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Teurer Spaß - abgelehntes Schengen-Visum aus Madagaskar (Gelesen: 12.322 mal)
Saxonicus
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Antwort #15 - 27.08.2015 um 13:13:40
 
martin11 schrieb am 27.08.2015 um 12:43:25:
interessiert auch nicht angesichts der Ablehnungsquote die ich aus perönlichen Erfahrungen extrapoliere.

Die Ablehnungsquote der deutschen Vertretung in Tansania/Daressalam (zu deren Geschäftsbereich auch Madagaskar gehört) betrug im vergangenen
Jahr weniger als 4%.
So schlimm kann das demnach nicht sein, immerhin ist sie damit weitaus niedriger als in anderen afrikanischen Staaten.
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martin11
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Antwort #16 - 27.08.2015 um 13:21:39
 
Mokus schrieb am 27.08.2015 um 09:31:50:
Fazit : junge Menschen bekommen das Schengen-Visum fast kaum, egal welche Nachweise vorgelegt wurden, bringt meistens nicht.


P.S.: Das sagt vermutlich keiner laut, weil es natürlich widerrechtlich ware, jungen Menschen das Einreisen generell zu versagen. Ebenso wie mir - auch hier im Forum - immer wieder Menschen versichert haben, dass ein Visum für 90 Tage kaum einmal anerkannt wird.

Warum denn?

Ist es ein Zeichen von Rückkehrwilligkeit, wenn man den Gastgeber um das nicht ganz billige Flugticket erleichtert um dann nach zwei Wochen wieder heimzukehren? WENN ich ein solches Ticket zahle, dann soll sich das für meinen Gast und für mich in irgendeiner Weise auch rentieren: Dann will ich ihm D zeigen - und das geht halt nicht an einem verlängerten Wochenende! Jedenfalls nicht wenn man arbeitet - und wenn man das nicht tut braucht man's ja sowieso nicht zu probieren.

WO im Gesetz steht, dass junge Menschen nicht einreisen dürfen? Nirgendwo. Ist aber ein Erfahrungswert.

WO steht, dass 90 Tage nicht gehen? Dito.

Sorry, aber wenn wir in MEINER Behörde so arbeiten würden, dann wäre der Rechtsanwalt nach 10 Minuten da und zwar nicht bei mir, sondern bei meinem Chef.

Beispiel gefällig? "Handys sind im Unterricht auszuschalten" - steht so in der Schulordnung. Wenn ich als Lehrer also ein eingeschaltetes Handy abnehme, darf ich es
1.) nicht ausschalten - das darf nur der Schüler selbst. Wenn er das nicht tut, kann ich nicht viel machen (ja, ich kann es "anordnen", dann einen Verweis wegen Nicht-Befolgen einer Anordnung erteilen und mir dann von der Chefetage erklären lassen, dass "WIR" für so etwas keinen Verweis austeilen).
2.) bei meinem Chef abgeben - der muss es aber auf Verlangen noch am gleichen Tag zurückgeben.

Kurz: Wenn die Mitschüler nicht ganz blöd sind, dann klingelt das einkassierte Handy den Rest des Unterrichts lang. Wer angerufen hat ließe sich natürlich leicht feststellen - nur darf ich das wieder nicht.

Oder anders ausgedrückt: Ich werde den Eindruck nicht los, dass Willkür das zentrale Handlungsmuster einiger Behörden ist, die mit Ausländern zu tun haben. Vielleicht muss man meine älteren Posts einmal durchlesen um zu verstehen, welchen Werdegang ich hinter mir habe. Ich denke ich habe die Zeit zwischen dem Kennenlernen meiner Frau und ihrer endgültigen Ankunft hier mit viel Humor ertragen. Doch auch mein Amüsement kennt Grenzen.

Sorry, sachfemder Post, stimmt, musste aber trotzdem mal raus.
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« Zuletzt geändert: 27.08.2015 um 13:35:10 von martin11 »  
 
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Antwort #17 - 27.08.2015 um 13:24:04
 
Obst88 schrieb am 27.08.2015 um 13:09:31:
Ein kleiner Tipp fürs nächste mal: Buche einen flexiblen Flug. Ja das ist sehr teuer, aber den kannst du dann wenn das Visum erteilt wurde stornieren (kostet dann meist nur die Ticket Service Charge von ~20€) und einen günstigeren nicht umbuchbaren Flug buchen. Glaube nicht, dass die Botschaft vorschreibt, dass der Flug nicht stornierbar sein darf.

Wollte ich, diesmal haben wir AirMauritius gewählt und im gesamten Buchungsvorgang wurde das (ich habe wirklich aufgepasst) nirgendwo angeboten - vielleicht in der Business-Klasse, aber sorry, die kann ich mir wirklich nicht leisten.
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Antwort #18 - 27.08.2015 um 13:26:11
 
Saxonicus schrieb am 27.08.2015 um 13:13:40:
Die Ablehnungsquote der deutschen Vertretung in Tansania/Daressalam (zu deren Geschäftsbereich auch Madagaskar gehört) betrug im vergangenen
Jahr weniger als 4%.
So schlimm kann das demnach nicht sein, immerhin ist sie damit weitaus niedriger als in anderen afrikanischen Staaten.

Mir ist klar, dass eine Statistik, die nur aus den (wenigen) Bekannten gespeist wird, die von Mada aus nach D einreisen wollten, nicht signifikant ist. 4% kommt mir aber SEHR spanisch vor.
Eventuell liegt das aber daran, dass es außer FZF kaum andere Anträge gibt und da die Familienzusammenführung nun einmal kaum versagt warden kann, mag das statistisch so sein. Wenn man dann ein paar wenige Menschen kennt, die zum Studieren oder arbeiten herkommen wollten, verschiebt das die Statistik vermutlich.
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Antwort #19 - 27.08.2015 um 13:31:45
 
Zu deinem Motto:
Saxonicus schrieb am 27.08.2015 um 13:13:40:
"Wer den Weg der Wahrheit geht stolpert nicht."


Au ja, das ware schön, dann hätte ich in den letzten fünf Jahren weit weniger stolpern müssen.
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Antwort #20 - 27.08.2015 um 13:33:57
 
Trotzdem Dank an alle, wie gewohnt, ihr lest, kümmert euch und helft wo ihr könnt, dafür herzlichen Dank - auch wenn's diesmal so wie's aussieht (Zitat:) "nichts" gab womit ihr mir helfen konntet. Zwinkernd
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Obst88
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Antwort #21 - 27.08.2015 um 14:21:41
 
martin11 schrieb am 27.08.2015 um 13:24:04:
Wollte ich, diesmal haben wir AirMauritius gewählt und im gesamten Buchungsvorgang wurde das (ich habe wirklich aufgepasst) nirgendwo angeboten - vielleicht in der Business-Klasse, aber sorry, die kann ich mir wirklich nicht leisten.


Buch halt über ein klassisches Reisebüro, die können das garantiert. Und sonst hättest du eine andere Airline genommen, es ging ja nur um ein Alibiticket, da wäre es doch egal gewesen was es kostet da du das Geld eh beim Storno wiederbekommen hättest.
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Mokus
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Antwort #22 - 27.08.2015 um 17:22:25
 
martin11 schrieb am 27.08.2015 um 13:21:39:
Rückkehrwilligkeit


Darum geht es.

Das kann fast kein junger Mensch aus Afrika nachweisen ( mehr als Studienbescheinigung+ Ferienbescheinigung + bisschen Geld wird nichts) , bis auf wenn er einer aus berühmten Familie kommt ... ( meine Erfahrung ... ).

Ich möchte damals für 10 Tagen nach D kommen um zu schauen wie das Land und Menschen sind, bevor ich wirklich für das Studium in D entscheide, habe dann ein Shengen-Visum beantragt = Abgelehnt Rückkehrbereitschaft nicht ausreichend.

Unterlagen waren vollständig, Studienbescheinung+ Ferienbescheinigung + Genug Geld dabei + Einladung aus D.

Deswegen ich bitte die Experten dies hier zu sagen dass es auch so ist. Viele wie ich, haben in diesem Tag leere Pässe gekriegt also ohne Visum, bis auf ganz ganz einige, die das Schengen-Visum bekommen haben, die uns mitgeteilt haben dass die aus x und y Familien stammen, scheint nicht nur in Afrika so läuft auch in AV der D.

Mokus
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« Zuletzt geändert: 27.08.2015 um 17:33:23 von Mokus »  

"And He it is Who has created the night and the day, and the sun and the moon, each in an orbit floating." Koran / Surah: 21   Aya: 33
 
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Antwort #23 - 28.08.2015 um 21:48:19
 
Obst88 schrieb am 27.08.2015 um 14:21:41:
Buch halt über ein klassisches Reisebüro, die können das garantiert. Und sonst hättest du eine andere Airline genommen, es ging ja nur um ein Alibiticket, da wäre es doch egal gewesen was es kostet da du das Geld eh beim Storno wiederbekommen hättest.

Im Endeffekt (Stichwort Alibiticket) WILL die Botschaft betrogen werden. Unter diesen Umständen wäre das Ticket dann ja endgültig verzichtbar. Mir leuchtet - wie so oft - der SINN einer Bestimmung nicht ein, die überhaupt gar nichts bringen kann.

Wie gesagt: Meine Meinung über all diejenigen Institutionen in D (vermutlich in der gesamten EU) die für Ausländer zuständig sind, sinkt immer weiter - und das, obwohl sie schon so tief unten angelangt ist, wie ich es VOR meiner Bekanntschaft mit einer Afrikanerin für keine inländische Behörde für möglich gehalten hätte.

Ich bin als Lehrer sicher kein großer Freund des Kultusministeriums (Stichwort: Übereilte Einführung des G8) aber im Vergleich beispielsweise zum Auswärtigen Amt und seinen nachrangigen Behörden ...

Danke aber für den Tipp, ist halt doof für's Reisebüro, wenn sie alle Arbeit haben und ich dann doch woanders buche. Normalerweise gehe ich auch nicht zum Elektrofachbetrieb, lasse mich dort beraten und kaufe dann im Internet - aber anders scheint nix zu gehen.

INSOFERN stimmt die These, dass D sich abschafft, eventuell ja doch - auch wenn Sarrazin sie ganz anders gemeint hat.
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Antwort #24 - 28.08.2015 um 21:54:24
 
Obst88 schrieb am 27.08.2015 um 14:21:41:
Buch halt über ein klassisches Reisebüro, die können das garantiert. Und sonst hättest du eine andere Airline genommen, es ging ja nur um ein Alibiticket, da wäre es doch egal gewesen was es kostet da du das Geld eh beim Storno wiederbekommen hättest.

Ganz stimmt es natürlich nicht, da die Preise drei (oder mehr) Monate vorher deutlich niedriger liegen, d.h. ich muss eventuell dann bei der endgültigen Buchung doch bei dem teuren Reisbüro bleiben, weil die spätere Buchung anderswo NOCH teurer wäre.

In jedem Fall: Die 1000 EUR Lehrgeld hätte ich mir sparen können, das ist wahr.
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Antwort #25 - 28.08.2015 um 22:56:28
 
martin11 schrieb am 27.08.2015 um 13:21:39:
WO im Gesetz steht, dass junge Menschen nicht einreisen dürfen? Nirgendwo. Ist aber ein Erfahrungswert.

NEIN, es kommt entscheidend auf die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft an.

Das A&O bei einem Besuchsvisum ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft durch Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland.

Die Kriterien dafür hatte ich vor einiger Zeit mal hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15 zusammen getragen.
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Antwort #26 - 28.08.2015 um 23:49:11
 
martin11 schrieb am 28.08.2015 um 21:54:24:
In jedem Fall: Die 1000 EUR Lehrgeld hätte ich mir sparen können, das ist wahr.


Glaube dafür hättest du einige Flüge im "teuren" Reisebüro buchen können.
Ich Buche seit langer zeit meine Flüge immer über das gleiche Reisebüro. Bekomme auch jederzeit eine Bestätigung/Rechnung. Sie machen es gerne. Guter Kunde eben.

Der Mehrpreis von 5 bis maximal 10 % gegenüber einer Internet Buchung ist mir es wert. Manchmal bekomme ich den Flug sogar billiger als im Netz.
Und bei irgendeiner Änderung genügt ein E-Mail.

Allerdings muss mich outen..

Bin selbst Einzelhändler und lebe natürlich von dem Kunden den ich per Handschlag begrüße. Manchmal  Zwinkernd

Vielleicht etwas off topic..
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Antwort #27 - 31.08.2015 um 15:35:35
 
HeFi schrieb am 28.08.2015 um 22:56:28:
NEIN, es kommt entscheidend auf die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft an.

Das A&O bei einem Besuchsvisum ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft durch Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland.

Die Kriterien dafür hatte ich vor einiger Zeit mal hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15 zusammen getragen.

Wenn ich mir die Kriterien ansehe, die du freundlicherweise hier verlinkt hast, dann ist eine Behauptung wie "junge Menschen aus Afrika dürfen im Normalfall einen Visumsantrag getrost gleich in den Müll schmeißen" nur eine kurze und - zugegebenermaßen - durch eigene Erfahrungen subjektive gefärbte, wohl aber insgesamt dennoch sachlich richtige Zusammenfassung.

Eigener Immobilienbesitz, kleines Wirtschaftsunternehmen, oder wenigstens eine unbefristete, sichere und gut bezahlte Anstellung schon vor dem Schulabschluss oder wenige Monate danach - sicher für den Durchschnittsafrikaner alles ganz leicht nachzuweisen.
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Antwort #28 - 31.08.2015 um 15:45:05
 
Vielleicht noch als Ergänzung: Die rein sozialen Kriterien - denke ich - haben wir mustergültig zusammengefasst, das allein reicht also offensichtlich nicht aus. Wenn es zumindest die Möglichkeit gäbe, mithilfe einer Kaution (meinetwegen 10.000 EUR als Sicherheit), die man bei der Botschaft hinterlegt und nach der pünktlichen Rückreise wieder erhält - sonst eben nicht - wäre uns ja bereits sehr geholfen.

Oder anders ausgesagt: Wenn ein junger Brandstifter, dessen Molotowcocktail "rein zufällig" auf ein Asylbewerberheim fiel, wofür er natürlich nicht verantwortlich ist, da er angetrunken war und die Hakenkreuze auf seiner Jacke nicht eine politische Überzeugung, sondern nur eine persönliche stilistische Note sind, auf Kaution freikommen kann (zumindest bis zum Urteilsspruch), wieso gibt es dann für ehrliche ausländische Gleichaltrige nicht wenigstens eine vergleichbare Regelung?

Das Beispiel war natürlich ebenfalls off topic, klar, aber der Rest ...
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Antwort #29 - 31.08.2015 um 18:26:29
 
Martin11: Ich finde es nicht in Ordnung, wie Du hier alles über einen Kamm scherst. Es gibt da durchaus Unterschiede. Von Auslandsvertretung zu Auslandsvertretung, von Behörde zu Behörde, von Mitarbeiter zu Mitarbeiter.

Nun mal zum Fall:

- Die idiotische Praxis von Frankreich, ein Flugticket zu verlangen, existiert schon seit Ewigkeiten. Demgegenüber empfehlen deutsche Vertretungen regelmäßig, sich doch bitte noch KEIN Flugticket zu kaufen, weil man sonst auf den Aufwendungen sitzen bleibt, wenn abgelehnt wird. Vielleicht kann ja mal jemand an die Kommission oder eines dieser vielen, angeblich ja so sehr um Harmonisierung bemühten Schengen-Komitees und Subkomitees und Task Forces und und und in Brüssel schreiben, um die Frage zu klären.

- Wenigstens die Steuern und Gebühren werden einem regelmäßig (abzüglich eines Einbehalts für Handling) erstattet.

- Männliche, allein stehende Angehörige im zeugungsfähigen Alter aus solchen extrem armen Ländern (LDC), die nicht zur Oberschicht oder zu einer ganz schmalen, echten Bildungselite gehören und dementsprechend wirklich erkennbar verwurzelt sind, haben de facto keine Chance auf ein Schengen-Visum. Das kann man gut oder schlecht finden, aber es ist ein Fakt, darüber hätte man sich ja (z.B. hier) auch informieren können, bevor man Anträge stellt.

Kautionen haben die deutschen Auslandsvertretungen früher übrigens wirklich akzeptiert. Aber es hat sich gezeigt, dass das für Personen ohne Rückkehrbereitschaft kein wirkliches Hindernis war, es wurde sozusagen als Kosten der Einwanderung mitberücksichtigt. Seit Jahren existiert eine Weisung, wonach solche Kautionen grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen sind. Steht auch im Visumhandbuch.

Kautionen in Strafsachen sind ein anderes Thema, aber letztlich geht es um dasselbe: Eine Außervollzugsetzung eines Haftbefehls gegen Sicherheitsleistung gibt's nur, wenn auf Grund einer Gesamtwürdigung der Umstände angesichts der Höhe der Sicherheit UND der Höhe der Straferwartung nach menschlichem Ermessen nicht mehr von Fluchtgefahr ausgegangen werden kann. Wer aus Fremdenhass in ein bewohntes Haus Brandsätze wirft (= Mord, versucht oder vollendet), kommt daher auch nicht auf eine Kaution von EUR 10 Mio. frei. Denn angesichts der lebenslangen Straferwartung wäre ein Fluchtanreiz auch dann noch gegeben, wenn die Sicherheit verfiele.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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