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Verlobter in Abschiebehaft (Gelesen: 12.761 mal)
Themen Beschreibung: Abschiebung
Rania83
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Antwort #15 - 13.10.2015 um 15:31:17
 
Er wird wie ein schwer Verbrecher behandelt!

Ich darf ihm keine Kleidung, Brille ect. bringen, besuchen darf ich ihn nur zweimal im Monat je 30min und ich darf max 40 euro im Monat mitnehmen um ihm am Automaten Getränke, Tabak...zu kaufen.

Finde ich etwas übertrieben, das man wie ein Mörder behandelt wird!!!!!!
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Aras
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Antwort #16 - 13.10.2015 um 15:33:19
 
Schau mal auf youtube die interessante Doku "Der Knast-Entscheider - Ein Haftrichter und seine Fälle"

Ich kenn mich nicht mit Strafprozessordnung und so aus. Aber wenn er beim nächsten Haftprüfungstermin angibt, dass er bei dir unterkommt und ihre beide verlobt seid, dann könnte er ggf. aus der Haft gelassen werden. Oder auch nicht.

Rania83 schrieb am 13.10.2015 um 15:31:17:
Finde ich etwas übertrieben, das man wie ein Mörder behandelt wird!!!!!!

Eher wie einen normalen Verbrecher.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tizedboy
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Antwort #17 - 13.10.2015 um 15:39:57
 
Rania83 schrieb am 13.10.2015 um 15:26:28:
Ich weiß wirklich nicht warum er jetzt in U-Haft ist.



Weil:

Zitat:

er wurde nach einem Ladendiebstahl und Körperverletzung verhaftet und da stellte man fest, das er bereits per Haftbefehl zur Abschiebung gesucht wurde!

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There are no stupid questions, only stupid answers
 
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Rania83
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i4a rocks!


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Antwort #18 - 13.10.2015 um 15:49:58
 
Danke Aras!!!
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #19 - 14.10.2015 um 01:00:50
 
Aras schrieb am 13.10.2015 um 15:33:19:
Ich kenn mich nicht mit Strafprozessordnung und so aus. Aber wenn er beim nächsten Haftprüfungstermin angibt, dass er bei dir unterkommt und ihre beide verlobt seid, dann könnte er ggf. aus der Haft gelassen werden. Oder auch nicht. 


Ich möchte ja nicht den Spielverderber spielen, aber: Falls er mit Abschiebehaftbeschluss (oder meinetwegen auch tatsächlich in U-Haft) sitzt und somit die Fluchtgefahr vorausgesetzt wird, wird er ganz sicher nicht aus der Haft entlassen, weil er bei seiner Verlobten wohnen könnte. Setzt mal Eure Jetons auf "Oder auch nicht"...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Nature
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i4a rocks!


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Antwort #20 - 20.10.2015 um 15:55:23
 
Wenn er wegen einem Haftbefehl zur Abschiebung sitzt, dann ist da nix mehr mit rauskommen.

Im Normalfall wird jetzt die bereits geplante Abschiebung aus der Haft durchgeführt und eine Einreisesperre verhängt.

Die Länge hängt davon ab was letzlich zur Abschiebung geführt hat.
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Abla
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i4a rocks!


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Antwort #21 - 26.04.2016 um 09:56:49
 
Hallo. Das tut mir sehr leid was euch passiert ist. Ich denke auch als verlobte hat mein kein recht auf herrausgabe von informationen. Jedoch kannst du dir jederzeit rechtlichen rat beim anwalt für ausländerrechte holen. Diese beratung kostet in der regel zwischen 50€-100€. Den anwalt an sich müsste jedoch dein verlobter selbst beantragen. Bei straftaten steht ihm ein anwalt zu. Dieser kann vom gericht zugewiesen werden. Ich denke auch das er erstmal nach dem deutschen recht verurteil wird und nach vollendung der strafr ausgewiesen wird. Also erstmal durchatmen. Es handelt sich erstmal nicht um abschiebehaft sondern normale haft wegen einer straftat. Alles gute und viel glück
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Daddy
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Antwort #22 - 26.04.2016 um 12:43:35
 
@
Abla...

Zum einen ist der Thread schon über 6 Monate alt, zum anderen war die TS seit dem 13.10.2015 um 16:04:33 nicht mehr online...

Insofern macht dein Post wenig Sinn!

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Daddy
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