Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag (Gelesen: 5.652 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung, Gehalt, Job, Arbeitsvertrag
Yousef34
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
08.10.2015 um 23:54:44
 
Hallo zusammen,

ich komme aus Marokko und lebe seit 12 Jahren in Deutschland. Seit ca. 4 Monaten habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Teilzeit mit 80 Stunden im Monat, wobei seitdem ich angefangen habe immer auf über 160 Stunden komme. Monatlich bekomme ich zwischen 1400 € und 1600 € Netto überwiesen.

Wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantrage, wird dann mein Einkommen der letzten 3 Monaten berücksicht, oder das was im Vertrag steht (80 Stunden × Stundenlohn)? Mit 80 Stunden komme ich leider knapp unter 1000 € Netto.

Vielen Dank für euere Antworten!

Viele Grüße,
Yousef
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Antwort #1 - 09.10.2015 um 00:05:39
 
Nach 8 Jahren reicht es aus, dass es keinen tatsächlichen Bezug von ALG II gibt. Es sollte also nicht daran scheitern.

Nach welchem § hast deine Aufenthalterlaubnis?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Yousef34
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Antwort #2 - 09.10.2015 um 08:23:56
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich verfüge über eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, weil ich 7 Jahre mit einer deutschen Frau verheiratet war ich ein Kind mit ihr habe. Vor meinem Jetztigen Job habe ich ca. 1 Jahr ALG2 bezogen.

Ich würde gerne wissen, ob die Behörde nicht sagt, dass die Einnahmen nicht ausreichen, da es sich nur um einen Teilzeitjob mit 80 Stunden im Monat handelt. Pro Stunde verdiene ich 12 € was grade mal 960 € Brutto im Monat macht. Das ist aber nur laut Vertrag. Tatsächlich habe ich die letzten 4 Monate über 180 Stunden im Monat gearbeitet.
Was ist wichtiger für die Behörde? Der AV oder was ich tatsächlich in den letzten 3 Monaten verdient habe?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Antwort #3 - 09.10.2015 um 10:16:16
 
Es geht um den tatsächlichen Nicht-Bezug der SGB II oder SGB XII Leistungen. Es wäre sinnvoll eine Beratung bei der Einbürgerungsbehörde zu vereinbaren.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Yousef34
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Antwort #4 - 09.10.2015 um 18:58:04
 
Danke, das kann ich leider aus zeitlichen Gründen erst in ein paar Wochen machen. Die nächsten 4 Wochen muss ich von 8 bis 17 Uhr arbeiten und die Behörde ist nur bis 12 Uhr geöffnet. Deswegen habe ich meine Frage hier gestellt, falls sich der eine oder andere mit dem Thema auskennt.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 09.10.2015 um 21:11:00 von Yousef34 »  
 
IP gespeichert
 
engelchen+
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 200

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Antwort #5 - 10.10.2015 um 09:02:56
 
Yousef34 schrieb am 09.10.2015 um 08:23:56:
weil ich 7 Jahre mit einer deutschen Frau verheiratet war ich ein Kind mit ihr habe.


Wieviel Unterhalt zahlst Du pro Monat für Dein Kind?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Yousef34
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Antwort #6 - 10.10.2015 um 10:18:42
 
225 €. Für die Miete zahle ich 700 € warm, aber da die Wohnung groß genug ist, habe ich einen untermieter, der mir monatlich 350 € überweist. Welche Unterlagen werden in München verlangt? Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass man gar nicht nach dem Arbeitsvertrag fragt, sondern nur nach den 3 letzten Einkommennachweise. Stimmt da?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Antwort #7 - 10.10.2015 um 13:48:29
 
1.000€ Einkommen und dann 225,- Unterhalt (der ja steigen wird) und 700,- Miete???? Das wird eng...denn von 75€ kann niemand leben!
Hast du einen kompletten Untermietvertrag, vom Vermieter genehmigt und steuerlich als Einkunft angegeben?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Yousef34
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Antwort #8 - 10.10.2015 um 22:32:36
 
Wie gesagt ich habe die letzten 4 Monate zwischen 1400 € und 1600 € verdient. Der Arbeitgeber gibt nur Teilzeitverträge mit mindestens 80 Stunden im Momat raus, aber er hat genug Aufträge, dass man locker auf über 160 Stunden im Monat. Wenn die Behörde aber nur nach Einkommennachweise fragt, sollte mein Arbeitsvertrag keine Rolle spielen, oder?

Mit dem Untermieter habe ich einen unbefristen MV mit Bewilligung des Vermieters. Ich muss die 350 € nicht versteuern, da ich selbst noch die restlichen 350 € für die Miete Zahlen.

Bitte kann mir jemand schreiben, welche Unterlagen in der Regel verlangt werden? Danke im Voraus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Yousef34
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Antwort #9 - 10.10.2015 um 22:33:20
 
Die 1400-1600€ sind natürlich Netto.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Yousef34
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Antwort #10 - 11.10.2015 um 14:48:36
 
Kann mir keiner im Forum helfen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Halb so wild
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Antwort #11 - 11.10.2015 um 14:49:01
 
Man­no­mann Schockiert/Erstaunt Ist es Dir überhaupt bewusst, was Du da fragst? Die Einbürgerung ist eine ernste Sache. Du darfst nichts vortäuschen und darfst nicht die Behörde in die Irre führen. Arbeitsvertrag wird nicht verlangt, aber Einkommensnachweise mehrmals während des Verfahrens, das Monate manchmal Jahre dauert. Einkommensnachweise werden immer auch kurz vor der Einbürgerung verlangt. Im Antragsformular gibt es ein Feld, wo man sein Einkommen einträgt. Wenn Du dort 1600 € schreibst, aber kurz vor dem Ende deines Verfahrens für paar Monate weniger nachweisen kannst, dann wirst Du die Schwankungen erklären müssen und riskierst im schlimmsten Fall eine Anzeige nach § 42 StAG.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Antwort #12 - 11.10.2015 um 15:35:16
 
Yousef34 schrieb am 11.10.2015 um 14:48:36:
Kann mir keiner im Forum helfen?

Aber hast du nicht folgendes geschrieben?

Yousef34 schrieb am 09.10.2015 um 18:58:04:
Deswegen habe ich meine Frage hier gestellt, falls sich der eine oder andere mit dem Thema auskennt.


Also wenn du hier schon auf meine fachlich-korrekten Antworten so pampig reagierst, dann ist es nicht verwunderlich wenn du keine Antworten mehr bekommst.  Zwinkernd

Aber ich kann nur meine Antworten wiederholen:

Aras schrieb am 09.10.2015 um 10:16:16:
Es geht um den tatsächlichen Nicht-Bezug der SGB II oder SGB XII Leistungen.



Wenn du also aus kein ALG II beziehst, obwohl du womöglich  Anspruch auf ALG II hättest, dann prüft man eben ob das nachvollziehbar ist.

Also wäre der nächste Schritt zu überprüfen, wie die Meinung der Einbürgerungsbehörde zu deiner wirtschaftlichen Situation ist. Also ein Termin bei der Behörde vereinbaren und dann vorsprechen. Wenn du aber der Meinung  bist, dass du keine Zeit hast und alles im Internet finden kannst, dann wäre es nicht schlecht dich selbstständig darin einzulesen.  Cool
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema