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Visum zur Eheschließung (Gelesen: 37.563 mal)
cabrio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #105 - 09.12.2015 um 10:28:45
 
T.P.2013 schrieb am 09.12.2015 um 02:49:09:
Wie wenig Raum seit 1995 fortschreitend in diesem Topic für Willkür besteht, weiß nur der, der damit außerhalb der eigenen subjektiven Wahrnehmung regelmäßig zu tun hat. Aber wie schon obenstehend geschrieben wurde: "Verzicht auf Praxisnähe"...


Ganz genau, das "weiß nur der, der damit ...regelmäßig zu tun hat", also der Bundespolizist. Der an sich visumsfrei Einreisende hat keine Kriterien, um wissen zu können, ob er vielleicht an der Grenze zurückgewiesen wird und sollte sich deshalb vorsorglich ein Visum besorgen, will er dieses Risiko nicht eingehen und diese Zitterpartie nicht durchmachen. Aus Sicht des Betroffenen stellt es sich also genauso dar: vollkommen unvorhersehbar und daher willkürlich.
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Antwort #106 - 09.12.2015 um 10:47:33
 
Du trittst schon wieder unkontrolliert anderen auf die Füße.

cabrio schrieb am 09.12.2015 um 10:28:45:
Der an sich visumsfrei Einreisende hat keine Kriterien, um wissen zu können, ob er vielleicht an der Grenze zurückgewiesen wird und sollte sich deshalb vorsorglich ein Visum besorgen, will er dieses Risiko nicht eingehen und diese Zitterpartie nicht durchmachen.

Das ist völliger Blödsinn.

Jeder, der nach Kurzaufenthaltsregeln einreisen will, der zwingend rechtzeitig wieder ausreisen will und die üblichen Kriterien (zu denen auch schon mal ein Rückflugticket zählen kann) erfüllt, kann auch nach Kurzaufenthaltsregeln einreisen.
Visumfrei oder mit Schengenvisum - egal.

Wer dagegen nach Kurzaufenthaltsregeln einreisen will und nicht festen Willens ist, wieder zurückzureisen, begibt sich mehr oder weniger sehenden Auges auf schwankenden Boden.
Ebenso, wer durch sein Auftreten oder sein Gepäck Zweifel auslöst (Stichwort: Polizeitaktik und -erfahrung) oder wer bei der Befragung Unfug erzählt.
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Antwort #107 - 09.12.2015 um 10:58:05
 
Was gerne vergessen wird:
Auch eine Zurückweisung aufgrund fehlender Reisekrankenversicherung ist nicht willkürlich.

Es ist auch nicht so, dass das Visahandbuch nicht in allen Amtssprachen der EU vorläge...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #108 - 11.12.2015 um 15:23:50
 
Petersburger schrieb am 09.12.2015 um 10:47:33:
wer durch sein Auftreten oder sein Gepäck Zweifel auslöst (Stichwort: Polizeitaktik und -erfahrung)


Kleine Bemerkung am Rande: Die Passkontrolle erfolgt meistens vor der Gepäckausgabe.
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Antwort #109 - 11.12.2015 um 16:28:54
 
NeedHelp schrieb am 11.12.2015 um 15:23:50:
Die Passkontrolle erfolgt meistens vor der Gepäckausgabe.


Wie schon gesagt meistens!!! Fliegt man innerhalb der EU (Umsteiger) erfolgt diese oftmals auch zusammen mit dem Zoll nach der Gepäckausgabe..Schon mal was von LAK (Lageabhängige Kontrolle) der BP gehört?
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Petersburger
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Antwort #110 - 11.12.2015 um 17:50:40
 
Erstens gibt es auch andere Einreisemöglichkeiten in deie Schengenstaaten als Flughäfen,  zweitens gibt es auch die einfache Frage nach dem Gepäck.
Z.B. bei fehlendem Rückflugticket.
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Antwort #111 - 14.12.2015 um 16:19:18
 
Auch wenn ich jetzt kleinlich bin: Wenn du einen elektronischen Ticket hast (was ja heute der Normalzustand ist), hast du keinen Rückflugticket, den du vorzeigen kannst. Da hast du höchstens eine 6-8 stellige Buchungsnummer, aber auch nicht mal diese musst du dabei haben. Es reicht schon, wenn du beim Einchecken den Reisepass vorzeigst.

Natürlich sind auch andere Anreisen als über Flug denkbar, aber aus Südamerika?
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Antwort #112 - 14.12.2015 um 19:35:34
 
NeedHelp schrieb am 14.12.2015 um 16:19:18:
Auch wenn ich jetzt kleinlich bin:

Dann bist Du es halt.

Wenn ich hier im Forum schreibe und eine allgemein klingende Aussage von mir gebe, habe ich immer den stillen Mitleser mit einer völlig anderen Ausgangssituation im Hinterkopf.
Einen Ukrainer, der mit dem Bus über Polen kommen will z.B.

Ein Standardproblem:
Wenn ich in der Informationsstunde auf die vorgelegten Dokumente des Einen schaue, mit dem ich gerade rede, dann hören potentiell alle in der Umgebung mit. Die haben ganz andere Ausgangssituationen, aber hören nur Frage und Antwort. Den Text vor mir sehen sie nicht.
Nachdem ich einige Dutzend mal kurz nach einer Auskunft auf nahezu dieselbe Frage eine andere Antwort gab und dann "Wieso haben Sie eben noch etwas ganz Anderes gesagt?" hörte, formuliere ich "mit dem dritten Zuhörer im Hinterkopf".
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Antwort #113 - 15.12.2015 um 13:19:43
 
NeedHelp schrieb am 14.12.2015 um 16:19:18:
Auch wenn ich jetzt kleinlich bin: Wenn du einen elektronischen Ticket hast (was ja heute der Normalzustand ist), hast du keinen Rückflugticket, den du vorzeigen kannst. Da hast du höchstens eine 6-8 stellige Buchungsnummer, aber auch nicht mal diese musst du dabei haben. Es reicht schon, wenn du beim Einchecken den Reisepass vorzeigst.

Natürlich sind auch andere Anreisen als über Flug denkbar, aber aus Südamerika?



Einen Rückflugticket hat er. Diese sieht man an seiner Email, wenn man das E-Ticket per Email bekommt. Das muss man nur ausdrucken und vorweisen.

Daddys' Änderung:
Antwort vom Zitat zwecks besserer Lesbarkeit getrennt...
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« Zuletzt geändert: 15.12.2015 um 15:15:43 von Daddy »  
 
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Antwort #114 - 24.12.2015 um 08:41:25
 
Guten morgen ihr lieben!

So nun komme ich mal zum schreiben wie der Stand der Dinge ist.

Mein Schatz ist seit letzte Woche Freitag da. Mit der reise lief alles gut. Keine Fragen, er musste nichts vorweisen und nichts. Manchmal macht man sich einen Kopf umsonst!

Wir waren beim Standesamt. Termin haben wir verschoben auf in 2 Wochen. Die Standesbeamtin hielt aber auch Rücksprache mit der ABH ob dies zulässig sei ohne Heiratsvisum.  Ja das ist es, danach muss er wieder ausreisen und das Visum zur FZF beantragen.

Also, ich muss noch dazu sagen, dass ich jeden Schritt mit der ABH besprochen habe. Die Beamten unserer Zuständigen ABH sind sehr sehr freundlich. Nur kurz so im Rande, der Abteilungsleiter gab mir sogar seine Privattelefonnummer, falls mein Verlobter im Flughafen Probleme bekommen hätte, dass die Bundespolizei oder wer auch immer sich bei ihm melden sollen. Wie schon oben geschrieben, es lief Gott sei dank alles gut.

Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten. Wie mit der ABH besprochen, gehen wir nach der Hochzeit hin um erstmal mein Verlobter vorzustellen und um alles weitere zu besprechen. Der Abteilungsleiter sagte mir, dass sie dann schon mal eine Vorabzustimmung (oder wie das heißt)? der Botschaft gibt. Ich habe aber trotzdem sorgen, dass die Botschaft ablehnen wird.

Wir haben zwar einen Anwalt, aber ich möchte nicht gegen die ABH gehen, grad weil sie sich kooperativ zeigen.

Gibt es denn nicht eine Möglichkeit dass er nicht ausreisen muss und direkt hier seinen Aufenthalt bekommt? Wir kennen uns mit Gesetzen und das was uns zusteht leider nicht aus.

Wir wünschen euch schöne Feiertage! Smiley
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Antwort #115 - 24.12.2015 um 09:34:07
 
itasweet23 schrieb am 24.12.2015 um 08:41:25:
Gibt es denn nicht eine Möglichkeit dass er nicht ausreisen muss und direkt hier seinen Aufenthalt bekommt? Wir kennen uns mit Gesetzen und das was uns zusteht leider nicht aus.

Lies doch einfach nochmal, was schon früher geschrieben wurde.

Es steht alles bereits hier im Thema.

Euch beiden ein schönes Fest, kurz darauf noch ein schönes - und viel Glück!
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Antwort #116 - 28.12.2015 um 15:29:35
 
Erstmal Glückwunsch, dass er ohne Probleme reingekommen ist. Das war ehrlich gesagt meine größte Sorge.

So, und dann heiratet ihr am 8. Januar. Mit der ABH sprecht ihr bis dahin überhaupt nicht mehr. Dann geht ihr mit der Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt und meldet ihn bei dir in der Wohnung an. Bei dieser Gelegenheit beantragt ihr auch gleich eine Aufenthaltskarte für ihn. Den Antrag schreibt ihr schon vorher zuhause. Dein Mann schreibt:

"Ich beantrage die Ausstellung einer Aufenthaltskarte EU für mich als Ehemann der freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerin, itasweet. Unsere Heiratsurkunde liegt vor. Nach § 5 Abs.1 Satz 2 Freizügigkeitsgesetz/EU sind Sie verpflichtet, mir unverzüglich eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind. Diese Bescheinigung möchte ich heute mitnehmen, da ich sie zur Erleichterung im Rechtsverkehr umgehend benötige."
(Unterschrift deines Mannes)

Davon macht ihr eine Kopie und besteht auf einen Eingangsstempel auf der Kopie.

Sollte die Einwohnermeldebehörde sagen, sie seien dafür nicht zuständig, dann gebt ihr das Schreiben eben bei der Ausländerbehörde ab - und lasst euch einen Eingangsstempel geben. Die Kopie mit dem Stempel nehmt ihr mit nach Hause. Die Bescheinigung nach dem Paragraphen oben müssen die euch gleich mitgeben. Wenn ihr das gemacht habt, dann habt ihr alles getan, was nötig ist.

Weder musst du verstehen, was Freizügigkeit bedeutet, noch solltest du weiter mit Behördenmitarbeitern diskutieren. Dein Mann kann nach der Hochzeit hierbleiben. Er muss auf keinen Fall zurück - egal, was euch die Leute jetzt erzählen. Die Behörde darf sich allerdings nach dem Gesetz sechs Monate Zeit lassen, bis sie die Aufenthaltskarte ausstellt. Der Aufenthalt deines Mannes ist aber die ganze Zeit über rechtmäßig, auch nachdem die 90 Tage Aufenthalt abgelaufen sind.
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Antwort #117 - 28.12.2015 um 20:17:55
 
cabrio schrieb am 07.12.2015 um 01:09:37:
So problematisch sehe ich das nun ganz und gar nicht. 

Danach wundert mich
cabrio schrieb am 28.12.2015 um 15:29:35:
Das war ehrlich gesagt meine größte Sorge.

Und es freut mich.

Du solltest nur nicht vergessen, Deine Sorgen bei Deinen Ratschlägen rechtzeitig und  klar zu vermitteln. Das fehlte mir hier etwas.

Aber nun ...
cabrio schrieb am 28.12.2015 um 15:29:35:
zum Einwohnermeldeamt und meldet ihn bei dir in der Wohnung an. Bei dieser Gelegenheit beantragt ihr auch gleich eine Aufenthaltskarte für ihn.

Bei allem Verständnis für Deine Begeisterung:

Gib auch gleich noch den Rat, beim Einwohnermeldeamt die Ehe nachbeurkunden zu lassen, den Führerschein umschreiben zu lassen ...
... ist mir zu blöd, jetzt weiter zu phantasieren.

Erstens wird eine Aufenthaltskarte nicht beantragt, sondern es werden die erforderlichen Angaben gemacht, zweitens geschieht das nicht bei irgendeiner Behörde, wo man gerade sitzt, sondern bei der zuständigen.

Das ist ganz klar nicht das Einwohnermeldeamt.
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Antwort #118 - 07.01.2016 um 09:13:35
 
Hallo,

also wir gehen am Montag (nach der heirat) zur ABH und geben diesen "Brief" ab. Wir haben einen Termin bei der Sachbearbeiterin und versuchen so gut es geht gemeinsam eine Lösung zu finden. Die sagten mir aber schon, dass er nach der heirat und spätestens nach den 90 Tagen zurück muss um das Visumsverfahren nach zu holen. Mal schauen was am Montag raus kommt. Gibt es denn bei der ABH nicht einen "Formular" für die Beantragung einer Aufenthaltskarte als Ehegatte einer Freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerin? Oder geben wir das schreiben einfach so ab?
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Antwort #119 - 07.01.2016 um 09:22:25
 
cabrio schrieb am 28.12.2015 um 15:29:35:
Erstmal Glückwunsch, dass er ohne Probleme reingekommen ist. Das war ehrlich gesagt meine größte Sorge.

So, und dann heiratet ihr am 8. Januar. Mit der ABH sprecht ihr bis dahin überhaupt nicht mehr. Dann geht ihr mit der Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt und meldet ihn bei dir in der Wohnung an. Bei dieser Gelegenheit beantragt ihr auch gleich eine Aufenthaltskarte für ihn. Den Antrag schreibt ihr schon vorher zuhause. Dein Mann schreibt:

"Ich beantrage die Ausstellung einer Aufenthaltskarte EU für mich als Ehemann der freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerin, itasweet. Unsere Heiratsurkunde liegt vor. Nach § 5 Abs.1 Satz 2 Freizügigkeitsgesetz/EU sind Sie verpflichtet, mir unverzüglich eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind. Diese Bescheinigung möchte ich heute mitnehmen, da ich sie zur Erleichterung im Rechtsverkehr umgehend benötige."
(Unterschrift deines Mannes)

Davon macht ihr eine Kopie und besteht auf einen Eingangsstempel auf der Kopie.

Sollte die Einwohnermeldebehörde sagen, sie seien dafür nicht zuständig, dann gebt ihr das Schreiben eben bei der Ausländerbehörde ab - und lasst euch einen Eingangsstempel geben. Die Kopie mit dem Stempel nehmt ihr mit nach Hause. Die Bescheinigung nach dem Paragraphen oben müssen die euch gleich mitgeben. Wenn ihr das gemacht habt, dann habt ihr alles getan, was nötig ist.

Weder musst du verstehen, was Freizügigkeit bedeutet, noch solltest du weiter mit Behördenmitarbeitern diskutieren. Dein Mann kann nach der Hochzeit hierbleiben. Er muss auf keinen Fall zurück - egal, was euch die Leute jetzt erzählen. Die Behörde darf sich allerdings nach dem Gesetz sechs Monate Zeit lassen, bis sie die Aufenthaltskarte ausstellt. Der Aufenthalt deines Mannes ist aber die ganze Zeit über rechtmäßig, auch nachdem die 90 Tage Aufenthalt abgelaufen sind.


mir unverzüglich eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind. Diese Bescheinigung möchte ich heute mitnehmen, da ich sie zur Erleichterung im Rechtsverkehr umgehend benötige.
@Cabrio was meinst du damit? Welche Bescheinigung sollen sie mir ausstellen? Er gibt diesen schreiben ab und auf einer Kopie machen die einen Stempel? Das wars? Oder was genau meinst du?
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