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Eheschließung mit Asylbewerber (Gelesen: 989 mal)
Themen Beschreibung: Geburtsurkunde vom Sohn -den es nicht gibt- soll vorgelegt werden
sudaka
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung mit Asylbewerber
09.10.2015 um 20:31:12
 
Hallo,

mein Freund- aus dem Tchad, hier im Asylverfahren- und ich wollen heiraten und haben im Juli den Antrag auf Eheschließung gestellt.
Da Tchad ja als ein Land mit unsicherem Urkundenwesen gilt, wurde vor 2 Wochen die Überprüfung der Familienstandsbescheinigun durch Vertrauensanwalt der Botschaft eingeleitet.
Prallel haben wir ein Schreiben vom Standesamt bekommen, dass für die Überprüfung auch eine Geburtsurkunde vom Sohn meines Freundes vorgelegt werden sollte bzw gut möglich ist, dass diese noch gebraucht wird.
Mein Freund hat allerdings keinen Sohn im Tchad, sondern hat es damals bei Asylantragsstellung fälschlicherweise -nicht gut, ich weiß- angegeben mit der naiven Idee, dann später den Sohn seines Bruders nach Deutschland holen zu können.
Eine Geburtsurkunde können wir also definitiv nicht vorlegen und ich bin unsicher, wie wir jetzt vorgehen sollen:
abwarten, ob die Geburtsurkunde wirklich gebraucht wird oder direkt das Standesamt/ die ABH kontaktieren?

Hat vielleicht jemand Erfahrung damit, ob das zu Problemen führen kann und aufwendign ist, dern Inhalt seiner Akte zu ändern?

Ich freue mich über jeden Tip!

Einen schönen Abend an alle!
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reinhard
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Antwort #1 - 10.10.2015 um 11:36:14
 
Er sollte das so schnell wie möglich richtig stellen, am besten mit Hilfe einer Beratungsstelle oder einer Anwältin schriftlich gegenüber dem Bundesamt. Kopien davon kann er dann ans Standesamt und andere geben. Je schneller das aus der Welt ist, desto besser. Wenn die Botschaft es aufdeckt und an das Bundesamt schickt, ist das Risiko größer, dass ihm auch sonst nicht mehr geglaubt wird.
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sudaka
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Antwort #2 - 11.10.2015 um 21:56:04
 
Vielen Dank! Das hört sich nach einem guten Plan an.
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