkurses wohl eher nicht gegeben, weil das Studienkolleg mit zur Studienvorbereitung zählt.

Viele Grüße

dgstein
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Antwort #8 - 29.11.2015 um 13:38:43
 
Ist er knapp gescheitert oder hat er momentan keine Chance zu bestehen? Wenn nur knapp, warum schaut er nicht, dass er die Prüfung vor Mitte Januar wiederholt? Wenn er dafür mal 100 oder 200 km fahren muss in eine andere Stadt zu z.B. einer anderen VHS, die an diesem Termin die Prüfung anbietet - warum nicht?

Habe zum Beispiel in Berlin Termine für C1-Prüfungen am 11.12. gefunden (Anmeldung bis 07.12.).
Dann am 22.01. (Anmeldung bis 18.01.), 19.02. usw. Vielleicht lässt sich die ABH ja auch erweichen, wenn die Prüfung kurz nach Mitte Januar ist, sie also kurz bevor steht und nicht erst 2 Monate später ist.
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Lila F.
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Antwort #9 - 29.11.2015 um 15:27:17
 
sunnydolce schrieb am 28.11.2015 um 21:04:45:
Um es genauer zu erklären: ER möchte endlich sein Studium welches er in Togo absolviere anerkennen lassen, allerdings muss er alle A1-C1 Prüfungen erstmal fertig haben.


Was möchte er denn überhaupt? Möchte er hier studieren oder möchte er sein Studium anerkennen lassen? Wieso sollte er die C1-Prüfung brauchen, um sein Studium anerkennen zu lassen? Oder möchte er hier einen Master machen und braucht dafür die C1-Prüfung?

Sollte er ein Studium hier anstreben, würde ich auch wie von lottchen vorgeschlagen, dazu raten, dass er die Prüfung wo anders ablegt. Dabei sollte er aber unbedingt darauf achten, dass er eine Prüfung macht, die dann für das angestrebte Studium auch wirklich als Sprachnachweis ausreicht. Hierbei gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Unis und zum Teil sogar zwischen verschiedenen Studiengänge (einige Unis halten Goethe C1 z. B. nicht für ausreichend). Sollte er nicht auf eine bestimmte Uni festgelegt sein, könnte er schauen, ob er einen passenden Studiengang findet, bei dem B2 als Zugangsvoraussetzung ausreicht. Wenn er gut Englisch kann, könnte er sich auch überlegen, einen englischsprachigen Studiengang zu machen.
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