Alacrity schrieb am 13.09.2015 um 00:15:09:Auslandsreisekrankenversicherung für Ausländer in Deutschland.
... und das ist genau das, was man unter der sog. Incoming Versicherung versteht.
Aras schrieb am 13.09.2015 um 05:45:08: Hab nicht immer Zeit deine falsch verstandenen und falsch interpretierten Rechtsvorstellungen zu widerlegen.
Die sollte man sich aber nehmen, bevor du hier Unfug schreibst.
Vorallem sollte man den Beitrag des
TS lesen, damit du hier einen nicht zielführenden Tipp gibts, wie:
Aras schrieb am 13.09.2015 um 05:45:08:Oder man sollte überlegen einen Monat einen 451 € Job ernsthaft auszuüben
... denn hierzu steht klar und deutlich:
Melanny schrieb am 12.09.2015 um 14:25:19:kein Arbeitsverhältnis in DL, auch nicht geplant -
... denn auf deine Idee, wenn sie denn angestrebt worden wäre, bin ich auch schon gekommen.
Aras schrieb am 13.09.2015 um 05:45:08:Aber ansonsten sollte man ggf. darauf setzen, dass die
ABH bitte eine
AE für drei Jahre gibt
Du scheinst das Problem nicht ansatzweise verstanden zu haben.
Vielleicht liest du noch einmal die Beiträge des
TS durch, denn ...
Aras schrieb am 13.09.2015 um 05:43:50:Hier geht es um echt wichtige Themen und nicht um irgendwelche Lapalien.
... denn mit deinem letzten Beitrag widersprichst du dir im Grunde selber.
Die
ABH gibt keine langfristige
AE, wenn das
A1 Zertifikat nicht vorliegt, trotzdem muss der Cousin eine
KV haben.
alacrity hat sich nicht dazu geäußert, für wie lange nun die Versicherung abgeschlossen werden, währen du dich ja eindeutig positionierst, dass eine
KV über drei Monate kritisch ist.
Im Grunde habe ich nichts anders geschrieben wie alacrity.
Ich habe mir einmal die Zeit genommen, die AGB einzelnen
KV durchzulesen, für wen denn die Incoming Versicherung anwendbar ist. Alle schreiben von Gästen, die anschließend wieder ausreisen und ihren Wohnsitz im Ausland haben. In so einem Fall, wo gar keine Ausreise mehr geplant ist, würde die Versicherung somit auch vom ersten Tag gar nicht greifen. Natürlich kann man es verschweigen dass man nicht mehr ausreisen möchte, ändert aber nichts daran, dass die Versicherung nicht leisten muß, weil die "falsche Person" versichert ist.