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Frage zum Elterngeld (Gelesen: 8.147 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung und Elternzeit
Aras
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Antwort #15 - 28.08.2015 um 11:34:28
 
Ich hab auch schon hier mehrseitige Schreiben verfasst. Aber jeder muss selber die Verantwortung für seine Ratschläge tragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #16 - 28.08.2015 um 12:18:07
 
Aras schrieb am 28.08.2015 um 07:58:44:
D.h. es könnten ggf. sogar Haftungsansprüche für Fehlberatung entstehen, wenn wir den Hinweis auf Anwälte unterlassen. 



Aras schrieb am 28.08.2015 um 11:34:28:
Aber jeder muss selber die Verantwortung für seine Ratschläge tragen. 


sofern das nicht ein RA ist, dann nur vor sich selbst.
Daher ist das Beraten in rechtlichen Fragen nur RA gestattet.
In einem offenen Forum trägt jeder  selbst die Verantworung zu entscheiden, welche Rarschläge er annimmt und welche nicht.
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Antwort #17 - 28.08.2015 um 13:51:46
 
Meiner Meinung nach ist die Rückzahlung hier richtig und da wird auch kein Anwalt etwas dran ändern können. ALG 2 und Elterngeld zusammen "beissen" sich, denn derjenige der Elterngeld bekommt steht ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung!
Seit der Hartz IV Reform im Jahre 2011 wird das Elterngeld als Einkommen auf Hartz IV voll angerechnet. Hier also tatsächlich werden die 300 € (bzw die Einmalzahlung) voll anrechenbar bzw. erstattungspflichtig!
Das ist nicht Verfassungswidrig

http://www.hartziv.org/elterngeld-und-hartz-iv.html
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trixie
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Antwort #18 - 28.08.2015 um 14:08:19
 
deerhunter schrieb am 28.08.2015 um 13:51:46:
ALG 2 und Elterngeld zusammen "beissen" sich, denn derjenige der Elterngeld bekommt steht ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung!

In dieser Absolution ist die Aussage falsch. Auszug aus dem von dir eingestellten Link:
Zitat:
Elterngeld anrechnungsfrei auf Hartz IV

Eine Ausnahme besteht, wenn vor dem Bezug des Elterngeldes Einkommen aus Erwerbstätigkeit bestanden hat. Liegt dieser Fall vor, so bleibt das Elterngeld weiterhin bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 300 Euro von der Anrechnung auf Hartz IV verschont. Hintergrund ist, dass in diesem Fall das Elterngeld ein teilweise oder vollständig weggefallenes Einkommen ersetzen würde, hier reicht selbst eine geringfügige Beschäftigung bzw. Minijob aus, um das Elterngeld teilweise vor der Anrechnung zu schützen. Diese Regelung betrifft insbesondere Aufstocker.
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deerhunter
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Antwort #19 - 28.08.2015 um 14:11:28
 
trixie schrieb am 28.08.2015 um 14:08:19:
In dieser Absolution ist die Aussage falsch. Auszug aus dem von dir eingestellten Link:


Wieso? Ich habe mich auf die TE konzentriert und da ist es nicht falsch!
Sie sagt, dass Sie hier nicht gearbeitet hat und somit ist die Entscheidung meiner Meinung nach richtig!
"2015 Januar bin ich nach D zurückgekehrt, da ich Schwanger war"
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trixie
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Antwort #20 - 28.08.2015 um 14:22:07
 
deerhunter schrieb am 28.08.2015 um 14:11:28:
Ich habe mich auf die TE konzentriert und da ist es nicht falsch!

Deine Aussage lautet:
deerhunter schrieb am 28.08.2015 um 13:51:46:
, denn derjenige der Elterngeld bekommt steht ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung!

... hat aber nicht zwingend mit der TS zu tun. Warum steht derjenige, der Elterngeld bekommt, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung?
Auch eine junge Mutter bei der das Elterngeld auf das ALG II angerechnet wird, muß in den ersten drei Jahren dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
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« Zuletzt geändert: 28.08.2015 um 14:34:37 von trixie »  
 
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Antwort #21 - 29.08.2015 um 00:14:45
 
Ich werde jetzt aufjedenfall auf das schreiben von JC warten und dementsprechend den Weg zum Anwalt nehmen.
Trotzdem danke euch...
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Antwort #22 - 29.08.2015 um 00:23:41
 
Ist den jetzt Elterngeld anrechnungsfrei bei alg 2 oder nicht?
Es ist für mich schon eine blöde situation vorallem wusste ich dass nicht sonst hätte ich Elterngeld auf 2 Jahre verlängert und sofort beantragt.
Ich spiele jetzt schon mit den gedanken mit arbeiten anzufangen, weil ich auf dieses Jobcenter jetzt schon kein bock mehr habe.
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Antwort #23 - 29.08.2015 um 00:29:44
 
sibel410 schrieb am 29.08.2015 um 00:23:41:
Ist den jetzt Elterngeld anrechnungsfrei bei alg 2 oder nicht?


http://bfy.tw/1Wur

sibel410 schrieb am 29.08.2015 um 00:23:41:
Ich spiele jetzt schon mit den gedanken mit arbeiten anzufangen, weil ich auf dieses Jobcenter jetzt schon kein bock mehr habe

das ist ein Scherz oder?
damit bestätigst du nun aber das Stammtischgerede über die HartzIV Empfänger. Eingetor.
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Antwort #24 - 29.08.2015 um 19:14:49
 
sibel410 schrieb am 29.08.2015 um 00:23:41:
Ist den jetzt Elterngeld anrechnungsfrei bei alg 2 oder nicht?


Wie ich schon geschrieben habe, ist das bei dir voll anrechenbar! Das Jobcenter macht alles richtig und du musst das bereits bezahlte Geld zurück zahlen! Link habe ich oben eingefügt oder mein Vorredner hat dir eine Hilfe eingebaut  Zwinkernd

sibel410 schrieb am 29.08.2015 um 00:23:41:
Ich spiele jetzt schon mit den gedanken mit arbeiten anzufangen, weil ich auf dieses Jobcenter jetzt schon kein bock mehr habe. 


Da scheint ja das Jobcenter alles richtig zu machen  Cool

sibel410 schrieb am 29.08.2015 um 00:23:41:
Es ist für mich schon eine blöde situation vorallem wusste ich dass nicht


Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Also bereits bekommenes Geld zurück zahlen und gut
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sibel410
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Antwort #25 - 31.08.2015 um 06:51:18
 
danke für die antworten..
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