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Fzf zum deutschen kind (Gelesen: 5.059 mal)
miri2014
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26.11.2015 um 23:00:59
 
Erst mal einen schönen Abend an alle.
Ich bin verheiratet und türkische Staatsangehörige. Mein Mann lebt in der Türkei und haben eine gemeinsame Tochter (15 Monate alt).
Sie hat die deutsche und türkische Staatsangehörigkeit.
Da ich alleine mit meiner Tochter in Deutschland lebe , bekomme ich finanzielle Unterstützung vom Staat.
Damit meine Tochter mit beiden Elternteilen aufwachsen kann , haben wir überlegt einen Antrag auf familienzusammenführung zum deutschen Kind zu beantragen.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und um die Beziehung aufrecht zu halten Pendel ich zwischen Deutschland und Türkei hin und her.
Meine Frage lautet: ist es möglich das mein Mann einen Visum bekommt auch wenn ich Hartz IV Bekomme ?
Muss ich hier bei der AB bestimmte Papiere einreichen oder meinem Mann zusenden ?

Danke im Voraus 
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erne
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Antwort #1 - 26.11.2015 um 23:53:03
 
miri2014 schrieb am 26.11.2015 um 23:00:59:
Meine Frage lautet: ist es möglich das mein Mann einen Visum bekommt auch wenn ich Hartz IV Bekomme ?


ja, bei FZF zu einem deutschen Kind ist das kein Problem

miri2014 schrieb am 26.11.2015 um 23:00:59:
Muss ich hier bei der AB bestimmte Papiere einreichen oder meinem Mann zusenden ?

ggf. deinem Mann senden.
Er braucht die Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis der Vaterschaft (Eherurkunde) und einen Nachweis, wo er leben wird.


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miri2014
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Antwort #2 - 27.11.2015 um 12:40:45
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Muss ich die Unterlagen in Kopie zuschicken oder Original ?
Oder müssen wir mit anwesend sein bei der Antrag Stellung.
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reinhard
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Antwort #3 - 27.11.2015 um 12:45:49
 
Du musst nicht dabei sein (und wirst wohl auch nicht mit reingelassen).

Die Unterlagen werden von der Botschaft an Deine Ausländerbehörde geschickt, die eventuell nochmal bei Dir nachfragt. Du kannst also Kopien schicken und dazu schreiben, dass Du die Originale gerne Deiner Ausländerbehörde zeigst. Dann sagen sie Dir Bescheid, ob es noch nötig ist.
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miri2014
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Antwort #4 - 27.11.2015 um 13:04:46
 
Vielen vielen Dank

Ihr habt mir sehr geholfen , dafür bin ich sehr dankbar.
Ich werde die nötigen Unterlagen besorgen und in Kopie abschicken.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.11.2015 um 01:19:02
 
Es geht hier nur um das Kind und deinen Mann. Du bist eigentlich uninteressant für die ABH. Meine Freundin haben die weder angeschrieben oder sonstwas. Ich habe einfach das Visum bekommen. Du musst nur 1-2 Unterlagen deinem Mann schicken oder selbst bringen. Dann geht er mit allen Unterlagen zur Botschaft.

Rechtlich gesehen braucht er nur ein Dach über dem Kopf in D, mehr nicht.

MfG
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Antwort #6 - 15.12.2015 um 15:12:17
 
wir haben alle unterlagen zusammen.
beim ausfüllen des antrages ist uns aufgefallen das dort die frage steht.
wie werden sie ihr lebensunterhalt in deutschland bestreiten?
ich lebe selbst von hartz IV und bin zurzeit arbeitslos.
er wird finanzielle unterstützung vorerst nur durch familienmitglieder bekommen und sich sofort nach erhalt der arbeitsgenehmigung auf die suche nach einem job machen.
und die frage ob er eine krankenversicherung in deutschland hat.
natürlich hat er keine da er noch nie hier war.
jetzt hab ich angst das das visum abgelehnt wird?
ist so etwas möglich ?

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Antwort #7 - 15.12.2015 um 15:19:54
 
Kannst einfach die Wahrheit schreiben. Das Visum muss ohne Lebensunterhaltssicherung erteilt werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 18.12.2015 um 22:14:16
 
Also spielt die wohnungsgröße auch keine rolle oder ? Wegen meiner schwangerschaft bin ich wieder im elternhaus eingezogen weil ich alleine nicht klar kam. Beim antrag kann ich voruber gehend nur die anschrift meiner eltern angeben. Kann ein visum deswegen auch abgelehnt werden ?
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Antwort #9 - 19.12.2015 um 00:15:47
 
miri2014 schrieb am 18.12.2015 um 22:14:16:
Kann ein visum deswegen auch abgelehnt werden ?


wenn er da auch wohnen kann, sollte es kein Problem mit dem Visum geben
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Antwort #10 - 19.12.2015 um 00:22:53
 
miri2014 schrieb am 15.12.2015 um 15:12:17:
er wird finanzielle unterstützung vorerst nur durch familienmitglieder bekommen

Vor dieser - wenn auch  menschlichen - Großtat würde ich absehen, denn die finanzielle Unterstützung wird voll auf das ALG II angerechnet. Wenn er nun auch noch kostenfrei bei deinen Eltern wohnt, kann sogar der ALG II Anspruch ganz entfallen, womit er seine KV selber zahlen muß.

Sofern er unterstützt wird, bitte unbedingt einen fremdvergleichstauglichen Kreditvertrag mit einer entsprechenden Rückzahlung vereinbaren, ebenso für die Nutzung der Wohnung eine Kostenbeteiligungsvereinbarung abschließen. Letztes wäre auch für dich und dein Kind sinnvoll.
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miri2014
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Antwort #11 - 27.06.2016 um 22:56:36
 
Schönen Abend alle zusammen,
Mein Mann und ich haben es endlich zum Antrag auf z
Fzf zum deutschen Kind geschafft . Der Antrag ist jetzt zwei Monate her. Am 07.06.2016 bin ich zur AB und musste ein Nachweis einreichen das von meinem Vermieter ausgefüllt wurde über ausreichend Wohnraum. Die Beamtin in der AB war sehr nett und freundlich und hat keine Fragen gestellt .
hat sich bedankt das ich sehr schnell reagiert erscheinen konnte. Und sagte mir das sie keine Probleme sieht und von der Seite von der AB ein ok fürs Visum bekommt aber das Konsulat hat immernoch das letzte Wort.
Sie hat gesagt das sie alle Unterlagen dem Konsulat zusenden wird.
Seitdem warten wir immer noch auf eine Antwort es sind 3 Wochen um und immernoch nichts.
Ich hab langsam Angst das das Visum abgelehnt wird .
Ist es positiv oder negativ das die warte zeit sich in die Länge zieht?
Ich glaube ich werde langsam durch das ganze warten einfach verrückt  weinend
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Antwort #12 - 28.06.2016 um 09:56:15
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
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miri2014
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Antwort #13 - 18.07.2016 um 09:35:12
 
Einen schönen Tag an alle ,

Ich möchte mich an euch allen vorab bedanken.
Ihr habt mich sehr unterstützt.
Genau an dem Punkt wo ich verzweifelt war ,hab ich dieses Forum entdeckt und ihr hattet auf all meinen Fragen eine Antwort.
Vielen Dank   Laut lachend
Mein Mann hat sein Visum erhalten und kommt am Mittwoch endlich nach Deutschland  Durchgedreht
Meine letzte Frage wäre , was müssen wir als nächstes tun ?
Er hat ein 3 Monats Visum bekommen , müssen wir zuerst zur AB ? Muss ich zum Bürgeramt mit ihn ? Zur Versicherung ? Und das alles ab wann ? Sollten wir zur AB erst kurz Ablauf seines Visums oder sofort ?

Ich wünsche euch einen schönen Tag noch
Und natürlich vielen Dank  Zwinkernd


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Saxonicus
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Antwort #14 - 18.07.2016 um 11:58:47
 
miri2014 schrieb am 18.07.2016 um 09:35:12:
Meine letzte Frage wäre , was müssen wir als nächstes tun ?

Zunächst beim Einwohnermeldeamt anmelden und danach bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
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