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Im Ausland geborenes Kind > Biologischer aber nicht rechtlicher Vater (Gelesen: 5.356 mal)
schnulli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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16.10.2015 um 20:54:26
 
Hallo,

ich hatte vor einigen Monaten schon mal hier geschrieben.
Damals wollte ich versuchen das meine schwangere Verlobte aus den Philippinen nach Deuschland kommt um das gemeinsame Kind zur Welt zu bringen.

Leider hat das nicht geklappt also bin ich zur Geburt hingeflogen.

Nun zum Problem.
Die Vorehe meiner Verlobten wurde im März 2015 annulliert.
Unsere Tochter kam im September 2015 zur Welt.
Es gibt ein Gesetz auf den Philipinen das besagt wenn ein Kind vor 300Tagen nach einer Auflösung einer Ehe zur Welt kommt wird die Vaterschaft rechtlich dem Ex-Mann zugesprochen.

Dieses Gesetz gibt es wird aber in der Praxis nicht angewendet.
Wahrscheinlich aus dem Grunde weil auf den Philippinen die Menschen oft mehrfach heiraten ohne sich vorher rechtlich zu trennen.
Dazu mus man wissen das es auf den Philippinen keine Scheidung gibt und die einzige Möglichkeit einer Trennung ist die Anullierung. Dieses ist aufwendig und teuer und deshalb halt diese Mehrfachheiraten.
Nach der Geburt eines Kindes wird es deshalb recht unkompliziert gehandhabt :
Auf der Geburtsurkunde gibt die Mutter den Namen des Vaters an. Dieser unterschreibt und gut ist.
So ist es auch bei uns gelaufen.
Mittlerwele hat meine Tochter auch schon einen Philippinenschen Reisepass mit meinem Nachnamen.

Meine Vaterschaftsanerkennung erkennt die Deutsche Botschaft an. Aber sie sieht in mir nur den biologischen Vater.
Leider beharrt die Deutsche Botschaft in Manila auf die Anwendung dieses Philippinische Gesetztes.
Ich soll meine Vaterschaft durch ein Phillipinisches Gericht bestätigen lassen.
Unser Philippinischer Anwalt meinte das  das Gericht ohne Zweifel mir die Vaterschaft bestätigen wird aber es ca. 1 Jahr dauern wird.
Nun möchte ich natürlich kein Jahr warten bis meine Tochter nach Deutschland kann.
Bei der Deutschen Botschaft beisse ich aber auf Granit.
Die Botschaft hat zB das Annullierungsurteil meiner Verlobten vorliegen. Daraus geht hervor das ihr Ex 2006 zum 3 Mal geheiratet hat .
Meine Verlobte hat er 2000 geheiratet.

Für mich erscheint das Verhalten der Botschaft sehr willkürlich.
Sie beharrt auf ein Anwenden des Philippinischen Gesetzes aber die Philippinische Behörden haben mich schon lange als Vater anerkannt. Zumal der Ex-Meiner Verlobten auch schon verheiratet war bevor er meine Verlobte geheiratet hat. Also damit die Ehe ungültig war... aber diesen Sachveralt ignoriert die Botschaft.

Gibt es da vielleicht eine Bschwerdemöglicht ?
Vielleicht beim Auswärtigen Amt ?

Kann das Sinn  machen ?

Danke  & Viele Grüße





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deerhunter
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Antwort #1 - 16.10.2015 um 21:50:29
 
schnulli schrieb am 16.10.2015 um 20:54:26:
Wahrscheinlich aus dem Grunde weil auf den Philippinen die Menschen oft mehrfach heiraten ohne sich vorher rechtlich zu trennen.


Sorry, das ist Quatsch! Es gibt keine Mehrfachehe auf den Philippinen (außer die wenigen Moslems)! Ansonsten muss vor der Eheschließung immer ein Cenomar vorgelegt werden...welches ein Verheirateter nicht bekommt! Sollte der Mann tatsächlich mehrfach geheiratet haben, dann hat hier enzweder eine Behörde geschlampt oder er hat Dokumente gefaked! Möglicherweise könnte man hier beim Gericht ansetzen
schnulli schrieb am 16.10.2015 um 20:54:26:
Ich soll meine Vaterschaft durch ein Phillipinisches Gericht bestätigen lassen.
Unser Philippinischer Anwalt meinte dasdas Gericht ohne Zweifel mir die Vaterschaft bestätigen wird aber es ca. 1 Jahr dauern wird.
Nun möchte ich natürlich kein Jahr warten bis meine Tochter nach Deutschland kann.
Bei der Deutschen Botschaft beisse ich aber auf Granit.
Die Botschaft hat zB das Annullierungsurteil meiner Verlobten vorliegen. Daraus geht hervor das ihr Ex 2006 zum 3 Mal geheiratet hat .
Meine Verlobte hat er 2000 geheiratet.

Für mich erscheint das Verhalten der Botschaft sehr willkürlich.


Nein, die DBM folgt hier dem Philippinischen Recht...das ist auch richtig so! Es wird keine andere Möglichkeit geben, als dieses gerichtlich feststellen zu lassen! Mit etwas finanzieller Unterstützung geht das auch schneller als 1 Jahr  Cool Gegen was willst du dich beklagen? Das die DBM das Recht des Staates in dem sie sich befindet nicht anwendet? Sehe ich keine Chancen, sorry
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Antwort #2 - 16.10.2015 um 22:04:17
 
Ohne der rechtlicher Vater zu sein wird das nix. Was in der Praxis nicht angewendet interessiert die Botschaft nicht. Die hat klare Regeln die eigehalten werden müssen.

Sorry, tut mir echt Leid für dich ich weiss wie das ist. Wenn ihr zusammen haltet schaft ihr das schon!

deerhunter schrieb am 16.10.2015 um 21:50:29:
etwas finanzieller Unterstützung geht das auch schneller als 1 Jahr


Es sollte kein Problem sein, wie deephunter bereits geschrieben hat. Dein Anwalt hat doch bestimmt Connection zu Staatsanwalten und Richtern. Für die ist das nur ein kleiner Keks. Hast ja nichts verbrochen.

MfG
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Antwort #3 - 17.10.2015 um 01:04:00
 
Zitat:
Die Vorehe meiner Verlobten wurde im März 2015 annulliert.
Unsere Tochter kam im September 2015 zur Welt.
Es gibt ein Gesetz auf den Philipinen das besagt wenn ein Kind vor 300Tagen nach einer Auflösung einer Ehe zur Welt kommt wird die Vaterschaft rechtlich dem Ex-Mann zugesprochen.

Dieses Gesetz gibt es wird aber in der Praxis nicht angewendet.

...


Nach der Geburt eines Kindes wird es deshalb recht unkompliziert gehandhabt :
Auf der Geburtsurkunde gibt die Mutter den Namen des Vaters an. Dieser unterschreibt und gut ist.
So ist es auch bei uns gelaufen.

Mittlerwele hat meine Tochter auch schon einen Philippinenschen Reisepass mit meinem Nachnamen.
Aber das kann auch daran liegen, dass ihr bei der Geburt und der Passbeantragung den Behörden nicht auf die Nase gebunden habt, dass der Geburtstag innerhalb von 300 Tagen nach der Annulierung der Vorehe der Mutter lag. Oder habt ihr das angegeben? Woher soll die Botschaft wissen, dass diese Geburtsurunde und der Reisepass mit deinem Nachnamen nicht nur ausgestellt wurden, weil ihr relevante Fakten nicht angegeben habt?

Zitat:
Die Botschaft hat zB das Annullierungsurteil meiner Verlobten vorliegen. Daraus geht hervor das ihr Ex 2006 zum 3 Mal geheiratet hat .
Meine Verlobte hat er 2000 geheiratet.

...

Zumal der Ex-Meiner Verlobten auch schon verheiratet war bevor er meine Verlobte geheiratet hat. Also damit die Ehe ungültig war...
Dann könnte die Ehe deiner Freundin von Beginn an ungültig gewesen und euer Problem gelöst sein. Gilt der Family Code noch? Da steht in Art. 35:

Zitat:
The following marriages shall be void from the beginning:
...
(4) Those bigamous or polygamous marriages not failing under Article 41 [bei verschollenen Ehepartnern];
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Antwort #4 - 17.10.2015 um 05:00:23
 
deerhunter schrieb am 16.10.2015 um 21:50:29:
Sorry, das ist Quatsch! Es gibt keine Mehrfachehe auf den Philippinen (außer die wenigen Moslems)! Ansonsten muss vor der Eheschließung immer ein Cenomar vorgelegt werden...welches ein Verheirateter nicht bekommt! 


... du weißt aber auch, dass dies die Theorie ist. In der Praxis wird da sehr oft gemauschelt und mit gutem Beziehung zum Capitano etc. klappt dies dann irgendwie.
Ich habe bei meinen vielen Aufenthalten auf den Philippinen einige Stories darüber gehört.


Alacrity schrieb am 17.10.2015 um 01:04:00:
Dann könnte die Ehe deiner Freundin von Beginn an ungültig gewesen und euer Problem gelöst sein.


... aber auch dieses rein amtlich aufzulösen wird Zeit kosten... und auf den Philippinen dauert sowas recht lange.  hearings... dann kommt ein Beteiligter nicht usw.

Möglicherweise wäre eine Klage vor einem deutschen VG denkbar... sollte mal mit einem Fachanwalt geklärt werden ob da nicht ein AT aus humanitären Gründen drin ist..  zumindest bis das rechtliche auf den Philippinen geklärt ist.
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Petersburger
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Antwort #5 - 17.10.2015 um 07:37:50
 
hge2001 schrieb am 17.10.2015 um 05:00:23:
sollte mal mit einem Fachanwalt geklärt werden ob da nicht ein AT aus humanitären Gründen drin ist..zumindest bis das rechtliche auf den Philippinen geklärt ist.

Das wäre dann vermutlich ein humanitärer AT bis zum St.-Nimmerleins-Tag.

Wenn schon bei Anwesenheit am Ort alles ewig dauert, wie lange wird es dann dauern, wenn man nicht ständig selbst das Verfahren vorantreibt?
Und wie sollte das aus der Ferne gehen?

Nur mal als Gedanke ...
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Antwort #6 - 17.10.2015 um 11:12:12
 
Petersburger schrieb am 17.10.2015 um 07:37:50:
Wenn schon bei Anwesenheit am Ort alles ewig dauert, wie lange wird es dann dauern, wenn man nicht ständig selbst das Verfahren vorantreibt?
Und wie sollte das aus der Ferne gehen?

Nur mal als Gedanke ...


... Es gibt ja auch philipp. Anwälte, die das betreiben können... allerdings wird es aus der Ferne teurer -Smiley

Vielleicht ist es auch möglich, auf Ausstellung eines deutschen Passes für das Kind zu klagen; es gibt ja doch einige Indizien, dass das Kind deutsch ist.
Und falls das Kind den deutschenPass hat, sollte doch die Mutter mit einreisen können (?).
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Antwort #7 - 17.10.2015 um 11:50:16
 
Sei mir nicht böse, aber was sollte eine solche Klage bezwecken?

Ich meine, aus dem Thema geht klar hervor, daß es nach den vorliegenden Urkunden eine andere rechtliche Vaterschaft geben kann.

Soll sich ein deutscher Richter darüber hinwegsetzen?
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Antwort #8 - 17.10.2015 um 12:09:07
 
Zitat:
Artikel 20 EGBGB Anfechtung der Abstammung

Die Abstammung kann nach jedem Recht angefochten werden, aus dem sich ihre Voraussetzungen ergeben. Das Kind kann die Abstammung in jedem Fall nach dem Recht des Staates anfechten, in dem es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.


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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 17.10.2015 um 22:18:27
 
hge2001 schrieb am 17.10.2015 um 05:00:23:
... aber auch dieses rein amtlich aufzulösen wird Zeit kosten... und auf den Philippinen dauert sowas recht lange.  hearings... dann kommt ein Beteiligter nicht usw.

Möglicherweise wäre eine Klage vor einem deutschen VG denkbar...

Es gibt doch laut TS schon ein Urteil, in dem drinsteht, dass der Mann zum Zeitpunkt der Trauung bereits verheiratet war: Zitat:
Die Botschaft hat zB das Annullierungsurteil meiner Verlobten vorliegen. Daraus geht hervor das ihr Ex 2006 zum 3 Mal geheiratet hat .
Meine Verlobte hat er 2000 geheiratet.

... Zumal der Ex-Meiner Verlobten auch schon verheiratet war bevor er meine Verlobte geheiratet hat. Also damit die Ehe ungültig war...

Damit handelt es sich eben gerade nicht um eine Annullierung einer gültigen Ehe, sondern die Ehe ist void ab initio nach Art. 35 (4). Man muss die AV also nur darüber aufklären, wie die Rechtslage ist.
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Antwort #10 - 18.10.2015 um 08:28:47
 
Danke für die Hinweise und Kommentare !

Ja leider hat die Deutsche Botchaft meinen Hinweis das nach Philippinischen Recht die Vorehe ungütig ist  vollständig ignoriert.

Ich werde nähste Woche einen Anwalt hier in Deutschland aufsuchen um mich mit ihm zu beraten.

Unser Philippinischer Anwalt wird aber zeitgleich den Weg über das Philippinische Gericht bestreiten um auch meine rechtliche Vaterschaft zu bestätigen.
Vielleicht kann man das ja wirklich bechleunigen. 1 jahr ist wirklich zu lang. Ich möchte natürlich meine Tochter aufwachsen sehen.

Es könnte aber auch noch einen anderen Weg geben. Dazu müsste meine Verlobte aber das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter haben. Wir haben schon vor Monaten de Hochzeit beantragt. Zur Zeit läuft bei der Deutschen Botschaft die Dokumentenüberprüfung meiner Verlobten . In einigen Monaten sollte Sie ihr Visum für die Hochzeit bekommen.
Wenn Sie das alleinige Sorgerecht hat dann könnte Sie ihre ( unsere ) Tochter mitnehmen. Unser Philippinischer Anwalt ist der Ansicht das Sie das aleinige Sorgerecht hat aber prüft das noch. Nach positver Überprüfung werde ich dann wieder die Botschaft kontaktieren.
Allerdings habe ich schon jetzt die Befürchtung das die Botschaft dann wieder auf einen Gerichtsbeschluss zum Sorgerecht pochen wird.

Meiner Ansicht nach geht die Botschaft auch sehr unprakmatisch an die Sache heran . Sie sieht mich bereits als biologichen Vater. Man weiss das wenn jemand der Biologische Vater ist er ( wenn er das möchte und ihn die Mutter unterstützt ) auch über kurz oder lang der rechtliche Vater sein wird.
Zudem die Philippinischen Behörden mich ja auch als Vater anerkannt haben.
Die Philippinische Behörden gehen mit dem fehlenden Scheidungsrecht sehr prakmatisch um . Ich kenne  eine  verheiratete Frau die aber von ihrem Mann schon lange getrennt lebt und mit einem neuen Mann Kinder hat. Diese Kinder wurden problemlos als die KInder des neuen Mannes eingetragen. Es wird halt bei der Geburt gefragt wer der Vater ist und dieser bestätigt dann.
Das klingt für deutsche Verhältnisse zwar chaotisch aber ist meiner Meinung nach ein guter Weg mit der fehlenden Scheidungsmöglichkeit zurecht zukommen.
Besser wäre natürlich ein Scheidungsrecht einzuführen das es auch die unteren Einkommen ermöglicht sich rechtlich zu trennen.



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Antwort #11 - 18.10.2015 um 18:43:12
 
schnulli schrieb am 18.10.2015 um 08:28:47:
Meiner Ansicht nach geht die Botschaft auch sehr unprakmatisch an die Sache heran . Sie sieht mich bereits als biologichen Vater. Man weiss das wenn jemand der Biologische Vater ist er ( wenn er das möchte und ihn die Mutter unterstützt ) auch über kurz oder lang der rechtliche Vater sein wird.

Naja, hier habe ich durchaus Verständnis für die deutsche Botschaft, immerhin geht es um die Frage, ob das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht. Soll die Botschaft dem Kind einen deutschen Pass "auf Kredit" (= im Vorgriff auf die zu erwartende Feststellung der rechtlichen Vaterschaft) geben? Was ist, wenn sich die Dinge doch anders entwickeln?
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Antwort #12 - 22.10.2015 um 12:02:39
 
Meiner Ansicht nach vertritt die Dutsche Botschaft die Interressen von Deutschland un natürlich auch die seiner Bürger.

Also müsste sie abwägen zwischen dem Interresse von Deutschland nur berechtigten Personen einen Pass auszustellen und dem Interresse meiner Tochter einem Pass zu bekommen.

Und in diesm Fall gibt es keinen berechtigten  Zweifel daran das ich auch der rechtliche Vater bin.

Der Ex meiner Verlobten hat meine Verlobte 2000 geheiratet.
Zu dem Zeitpunkt war er aber bereits verheiratet.
Also ist die Ehe ungültig..
Sie wurde ja auch in diesem Jahr als ungültig erklärt.
Aber Sie war nach philippinischen ( und Deutschen Recht ) von Beginn an ungültig.
Zudem hat ihr Ex in 2006 nochmals geheiratet und hat mit seiner neuen Frau Kinder.

ZUdem habe ich die Vaterschaft anerkannt.
Meine Verlobte hat schon vor der Geburt eine eidesstatliche Erkärung abgegeben das ich der Vater bin.

Kein Gericht der Welt würde bei diesen Fakten die rechtliche Vaterschaft dem Ex zusprechen.

Meiner Meinung nach müsste die Deutsche Botschaft dann das Recht meiner Tochter auf einen Deutsche Pass  nachkommen weil die Zweifel an meiner Vaterschaft einfach viel zu gering sind ( im Sinne der Rechtsabwägung )


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Antwort #13 - 22.10.2015 um 12:13:08
 
Eine Interessenabwägung ist hier fehl am Platz, da es keine Ermessensfrage ist.

Frage:
Auch wenn DBM die philippinische Vaterschaftserklärung "anerkennt". Wurde die Vaterschaft nach deutschem Recht beurkundet?
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Antwort #14 - 22.10.2015 um 13:20:47
 
Ja ich habe die Vaterschaft in  Deutschland anerkannt.
Auf der Philippinischen Geburtsurkunde habe ich meine Vateschaft auch anerkannt. Die Mutter hat das bestätigt
Die DEutsche Botschaft erkennt meine Vaterschaftserklärung auch an.
Aber bezweifelt meine rechtliche Vaterschaft aufgrund der Vorehe.


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