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Verpflichtungserklärung und formloses Einladungsschreiben (Gelesen: 2.892 mal)
Elocin
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07.10.2015 um 16:51:27
 
Hallo zusammen,

ich habe wieder eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.

Mein Verlobter (Türke) und ich (deutsche) planen über den Winter einen dreimonatigen Aufenthalt in der BRD.
Die Verpflichtungserklärung hierzu hat mein Vater abgegeben.
Nun möchte ich noch ein formloses Einladungsschreiben beifügen, mit Begründung des Reisezwecks.
Kann ich dieses Einladungsschreiben verfassen, obwohl mein Vater die VE abgegeben hat oder sollte dies mein Vater verfassen?
Und ist mein Vater durch die VE automatisch die einladende Person, heißt das wir müssen im Visumsantrag ihn bei einladender Person eintragen oder geht es auch, mich einzutragen?

Mich verwirrt das gerade etwas, sorry dafür.....
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Aras
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Antwort #1 - 07.10.2015 um 17:03:45
 
Ihr seid halt beide Einlader. Ob du das formlose Einladungsschreiben gibst oder dein Vater macht keinen Unterschied. Es wird sich eher die Frage nach der Rückkehrbereitschaft stellen. Und diese muss plausibel sein und kann nicht durch die Vorlage einer VE bewiesen werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Elocin
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Antwort #2 - 07.10.2015 um 17:12:08
 
Danke, damit ist mir schon sehr geholfen.
Das heißt im Visumsantrag kann ich meinen Vater und mich bei einladender Person eintragen?

Rückkehrbereitschaft können wir nicht belegen. Sieht schlecht aus.
Ledig, bisher Saisonarbeiter, Studium jetzt beendet und Diplom erhalten. Ich weiß dass die Chancen nicht allzu gut stehen, aber wir versuchen es. Das einzige was wir haben ist, dass er im April nächsten Jahres wieder bei seinem jetzigen Arbeitgeber anfangen wird. Das ist alles.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 07.10.2015 um 17:34:40
 
Elocin schrieb am 07.10.2015 um 17:12:08:
Rückkehrbereitschaft können wir nicht belegen. 

Das braucht Ihr auch nicht, das muss der Besucher überzeugend glaubhaft machen.

Elocin schrieb am 07.10.2015 um 16:51:27:
Mein Verlobter (Türke) und ich (deutsche) planen über den Winter einen dreimonatigen Aufenthalt in der BRD.

Allerdings dürfte eine Visumsgewährung für 90 Tage bei einem erstmaligen Besuch ohnehin sehr unwahrscheinlich sein.
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Elocin
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Antwort #4 - 07.10.2015 um 18:04:36
 
Saxonicus schrieb am 07.10.2015 um 17:34:40:
Allerdings dürfte eine Visumsgewährung für 90 Tage bei einem erstmaligen Besuch ohnehin sehr unwahrscheinlich sein.


Hängt dies auch mit der Rückkehrbereitschaft zusammen?
Verstehe ich dann nicht, denn wenn jemand plant nicht mehr aus der BRD auszureisen, würde er dies auch mit einem Visum von z.Bsp. einer Woche tun.
Wir waren vorher so "schlau", und haben die Flugtickets vorab gebucht und BEZAHLT. Wenn alles umsonst war, haben wir jede Menge Geld verloren  Augenrollen. Bin momentan in der TR und haben für uns beide ein Ticket am 2.11. gebucht, wollen (bzw wollten) zusammen fliegen. Gleiches gilt für Rückflug am 30.01.16
Naja selbst schuld.
Aber wer weiß, vielleicht bekommen es wir ja durch. Morgen erneuter Termin bei iData, Montag fehlte noch ein Formular seines Arbeitgebers.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 07.10.2015 um 18:31:43
 
Elocin schrieb am 07.10.2015 um 18:04:36:
Wir waren vorher so "schlau", und haben die Flugtickets vorab gebucht und BEZAHLT. Wenn alles umsonst war, haben wir jede Menge Geld verloren.

Das war nicht besonders klug, vor dem Visumserhalt die Tickets zu kaufen. Eine Reservierung hätte es auch getan.
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Elocin
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Antwort #6 - 07.10.2015 um 18:56:43
 
Ja, das weiß ich jetzt leider auch  unentschlossen
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Antwort #7 - 07.10.2015 um 19:06:48
 
Und warum sollte er zurückfliegen? Das ist die Frage.
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Antwort #8 - 07.10.2015 um 20:13:00
 
Wie gesagt, er kann es nicht belegen.

Er bzw wir werden zurückfliegen weil wir, wenn wir in Deutschland leben wollen, den richtigen Weg d.h. nationales Visum gehen werden und uns bestimmt nichts verbauen wollen durch einen illegalen Aufenthalt. Belege dafür gibt es leider nicht.
Sein Ziel ist nicht in Deutschland zu leben, es geht darum dass wir zusammen sind, da ich im November zurückfliegen muss für längere Zeit da ich noch einige Angelegenheiten zu klären habe.
Ich weiß, dass das rein auf Papier alles seltsam aussieht. Und leider sieht die Botschaft nur Papier. Aber wir versuchen es.
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reinhard
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Antwort #9 - 07.10.2015 um 21:04:46
 
Ere beantragt ja das Visum persönlich, dann muss er es überzeugend so vorbringen.

Er kann es zusätzlich schriftlich mitbringen.
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Elocin
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Antwort #10 - 07.10.2015 um 22:09:59
 
Ja, aber nur beim Dienstleister der seine Unterlagen entgegennimmt und zur Botschaft schickt.
Wir haben jetzt aber noch ein schreiben verfasst, in welchem wir sagen, dass er als Zeichen unseres guten Willens gerne bereit ist ein Interview zu führen und nach Ankara zu kommen.
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erne
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Antwort #11 - 07.10.2015 um 22:28:51
 
Elocin schrieb am 07.10.2015 um 22:09:59:
dass er als Zeichen unseres guten Willens gerne bereit ist ein Interview zu führen und nach Ankara zu kommen. 


achso, Ihr meint, Ihr tut der AV einen Gefallen, wenn er einem interview zustimmt?
Die ganze Geschichte mit den Dienstleistern soll dazu dienen, die AVn zu entlasten.
Auch wenn man direkt in der AV ein Visum benatragt, wird nicht der Entscheider ein Interview führen, sollte in der Regel eine Ortskraft ... das wurde jetzt outgesourced.

Die Unterlagen müssen die Rückreise glaubhaft machen, nicht sein Lächeln.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Asu
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Antwort #12 - 08.10.2015 um 20:10:10
 
Hallo Elocin,

Du schreibst doch sicher noch wie das alles ausgeht... waere nett zu wissen wie das weitergeht.

Nebenbei möchte ich noch bemerken das IDATA alles entgegennimmt und weiterleitet, im Grunde genommen keine grosse Vorarbeit leistet oder aber richtige Beratung macht.

Es waere sinnvoll die Antragsteller darauf aufmerksam zu machen das spaetestens bei der geregelten Einkommensfrage Probleme auftauchen werden.

Ich wünsche Euch viel Glück und drücke mal die Daumen das es klappt.

Gruss

Asu



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Elocin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #13 - 08.10.2015 um 20:32:34
 
Danke Asu, das ist lieb!
Haben den Antrag eingereicht und jetzt heißt es warten und hoffen, in ca. 10 Tagen bekommen wir Bescheid.
Werde euch auf dem laufenden halten.
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