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Gehaltsnachweis bei Verlängerung eAt (Gelesen: 1.093 mal)
thomasp
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gehaltsnachweis bei Verlängerung eAt
26.08.2015 um 20:36:22
 
Hallo Liebe Foren Member,
nach langer Pause habe ich jetzt wieder eine Frage (ja, ich habe das Ausländergesetz gelesen Smiley )
Ich Deutscher von Geburt an verheiratet seit Mai 2013 mit Russin aus Pieter, Sie eingereist nach D 24.09.2013, 1. eAt für 365 Tage, 2. ebenso, bei beiden wurde "kein" Einkommensnachweiß weder von mir noch von Ihr verlangt. Jetzt verlangt die AHB plötzlich einen Einkommensnachweiß von uns beiden. Ich habe die Dame auf das Gesetz und die Verwaltungsvorschriften hingewiesen, aber Sie besteht darauf. Es geht mir hier ums Prinzip, was geht die Mein Einkommen an? Wir arbeiten beide, meine Frau hat den Integrationskurs (Sprache und Leben in Deutschland) mit Auszeichnung bestanden.
Hat jemand eine Idee? 
Es geht hier nicht um eine NE!!!

Danke erst mal....
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Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 26.08.2015 um 21:57:35
 
Dann wende dich schriftlich an sie. Nur wenn sie es schriftlich fordert, kannst Du darauf eingehen.

Und falls sie es schriftlich fordert, wende Dich an den Chef oder an die Fachaufsicht.

(Das Ausländergesetz ist am 31.12.2004 außer Kraft getreten. Aber schön, wenn Du es gelesen hast. Sinnwoll wäre jetzt das Lesen vom Aufenthaltsgesetz. Aber Recht hast Du.)
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thomasp
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Antwort #2 - 27.08.2015 um 10:06:19
 
Klaro Reinhard, ich meinte ja auch das Aufenthaltsgesetz....Freudscher Versprecher Zwinkernd oder besser Verschreiber...
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