Hallo,
meine Situation habe ich
hier vor 10 Monaten schon geschildert.
Noch mal eine kurze Zusammenfassung:
seit 2005 in Deutschland, zuerst als Student, dann § 30
AufenthG, seit 2014 Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die ich bekommen habe, da meine Frau unseren Lebensunterhalt gesichert hat.
Ende 2014 habe ich einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und eine Einbürgerungszusicherung bekommen, die bis 2016 gültig ist.
Im März 2015 haben wir uns getrennt und im Mai bin in die andere Stadt umgezogen. Ende Mai bin ich aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit entlassen worden und seitdem bleibe ich staatenlos. Vor einer Woche habe ich endlich ein Anhörungsschreiben von der zuständigen Einbürgerungsbehörde bekommen, wo Folgendes steht:
"Eine Einbürgerung setzt grundsätzlich voraus, dass die eigenständige wirtschaftliche Sicherung des Lebensunterhaltes nachhaltig gesichert ist. Hierzu gehören die Unterkunft, Mittel zur Befriedigung des täglichen Lebens, Kranken- und Pflegeversicherung und eine Altersvorsorge. Diese Voraussetzungen liegen in ihrem Fall derzeit nicht ausreichend vor. Bevor wir nun die für Sie kostenpflichtige Ablehnungsentscheidung treffen, haben Sie bis zum 05. Dezember 2015 die Gelegenheit, sich zu der Sache nochmals zu äußern oder Ihren Antrag unwiderruflich zurückzuziehen".
Zu meiner finanziellen Situation: seit März 2015 arbeite ich freiberuflich als Nachhilfelehrer und verdiene ca. 1000,- im Monat. Von meiner Frau bekomme ich monatlich noch 700,- Trennungsunterhalt. Ich habe eine private Rentenversicherung (aber keine 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, nur 46) und BU-Versicherung. Selbstverständlich bin ich kranken- und pflegeversichert.
Meine Fragen: wenn man nach § 10
StAG einen Anspruch auf Einbürgerung hat, reicht es etwa nicht aus, wenn Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II gesichert ist? Ich habe eigentlich nie ALG II bezogen und habe es nicht vor.
Kann es eine Rolle spielen, dass ich in diesem WS mein abgebrochenes Studium wieder aufgenommen habe und Student bin? Ich muss aber trotzdem weiter arbeiten, um das Studium finanzieren zu können.
Brauche ich dringend einen Rechtsanwalt, der mich weiter unterstützt oder soll ich zuerst versuchen, die Einbürgerungsbehörde selbst zu überzeugen, dass mein Lebensunterhalt doch gesichert ist?
VG Dima