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Angemessene Wohnung (Gelesen: 985 mal)
kai1986
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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28.08.2015 um 08:19:24
 
hey,

tolles forum hier. ich möchte fragen, was die ausländerbehörde als zulässige wohnung betrachtet. ich hab einen freund aus tunesien mit einer aufenthaltsgenehmigung nach § 18 aufenthg. er mietet gerade ein zimmer in einem einfamilienhaus. küche und bad werden gemeinsam benutzt. im vertrag steht eine warmmiete von 300 EUR. der vermieter hat die miete nach flächenanteil berechnet. von 160 m² bewohnt mein freund nur 12m². ist so was zulässig oder wird es bei der ausländerbehörde probleme geben?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.08.2015 um 08:26:13
 
12 m² sind ausreichend. Schau in AVWV nach.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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kai1986
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.08.2015 um 08:30:17
 
danke aras. was braucht mein freund denn, um seine wohnverhältnisse zu zeigen? reicht der mietvertrag aus oder muss der vermieter betriebskosten für das jahr etc. offenlegen? im mietvertrag steht schon, woraus die nebenkosten bestehen...
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Aras
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Antwort #3 - 28.08.2015 um 08:47:00
 
Mietvertrag reicht idR.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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kai1986
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Antwort #4 - 28.08.2015 um 10:48:32
 
super! danke.
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