Guten Morgen zusammen,
war bisher stiller Mitleser, jetzt brennt mir aber was auf den Fingern, wofür ich keine zufriedenstellende Antwort bekomme.
Ich sammele aktuell ein paar Infos bzgl. "Heirat in Dänemark und was danach zu tun ist". Habe im allgemeinen sehr hilfreiche Infos gefunden / bekommen, lediglich bei einem Thema finde ich immer sehr widersprüchliche Sachen im Inet.
das wäre (nach der Heirat) unsere Situation:
- Sie (Chinesin) in D für Sprachkurs (Aufenthaltstitel bis Mitte 2016)
- Sprachzertifikat A1 oder höherwertig (Goethe oder TELC) wird vorhanden sein
- Mit deutschen Staatsbürger in Dänemark getraut (Urkunde inkl. Apostille)
Meine Frage:Kann sie den Aufenthaltstitel als Ehefrau bekommen, ohne nochmal ausreisen zu müssen und mit
FZF zurückzukommen, oder nicht?
hier ein paar Links:
eher nichtkommerziellen Link entfernt
wobei sich beide Links eher auf Schengenvisa beziehen
kommerziellen Link entfernt
(Ursprungsfrage auch auf Schengen Visum, Antwort auf Nachfrage bezieht sich auf ein nationales Visum, was meine Freundin ja auch hat)
oder hier aus dem China-Forum ... blurs Antwort ist eigentlich das was ich hören möchte (und was er mir auch als PN nochmal bestätigt hat (Vielen Dank dafür)). Kann das jemand bestätigen?
Ist hier der Unterschied "Schengenvisum" und "Aufenthaltstitel" das entscheidende Detail?
Sorry für diese ziemliche "Basic"-Frage, aber mit den SuFu-Ergebnissen habe ich mich nicht 100% bestätigt/widerlegt gesehen.
Gruß und vielen Dank
P.S.: habe diese Frage auch im Chinaforum gestellt und vielschichtige Antworten bekommen. Wollte das Thema hier auch mal bei den "Fachmännern" platzieren