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GKV und AE (Gelesen: 8.139 mal)
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Antwort #30 - 13.09.2015 um 23:40:48
 
WD schrieb am 13.09.2015 um 21:08:50:
...

Die deutsche Botschaft fordert aber trotzdem den Abschluss einer Versicherung auch wenn ihr nach Aussage des Mitarbeiters der GKV bekannt sein sollte, dass dies nicht der Fall ist. Immer wieder käme es zu solchen Anfragen bei der GKV und jedes mal wundern sie sich über die Unwissenheit bei den Botschaften.

Nun habe ich vor einigen Tagen die Botschaft kontaktiert und auch hier lautet wieder die Antwort: Es wird eine Reisekrankenversicherung für die Einreise benötigt - andernfalls kann es zu Ablehnung kommen. Man gab mir zwischen den Sätzen zu verstehen, dass es ihnen egal ist was andere sagen bzw. das Gesetz dazu sagt.

Es bleibt einem also nur übrig nach deren Pfeife zu tanzen weshalb ich eine Incoming-Versicherung für 60 Tage abgeschlossen habe. Kosten lagen bei etwa 100 €.
Sie hätte es auch einfach drauf ankommen lassen können.
Den Ablehnungsbescheid für das FZF Visum, in dem die Botschaft schreibt, dass die KV als Teil der Sicherung des LU bei der FZF zum Deutschen fehlt, hätte es wohl kaum gegeben.

Selbst wenn ihr euch einschüchern lasst und ihr das Risiko einer Verzögerung hättet ausschliessen wollen, hättest du eine KV für einen Tag abschliessen können für € 1,-, dann hätte das Visum halt nur einen Aufenthalt von 1 Tag erlaubt, aber das reicht zur Einreise und für ein Fax mit Antrag auf Erteilung der AE an die ABH und dann tritt die Fiktionswirkung ein.
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Melanny
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Antwort #31 - 19.09.2015 um 11:37:42
 
Nachtrag: KV
Wir schrieben ein Versicherungsunternehmen bezüglich des geschilderten Problems an. Nach einer Woche kam die Antwort:

"Wir empfehlen ... , den Reiseschutz für Ihren ausländischen Gast von vorn herein für die Laufzeit von einem Jahr abzuschließen. Sofern es sich später ergibt, dass die Aufenthaltsgenehmigung erlangt wird und der Aufenthalt in Deutschland nicht mehr nur vorübergehend ist, sondern fest, kann der Vertrag vorzeitig und taggenau beendet werden. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist ebenfalls möglich, wenn der Gast die Sprachkurs-Prüfung nicht bestehen sollte und eine Ausreise erfolgen muss."

Damit hat sich das Problem ja wohl geklärt. Danke für eure Hilfe.


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Antwort #32 - 29.05.2016 um 10:11:32
 
An alle,

die Ehefrau meines Cousins hat A1 bestanden. Mit der KV hat es so, wie es schriftlich mitgeteilt wurde, geklappt. Es wurde eine AE für 3 Jahre genehmigt. Sie ist nun in der GVK versichert.

Von mir und dem glücklichen Ehepaar: Dank an alle, die sich des Problems angenommen haben.

Mit Sicherheit werde ich wieder Fragen haben, wenn bei uns die FZF ansteht. ABH und GVK werden nicht dieselben sein.
Nur eins steht fest: Mein Verlobter und ich wollen im Juli in seinem Heimatland heiraten.

Liebe Grüße von Melanny.

Nachtrag: Im Auftrag meines Cousins werde ich seine Spende ans Team überweisen.
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« Zuletzt geändert: 29.05.2016 um 10:22:00 von Melanny »  
 
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