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Familienname und Vorname ändern? (Gelesen: 3.722 mal)
Themen Beschreibung: Nach dem Deutschen Rechtsystem
Daylight
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12.10.2015 um 20:57:19
 
Moin'sen

Ick bin wieder mal , grüß Gott.

Anfangsgeschichte :

Ich wurde damals eingebürgert (Herlichen Dank an die Gemeinde) , damals war ich noch nicht so hell wie heutzutage wegen meinen (Vor-)Namen.

So wäre mein Richtiger Vor- und Fam.name


Vorname , Nachname

Max Peter , Mustermann


Aber so habe habe in bei der Einbürgerung aufgeschrieben.


Max , Peter Mustermann


So ist mein vor- und namen richtig aufgeschrieben, bloß am dem Jahre war ich unschlüssig und keine Ahrnung hatte.

Derzeit ist der Nachwuchs gekommen und es geht um die Geburtsurkunde - Familienname ist alles verdreht.

Jetzt ist der Nachwuchsname nun

Fiora , Peter Mustermann


Richtiger Aufbau wäre eigl. Fiora , Mustermann  unentschlossen

---

Habe gehört und gelesen im Internet dass man Namen ändern kann mit bestimmen Umständen(sonderfälle)
Jetzt würde ich gerne meinen namen ändern/vertauschen , da wir einige tage wegen Geburtsurkunde von Nachwuchs in Standesamt gemacht haben.
Da steht was von 1 Monat abbrechen bzw. wegen dem Namen ändern? <- Wiederrufrecht?

Sicher dass es 100-250 Euro kosten würde , würde ich aber gerne eingehen und das Paket komplett abschließen.


Hoffe ihr wisst mehr , ihr seit die besten  warten
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Antwort #1 - 12.10.2015 um 21:07:06
 
Äh wie bitte?

Was steht auf der Namensänderungsbescheinigung vom Standesamt als du dich eingebürgerthast im Feld Vorname und Nachname? Fände es merkwürdig, wenn man einen Doppelnamen erlaubt hätte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 12.10.2015 um 21:43:14
 
In der Namensänderung steht wie oben geschrieben : max , Peter Mustermann
Sollte eigl. Max Peter , Mustermann sein, mein Fehler damals😑

Warum denn nicht ?
Generell tuen deutscher das nicht aber in meiner Sitte ist es normal.
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Aras
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Antwort #3 - 12.10.2015 um 21:55:24
 
Also war es absichtlich so gewählt?
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Antwort #4 - 12.10.2015 um 22:12:20
 
Nein ,war damals nicht Wissens über mein Familienname.
Absicht war das ganze nicht
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Antwort #5 - 12.10.2015 um 22:15:15
 
Hmm.vielleicht kann man das als Erklärungsirrtum anfechten...
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Antwort #6 - 12.10.2015 um 22:22:46
 
Die eingebürgerung war einen anderen Ort ,wo ich gerade wohne .
Soll ich zu alten melde Amt gehen oder mein jetzigen?
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Antwort #7 - 12.10.2015 um 22:26:31
 
Namenserklärungen macht man doch beim Standesamt und nicht bei der Einbürgerungsbehörde. Hast du eine Bescheinigung gemäß § 46 PStV?
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Antwort #8 - 12.10.2015 um 22:34:42
 
Ja die Bescheinigung habe ich damals erhalten.
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Antwort #9 - 13.10.2015 um 00:51:24
 
Aras schrieb am 12.10.2015 um 22:15:15:
Hmm.vielleicht kann man das als Erklärungsirrtum anfechten... 


"Ich wusste damals leider nicht, wie ich heiße..."

Nunja, auf diese Möglichkeit eines Erklärungsirrtums würde ich mich nicht versteifen...

Just my 2 cents.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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