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FZF mit blauer Karte EU (Gelesen: 13.499 mal)
kendyshop
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i4a rocks!


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30.07.2015 um 11:37:29
 
Hallo Leute,

ich bin ein kamerunischer Bürger, habe vor kurz geheiratet und besitze eine Blaue Karte EU. Meine Frau und Tochter leben noch im Kamerun. Sie haben einen Termin zum Zweck der FZF am 01.09. bei der deutschen Botschaft im Kamerun. 
- Was ist zu beachten?
- welche Vorteile bieten mir die blaue Karte außer, dass meine Frau den deutschen Kurs nicht besuchen muss?
- was ist unter Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten gemeint? wie lange dauert es?
- wie ist der allgemeine Vorgang bei der FZF?

Danke für Rückmeldung.

Beste Grüße Smiley
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Nature
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 30.07.2015 um 11:48:36
 
Hallo,

alle Infos für das Visa zur FZF für Ehegatte und Kind findest du auf der Seite der dt. Botschaft in Kamerun (Jaunde)

Hier in Englisch:

http://www.jaunde.diplo.de/contentblob/3829534/Daten/3327609/20130613Familienzus...

Die Prüfung richtet sich bei deiner Ehefrau nach § 30 AufenthG i.V.m. § 27 AufenthG und bei deiner Tochter nach § 32 AufenthG.

Die Vorschriften findest du frei zugänglich hier im Board oder über Google.

Sollten sich noch weitere Frage ergeben, kannst du ja nochmal hier nachhaken.

Der allgemeine Vorgang ist, dass sie zum Termin die geforderten Unterlagen dem Visaantrag beifügt und wartet bis die Visa erteilt sind.

Nach Visaerteilung (Visum gilt i.d.R. 6 Monate) kann dann die Einreise nach D erfolgen. Bei der zuständigen ABH müssen dann Anträge auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Die AEs werden dann i.R. relativ schnell ausgestellt, da die Prüfung ja bereits im Visaverfahren abgeschlossen wird.
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Aras
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Antwort #2 - 30.07.2015 um 13:21:21
 
Was aus dem Merkblatt nicht hervorgeht:
Ehegatten eines Besitzers einer blauen Karte brauchen keine Sprachkenntnisse nachweisen.

Was ist mit dem Kind?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Nature
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Antwort #3 - 30.07.2015 um 13:50:23
 
Aras schrieb am 30.07.2015 um 13:21:21:
Was aus dem Merkblatt nicht hervorgeht:
Ehegatten eines Besitzers einer blauen Karte brauchen keine Sprachkenntnisse nachweisen.

Was ist mit dem Kind?



Sprachkenntnisse sind keine Erteilungsvoraussetzung bei Kindernachzug bis 16 Jahre.

Ab 16 gilt § 32 Abs.2

1Hat das minderjährige ledige Kind bereits das 16. Lebensjahr vollendet und verlegt es seinen Lebensmittelpunkt nicht zusammen mit seinen Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet, gilt Absatz 1 nur, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann. 2Satz 1 gilt nicht, wenn

1. der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 oder 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 besitzt oder

2. der Ausländer oder sein mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft lebender Ehegatte eine Niederlassungserlaubnis nach § 19 oder eine Blaue Karte EU besitzt.


Indem Fall so oder so egal. Das Kind benötigt auch keine Sprachkenntnisse.
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kendyshop
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Antwort #4 - 30.07.2015 um 14:31:34
 
Vielen Dank Nature,

Meine Tochter ist nur 6 Jahre, also braucht keine Deutsche Kenntnisse vorzuweisen.

Ich habe soweit alle nötigen Unterlagen. Mir fehlt nur das Einladungsschreiben für meine Tochter. Ich habe von der Botschaft gehört, dass es formlos sein sollte. Was genau muss drin stehen. Gibt es ein Muster online.

Was ich noch komisch fand, ich musste für das Kleine und meine Frau 2 Termine buchen, kann es passieren, dass du nur eine von Beiden das Visum bekommt und die andere nicht?

was ist unter
was ist unter Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten
gemeint? Siehe link http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/
- wie lange dauert es, bis das Visum erteilt wird? Was ist unter
ohne Wartezeit
und uneingeschränkt zu verstehen?


Beste Grüße
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Nature
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Antwort #5 - 30.07.2015 um 14:45:22
 
kendyshop schrieb am 30.07.2015 um 14:31:34:
Vielen Dank Nature,

Meine Tochter ist nur 6 Jahre, also braucht keine Deutsche Kenntnisse vorzuweisen.

Ich habe soweit alle nötigen Unterlagen. Mir fehlt nur das Einladungsschreiben für meine Tochter. Ich habe von der Botschaft gehört, dass es formlos sein sollte. Was genau muss drin stehen. Gibt es ein Muster online.

Was ich noch komisch fand, ich musste für das Kleine und meine Frau 2 Termine buchen, kann es passieren, dass du nur eine von Beiden das Visum bekommt und die andere nicht?

was ist unter
was ist unter Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten
gemeint? Siehe link http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/
- wie lange dauert es, bis das Visum erteilt wird? Was ist unter
ohne Wartezeit
und uneingeschränkt zu verstehen?


Beste Grüße



Jede Person erhält immer einen gesonderten Termin, sind ja auch zwei verschiedene Prüfungen. Das ist meines Wissens nach üblich.

Deine Tochter hat sowieso einen Anspruch auf Nachzug. Die Frau so wie die du den Sachverhalt darstellst auch, es sei denn man würde eine Scheinehe bejahen, oder die Heiratsdokumente wären gefälscht bzw. die Ehe nicht anerkannt werden o.ä.

Die Prüfung obliegt natürlich der dt. Botschaft und der zuständigen ABH.

Mit der Änderung von § 29 Absatz 5 Nummer2 AufenthG wird Familienangehörigen von Inhabern einer Blauen Karte EU das Recht auf eine unbeschränkte Ausübung einer Erwerbstätigkeit eingeräumt.

D.h. Deine Frau kann theoretisch sofort jede Art von Erwerbstätigkeit ausüben, sobald sie den deutschen Aufenthaltstitel in den Händen hält. Sie hat außerdem auch Anspruch auf Verpflichtung zum Integrationskurs.

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Aras
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Antwort #6 - 30.07.2015 um 15:14:47
 
Nature schrieb am 30.07.2015 um 14:45:22:
, es sei denn man würde eine Scheinehe bejahen, oder die Heiratsdokumente wären gefälscht bzw. die Ehe nicht anerkannt werden o.ä. 

Bei einem gemeinsamen Kind kann man auch nicht mehr von Scheinehe sprechen Zwinkernd

kendyshop schrieb am 30.07.2015 um 14:31:34:
Ich habe soweit alle nötigen Unterlagen. Mir fehlt nur das Einladungsschreiben für meine Tochter. Ich habe von der Botschaft gehört, dass es formlos sein sollte. Was genau muss drin stehen. Gibt es ein Muster online. 



Du schreibst dann nur sowas rein wie:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte, dass meine Familie zu mir nachzieht. Meine Familie besteht aus meiner Ehefrau, Frau X Y, und unserer gemeinsamen Tochter, X Y. Meine jetzige Wohnung, mit einer Wohnfläche von xx m², soll zur Ehewohnung werden.

Zu meiner Person möchte ich anmerken, dass ich Besitzer einer Blauen Karte EU bin, wodurch nach meinen Recherchen bei meiner Ehefrau auf einfache Sprachkenntnisse verzichtet wird (§ 30 Abs. 1 Satz 2).

Ich freue mich schon auf die Zusammenführung und bitte um eine wohlwollende und zeitnahe Bearbeitung der Visaanträge.

Mit freundlichen Grüßen
X Y

Anlage:
- Kopie Reisepass (Datenseite)
- Kopie Blaue Karte EU
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Antwort #7 - 30.07.2015 um 17:51:34
 
Zitat:
Bei einem gemeinsamen Kind kann man auch nicht mehr von Scheinehe sprechen


soll es heißen, dass die Dokumente nicht mehr überprüft werden? oder findet immer noch eine Dokumentenprüfung statt?
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Antwort #8 - 30.07.2015 um 19:23:56
 
Gibt es tatsächlich keine UP und kein A1 für die Ehefrau?

Wird hier der Deutsche mit seiner "außereuropäischen" Ehefrau tatsächlich so massiv diskrimiert?
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Antwort #9 - 30.07.2015 um 19:27:40
 
kendyshop schrieb am 30.07.2015 um 17:51:34:
soll es heißen, dass die Dokumente nicht mehr überprüft werden? oder findet immer noch eine Dokumentenprüfung statt?


Das hat nichts miteinander zu tun.

Ein "Scheinehe-Verdacht" wird durch Befragung der beiden Ehepartner überprüft. Aber wenn ein Kind da ist, ist da nichts zu erwarten.

Eine Dokumentenprüfung kann in einem Land erfolgen, das ein "unsicheres Urkundenwesen" hat, wo man also Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden mit "Wunschinhalt" bei Behörden kaufen kann.
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619724/Daten/2829094/Merkblatt_Kam...


Und ein A1-Zertifikat wird natürlich nicht verlangt, weil Du eine Blue Card hast. Ich hoffe, Du lässt Dich von zweifelnden Beiträgen hier nicht irritieren, nicht alle kennen sich aus.
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Antwort #10 - 30.07.2015 um 19:29:59
 
Danke für die Antwort...hilft mir auch weiter! Ich wollte niemanden verwirren, war nur interessiert
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Antwort #11 - 30.07.2015 um 20:43:21
 
deerhunter schrieb am 30.07.2015 um 19:29:59:
Danke für die Antwort...hilft mir auch weiter! Ich wollte niemanden verwirren, war nur interessiert


Ist einfacher, hier nur Fragen zum Anliegen des Themenstarters zu beantworten. Fragen einer "Diskriminierung Deutscher" kannst Du ja getrennt davon im "User" aufwerfen.
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Antwort #12 - 04.08.2015 um 21:52:03
 
Erstmal vielen Dank an allen für die Mühe,

eine Frage hätte ich noch?

soll ich mit einem Interview hier in Berlin beim ABH rechnen? In den meisten Fällen findet ein Interview des lebenden Lebenspartners im Deutschland statt. Ist es so mit einer blauen Karte?

Danke im voraus
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Antwort #13 - 04.08.2015 um 22:09:52
 
Was sollen die Fragen, wenn es ein gemeinsames Kind bei euch gibt?

Dafür machen die die Urkundenprüfung und sehen dass es auch wirklich euer Kind ist.
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Antwort #14 - 05.08.2015 um 14:04:41
 
kendyshop schrieb am 30.07.2015 um 14:31:34:
Was ich noch komisch fand, ich musste für das Kleine und meine Frau 2 Termine buchen,

Was ist daran komisch oder unverständlich?

Die für einen Termin geplante Zeit ist die Zeit, die im Schnitt für einen Antrag benötigt wird.
Wie soll man in derselben Zeit zwei oder mehr Anträge annehmen?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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