Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Schengen-Visum und AE ohne Ausreise (Gelesen: 1.067 mal)
Petersburger
Themenstarter Themenstarter
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schengen-Visum und AE ohne Ausreise
13.10.2015 um 12:12:04
 
Eins schrieb am 01.10.2015 um 13:16:26:
Schengen-Visum erhalten. Ganz klare Empfehlung, dies nicht zu tun. Ansonsten geht die Botschaft bei den ohnehin schlechten Voraussetzungen ... davon aus das gleich hier geheiratet wird und versucht wird, die AE ohne Rückreise ins Heimatland von hier aus zu erhalten (was durchaus möglich ist, aber von vielen "Experten" hier als illegal definiert wird). 

@Nonjo
Bitte erkläre doch mal, wie bei Hochzeit in Deutschland (oder sonstwo im Schengen-Raum) mit Schengen-Visum die Forderung des § 6 Abs. 3 AufenthG erfüllt werden kann, wenn man nicht ausreist.

Und: Was sollen die Anführungszeichen um das Wort Experten?
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen-Visum und AE ohne Ausreise
Antwort #1 - 13.10.2015 um 17:54:28
 
Petersburger schrieb am 13.10.2015 um 12:12:04:
wie bei Hochzeit in Deutschland (oder sonstwo im Schengen-Raum) mit Schengen-Visum die Forderung des § 6 Abs. 3 AufenthG erfüllt werden kann, wenn man nicht ausreist.

Es ist nur dann problemlos möglich, wenn FreizügG/EU anstatt AufenthG auf den/die betroffene(n) AusländerIn Anwendung findet...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Themenstarter Themenstarter
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen-Visum und AE ohne Ausreise
Antwort #2 - 14.10.2015 um 00:19:16
 
Tschuldigung, aber darum ging es ja gar nicht.

Zudem wird bei Freizügigen nicht die Forderung des § 6 AufenthG erfüllt, sondern das AufenthG gilt hier einfach nicht.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema