kendyshop schrieb am 30.07.2015 um 14:31:34:Vielen Dank Nature,
Meine Tochter ist nur 6 Jahre, also braucht keine Deutsche Kenntnisse vorzuweisen.
Ich habe soweit alle nötigen Unterlagen. Mir fehlt nur das Einladungsschreiben für meine Tochter. Ich habe von der Botschaft gehört, dass es formlos sein sollte. Was genau muss drin stehen. Gibt es ein Muster online.
Was ich noch komisch fand, ich musste für das Kleine und meine Frau 2 Termine buchen, kann es passieren, dass du nur eine von Beiden das Visum bekommt und die andere nicht?
was ist unter
was ist unter Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten
gemeint? Siehe link
http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/- wie lange dauert es, bis das Visum erteilt wird? Was ist unter
ohne Wartezeit
und
uneingeschränkt zu verstehen?
Beste Grüße
Jede Person erhält immer einen gesonderten Termin, sind ja auch zwei verschiedene Prüfungen. Das ist meines Wissens nach üblich.
Deine Tochter hat sowieso einen Anspruch auf Nachzug. Die Frau so wie die du den Sachverhalt darstellst auch, es sei denn man würde eine Scheinehe bejahen, oder die Heiratsdokumente wären gefälscht bzw. die Ehe nicht anerkannt werden o.ä.
Die Prüfung obliegt natürlich der dt. Botschaft und der zuständigen
ABH.
Mit der Änderung von § 29 Absatz 5 Nummer2
AufenthG wird Familienangehörigen von Inhabern einer Blauen Karte EU das Recht auf eine unbeschränkte Ausübung einer Erwerbstätigkeit eingeräumt.
D.h. Deine Frau kann theoretisch sofort jede Art von Erwerbstätigkeit ausüben, sobald sie den deutschen Aufenthaltstitel in den Händen hält. Sie hat außerdem auch Anspruch auf Verpflichtung zum Integrationskurs.