Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 ... 10
Thema versenden Drucken
Visum zur Eheschließung (Gelesen: 37.234 mal)
lachmalwieder
Full Member
***
Offline


für eine bessere welt


Beiträge: 62

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #15 - 28.11.2015 um 01:14:18
 
Normalerweise muss die Botschaft dem Antragsteller Auskunft geben, wie der Sachverhalt momentan ist. Zumindest das es noch bearbeitet oder geprüft wird. Etwas seltsam das Ganze bei dir.

Eigentlich sollte er eine Woche nach dem OK der ABH das Ding in der Hand haben.

MfG
Zum Seitenanfang
  

Wenn jedes Land nur 1000 Soldaten schicken würde um den IS zu bekämpfen...
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #16 - 28.11.2015 um 01:52:35
 
Nö. Der Ehegatte muss vom Ausländer bevollmächtigt werden, damit er Auskünfte einholen kann.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
itasweet23
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch,italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #17 - 28.11.2015 um 08:32:59
 
lachmalwieder schrieb am 28.11.2015 um 01:14:18:
Normalerweise muss die Botschaft dem Antragsteller Auskunft geben, wie der Sachverhalt momentan ist. Zumindest das es noch bearbeitet oder geprüft wird. Etwas seltsam das Ganze bei dir.

Eigentlich sollte er eine Woche nach dem OK der ABH das Ding in der Hand haben.

MfG


Hallo, ja die Info dass es noch bearbeitet wird habe ich ja und dass die Botschaft und die AB noch in Kontakt ist.

Merkwürdig für mich ist, dass die AB am 3.11. Ihre positive Stellungnahme bereits gab und die zwei noch in Kontakt sind!
Darauf, was da genau noch los ist, erhalten wir keine Auskunft.

Mein Anwalt hat der Botschaft die Frist gegeben, bis zum 30.11 sich zu äußern, wie genau der Sachstand ist. Am Dienstag weiß ich mehr und werde euch Berichten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #18 - 28.11.2015 um 11:22:18
 
Und was machst du wenn die Frist verstreicht?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #19 - 28.11.2015 um 11:39:16
 
itasweet23 schrieb am 28.11.2015 um 08:32:59:
Mein Anwalt hat der Botschaft die Frist gegeben, bis zum 30.11 sich zu äußern, wie genau der Sachstand ist. Am Dienstag weiß ich mehr und werde euch Berichten.

Was hat Dein Anwalt bzw. was hast Du mit der Antragsstellung Deines Verlobten zu tun ? Er ist der Antragsteller und Verfahrensbeteiligter, Verhandlungs- und Gesprächspartner für die Botschaft bezüglich der Visumserteilung.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
itasweet23
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch,italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #20 - 28.11.2015 um 13:31:07
 
Aras schrieb am 28.11.2015 um 11:22:18:
Und was machst du wenn die Frist verstreicht?


Dafür ist der Anwalt da! Wir werden so oder so warten müssen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
itasweet23
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch,italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #21 - 28.11.2015 um 13:36:56
 
Saxonicus schrieb am 28.11.2015 um 11:39:16:
Was hat Dein Anwalt bzw. was hast Du mit der Antragsstellung Deines Verlobten zu tun ? Er ist der Antragsteller und Verfahrensbeteiligter, Verhandlungs- und Gesprächspartner für die Botschaft bezüglich der Visumserteilung.


Vielleicht habe ich mich nicht richtig Ausgedrückt. Mein Verlobter bekommt keine Auskunft! Was ich damit zu tun hab? Ich bin seine Verlobte? Es geht mich wohl was an was Sache ist! Unser Anwalt vertritt ihn bzw. uns mit der Vollmacht von uns beiden!
Er kommt nicht an die Botschaft ran, dann muss es wohl ein Anwalt versuchen. 

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
itasweet23
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch,italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #22 - 28.11.2015 um 13:47:26
 
Aras schrieb am 28.11.2015 um 01:52:35:
Nö. Der Ehegatte muss vom Ausländer bevollmächtigt werden, damit er Auskünfte einholen kann.


Richtig. Die Vollmacht liegt vor. Selbst ihn geben die keine genaue Auskunft und schrieben immer, er soll auf die Homepage schauen, sobald es entschieden ist, erscheint seine Visum-Nummer in der Liste, ansonsten ist es noch in Bearbeitung, das wars, mehr sagen die nicht zu ihm. Ich als seine verlobte kann von Deutschland aus, das Auswertiges Amt anschreiben und/ oder das BVA, was ich ja schon tat und die Info bekam, dass beide Behörde noch in kontakt sind. Was dahinter steckt und warum nach der Positive Stellungnahme der AB es noch solange dauert-KEINE AUSKUNFT MEHR- . Deshalb der Anwalt jetzt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
itasweet23
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch,italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #23 - 28.11.2015 um 13:50:59
 
Meine Anfangsfrage war, wer sich mit solch ein Fall auskennt und vielleicht auch weiß oder Erfahrung damit gemacht hat, warum nach der Positiven Stellungnahme der AB fast 1 Monat später das Visum noch nicht ausgestellt wurde.

Schönen Samstag
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #24 - 28.11.2015 um 13:51:04
 
Ich hab noch nie bei ner Behörde eine Frist gesetzt, da ich als Bürger, im Gegensatz zur Behörde, keine staatliche Gewalt bzw. Zwang ausüben kann. Ich hab immer nur eskaliert. Ist günstiger als einen Anwalt einzuschalten.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
itasweet23
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch,italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #25 - 28.11.2015 um 14:08:32
 
Aras schrieb am 28.11.2015 um 13:51:04:
Ich hab noch nie bei ner Behörde eine Frist gesetzt, da ich als Bürger, im Gegensatz zur Behörde, keine staatliche Gewalt bzw. Zwang ausüben kann. Ich hab immer nur eskaliert. Ist günstiger als einen Anwalt einzuschalten.


Mein Anwalt hat der Botschaft einen Brief gefaxt, sich bitte zum Sachstand zu äußern. Jede Anwalt setzt eine Frist zum Antworten. Das ist normal! Meinem Anwalt kommt die ganze Sache schon komisch vor. Der Anwalt weiß schon was er macht und kann wahrscheinlich mehr erreichen bei den Behörden als den Antragsteller. Wir wollen nur wissen wie der Stand ist und eigentlich sind wir berechtigt dazu. Wo ist da der zwang?! Jeder Antragsteller, Anwalt oder sonst wer, weiss dass nachdem die AB ihre Stellungnahme gibt es eigentlich recht schnell geht dass die Botschaft das Visum stellt. Wenn nicht oder wenn sie es noch verzöger, dann ist was faul meiner Meinung nach und darauf kann jeder Bürger reagieren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
itasweet23
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch,italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #26 - 28.11.2015 um 14:14:26
 
Und wenn die Botschaft trotz positiver Stellungnahme kein Visum geben will, sollen sie es doch einfach machen. Ist der Antragsteller denn nicht berechtigt Auskunft zu erhalten wo denn der hacken hängt? Das ist unser Problem.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #27 - 28.11.2015 um 16:30:21
 
Es geht mir darum, dass ihr keinen Zwang ausüben könnt. Was soll nach dem Verstreichen passieren? Untätigkeitsklage geht nicht, da hat dir Botschaft noch 2 Monate Zeit. Also eine zahnlose Frist.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #28 - 28.11.2015 um 20:06:19
 
itasweet23 schrieb am 28.11.2015 um 13:36:56:
Ich bin seine Verlobte?

also rechtlich Niemand

itasweet23 schrieb am 28.11.2015 um 13:47:26:
das Auswertiges Amt anschreiben und/ oder das BVA, was ich ja schon tat und die Info bekam, dass beide Behörde noch in kontakt sind.

na bitte. Es gibt noch innerbehördliche Fragen zu klären, welche das sind, geht Euch erstmal nichts an. Euch interessiert nur das Ergebnis.
Würden die Behörden den Antragstellern jeden einzelnen innerbehördlichen Schritt erklären, hätten sie viel weniger Zeit zum Arbeiten.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
itasweet23
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch,italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung
Antwort #29 - 28.11.2015 um 21:22:28
 
erne schrieb am 28.11.2015 um 20:06:19:
also rechtlich Niemand

na bitte. Es gibt noch innerbehördliche Fragen zu klären, welche das sind, geht Euch erstmal nichts an. Euch interessiert nur das Ergebnis.
Würden die Behörden den Antragstellern jeden einzelnen innerbehördlichen Schritt erklären, hätten sie viel weniger Zeit zum Arbeiten.


reichlich niemand? Du hast wohl keine Ahnung was liebe bedeutet, sorry. Wenn hier keiner meine fragen Antworten kann, braucht man nicht nutzlos zu kommentieren. Das bringt niemanden weiter.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 ... 10
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema