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Frage zur Rechtslage in Bayern (Gelesen: 3.807 mal)
Themen Beschreibung: Anrechnung Aufenthaltszeiten
andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zur Rechtslage in Bayern
14.09.2015 um 22:01:34
 
Hallo,

Ich habe eine Frage.

Ich habe recherchiert aber nichts gefunden. Mich interessiert wie es in Bayern momentan ist.

Werden die Studienaufenthaltszeiten für die Anschpruchseinbürgerung (Ehe mit Deutsche) angerechnet? Oder auch zur Hälfte? Oder gar nicht.

Danke
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.09.2015 um 22:49:00
 
Zitat:
Werden die Studienaufenthaltszeiten für die Anschpruchseinbürgerung (Ehe mit Deutsche) angerechnet? Oder auch zur Hälfte? Oder gar nicht.


Noch nicht. Aber da ist eine Entscheidung beim BVerwG anhängig. IMHO Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1390648390/49#49

Warum wird nicht nach § 9 StaG eingebürgert? Ehegatte eines deutschen Bürgers
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« Zuletzt geändert: 14.09.2015 um 22:59:56 von grisu1000 »  
 
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andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.09.2015 um 23:01:11
 
Danke.

Das heißt,die EBH in München arbeitet noch mit der meinung bzw. überzeugung,dass die Zeiten nicht angerechnet werden. Dann müssen wir mal auf das Urteil abwarten.

Danke

grisu1000 schrieb am 14.09.2015 um 22:49:00:
Noch nicht. Aber da ist eine Entscheidung beim BVerwG anhängig. IMHO Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1390648390/49#49

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Odysseus
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Antwort #3 - 15.09.2015 um 07:37:58
 
Wenn Du mit einer Deutschen verheiratet bist, dann ist die Frage nach der Anrechenbarkeit der Studienzeiten überflüssig. Hier wird nur der rechtmäßige Aufenthalt von mind. 3 Jahren bei 2-jähriger Ehe verlangt - neben den anderen Voraussetzungen des § 8 StAG natürlich.
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trixie
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Antwort #4 - 15.09.2015 um 08:53:49
 
Odysseus schrieb am 15.09.2015 um 07:37:58:
Wenn Du mit einer Deutschen verheiratet bist,

Das ist im Fall des TS nicht gegeben, weil erst vor kurzem eine Verpartnerung vollzogen wurde.
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andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.09.2015 um 11:22:00
 
Danke.

Mein Freund und ich sind seit kurzem verpartnert.
Er ist in Deutschland geboren und hat hier 9 Jahre gelebt. In der Zeit waren seine Eltern auch hier in Deutschland. Welche AE sie hatten weiß ich nicht. Jedoch keine Duldung oder Asyl. Also einen AE .

2011 ist er aus Tunesien zurück gekehrt und hat hier den Studienkolleg besucht und dann  studiert. Insgesamt ist er jetzt 6 Jahre in Deutschland.

Da wir uns vor kurzem verpartnert haben,wollte ich wissen ob man unbedingt 2 Jahre verheiratet sein muss? Wenn ja,könnte er theoritisch nach 2 Jahren eingebürgert werden?

Die Ausreise in die Heimat wollte er nicht. Er hat sogar seinen Vater wegen Entführung angezeigt.

Odysseus schrieb am 15.09.2015 um 07:37:58:
Wenn Du mit einer Deutschen verheiratet bist, dann ist die Frage nach der Anrechenbarkeit der Studienzeiten überflüssig. Hier wird nur der rechtmäßige Aufenthalt von mind. 3 Jahren bei 2-jähriger Ehe verlangt - neben den anderen Voraussetzungen des § 8 StAG natürlich.

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andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.09.2015 um 11:22:32
 
Genau  Smiley

trixie schrieb am 15.09.2015 um 08:53:49:
Das ist im Fall des TS nicht gegeben, weil erst vor kurzem eine Verpartnerung vollzogen wurde.

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andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 15.09.2015 um 11:24:03
 
Weil wir erst vor kurzem verpartnert sind.

grisu1000 schrieb am 14.09.2015 um 22:49:00:
Noch nicht. Aber da ist eine Entscheidung beim BVerwG anhängig. IMHO Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1390648390/49#49

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Antwort #8 - 16.09.2015 um 09:01:04
 
trixie schrieb am 15.09.2015 um 08:53:49:
Das ist im Fall des TS nicht gegeben, weil erst vor kurzem eine Verpartnerung vollzogen wurde.


Warum schreibt er dann "Ehe mit Deutsche"?

Zitat:
Da wir uns vor kurzem verpartnert haben,wollte ich wissen ob man unbedingt 2 Jahre verheiratet sein muss? Wenn ja,könnte er theoritisch nach 2 Jahren eingebürgert werden?


Ja, mind. 2 Jahre bestehende Ehe oder Partnerschaft bei mind. dreijährigem Aufenthalt. Drunter geht's nicht.
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andreas88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 16.09.2015 um 10:30:54
 
Danke

Ich schreibe öfters "Ehe" weil mir die Bezeichnung " Lebenspartnerschaft" zu trocken klingt. Ich bezeichne also unsere Partnerschaft als eine Ehe. Auch wenn es Gesetzlich anders ausschaut. Die gleichstellung mit der Ehe ist ja zu 99% geregelt. Es fehlt nur noch das Recht zur Adoption.
Odysseus schrieb am 16.09.2015 um 09:01:04:
Warum schreibt er dann "Ehe mit Deutsche"?


Ja, mind. 2 Jahre bestehende Ehe oder Partnerschaft bei mind. dreijährigem Aufenthalt. Drunter geht's nicht.

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Antwort #10 - 29.10.2015 um 22:41:03
 
Hat sich in über die Rechtslage in Bayern nun Klarheit verschafft ?
Rechnen die für die Einbürgerung zur Hälfte das Studium an oder gar nicht ?
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Zitat:
Es werden weniger Kinder geboren. Auch durch Zuwanderung steigt die Zahl nicht.
- Orientierungstest, Anwort auf die Frage 188/250
 
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Antwort #11 - 30.10.2015 um 09:17:30
 
Zur Hälfe werden die Zeiten nie angerechnet, dafür gibt es im StAG keine Regelung. Das gilt nur im AufenthG für die NE.

Das BVerwG hat noch nicht über die Revision Bayerns gegen ein entsprechendes Urteil des BayVGH, das den gewöhnlichen Aufenthalt in solchen Fällen bejaht hat, entschieden. Damit dürfte dieses Jahr auch nicht mehr zu rechnen sein. 2016 dürte es aber eine endgültige Klärung geben.
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andreas88
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Antwort #12 - 06.02.2016 um 15:31:44
 
Hallo. Wurde denn über die zugelassene Revision in Bayern schon entschieden?
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