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Umverteilung Brandenburg - Bayern (Gelesen: 1.532 mal)
PippiL
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i4a rocks!


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Bavaria, Syria
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13.10.2015 um 19:40:34
 
Liebe Experten,
mein syrisches Patenkind lebt hier in Bayern in einer Jugendhilfeeinrichtung, er ist 16 Jahre alt. Sein Asylverfahren läuft immer noch. Seine Familie ist gestern in Brandenburg angekommen und dort vermutlich in der Erstaufnahme.
Wer sollte bei welcher Behörde die Umverteilung beantragen, wenn sie in Bayern leben möchten?
Herzliche Grüße
Pippi
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i4a rocks!


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Irgendwo, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.10.2015 um 18:20:45
 
Die Familie muss in Brandenburg bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Umverteilungsantrag nach Bayern stellen. Dieser wird dann an Bayern zwecks Zustimmung weitergeleitet.

Haben die Personen denn Dokumente, die belegen, dass es die Eltern deines Patenkindes sind? Ohne Dokumente wird es manchmal schwerer...
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PippiL
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Antwort #2 - 14.10.2015 um 21:13:03
 
Danke für die Antwort! Sie haben alle Pässe, da stehen immer Vorname von Vater und Mutter drin.
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PippiL
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Antwort #3 - 06.11.2015 um 18:45:16
 
Es gibt Neuigkeiten. Meinem Patenkind wurde diese Woche vom BAMF die Flüchtlingseigenschaft anerkannt.
Jetzt darf er sich in ganz Deutschland aufhalten und will natürlich zu seiner Familie. Bevor er sich alleine nach Brandenburg aufmacht - das ist ihm zuzutrauen, dass er einfach abhaut - , fahre ich ihn morgen zu seiner Familie.

Jetzt meine Frage: darf er in dem Übergangswohnheim wohnen? Dagegen spricht, dass er schon anerkannt ist. Aber dafür spricht, dass er nicht alleine wohnen kann als Minderjähriger und ein Platz in einer Jugendhilfeeinrichtung kostet etwa 3.000 € im Monat.

Könnt ihr mir bitte nochmal helfen und einen Tipp geben?
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