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Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen (Gelesen: 20.842 mal)
tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 18.08.2015 um 11:55:08
 
Siggi schrieb am 18.08.2015 um 11:31:01:
Österreich scheint also problemlos zu sein.

Ja und dann? Zurück über die Grenze und hoffen, das niemand nachfragt? Hast Du schon die deutsche Botschaft in Österreich angefunkt was sie brauchen um dem Kind einen Pass auszustellen?
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Aras
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Antwort #46 - 18.08.2015 um 13:25:28
 
Wenn man die CIEC-Urkunde bei der deutschen Botschaft vorlegt, dann müsste das eigentlich problemlos anerkannt werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Siggi
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Antwort #47 - 20.08.2015 um 19:21:42
 
tiggger schrieb am 18.08.2015 um 11:55:08:
Ja und dann?

Zum einen das Wichtigste zuerst: Die Staatsbürgerschaftsbescheinigung von der Ukraine holen bei der Botschaft. Sonst braucht das arme Kind noch eine Aufenthaltsgenehmigung dort.

Den UA Pass gibt es im Land. Die Staatsbürgerschaftsbescheinigung reicht den Ukrainern für den Grenzübertritt.

Damit die Schengen Staaten bei der Ausreise zufrieden sind, parallel dazu den DE Pass bei der Botschaft in Wien besorgen
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1437656054/0#0

Beim Ankunft auf der Krim (ist jetzt ja unter russischer Kontrolle) bekommt der arme Wurm auch noch einen russischen Pass.

Sonst noch jemand mit einer Idee für einen weiteren Pass für das Kind?   Zwinkernd

Gruß
Siggi, der Bürokratie "liebt"
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Antwort #48 - 20.08.2015 um 20:39:20
 
Aras schrieb am 18.08.2015 um 13:25:28:
Wenn man die CIEC-Urkunde bei der deutschen Botschaft vorlegt, dann müsste das eigentlich problemlos anerkannt werden. 


Österreichische Urkunden sind bei DEU Behörden von jeglicher Notwendigkeit der Beglaubigung befreit. Es ist also auch keine CIEC-Urkunde notwendig.

Für ukrainische und russische Behörden wäre natürlich eine Apostille erforderlich.

Siggi schrieb am 20.08.2015 um 19:21:42:
Zum einen das Wichtigste zuerst: 


Ich nehme dann an das dies bereit mit Konsulate und Innebehörden abgesprochen ist. Anonsten lassen sich die ukrainischen Behörden auch mal Zeit, oder weigern sich, weil die Frau z.B beim Konsulat nicht als Auslandukrainerin registriert ist. Anonsten besteht dann die Gefahr, das das Kind in Österreich oder Ukraine einige Wochen festsitzt.

Siggi schrieb am 20.08.2015 um 19:21:42:
Den UA Pass gibt es im Land.


Komsich, eine Reise in die UA ist aber scheinbar zur Nachregistrierung nicht möglich, zur Passabholung aber schon?

Siggi schrieb am 20.08.2015 um 19:21:42:
Sonst noch jemand mit einer Idee für einen weiteren Pass für das Kind? 


Nein, das reicht, es kann sich also Aussuchen wo es seinen Wehrdienst leistet (Russland oder Ukraine) und als Doppelstaatler dann von den Kameraden als Verräter beschimpft und verprügelt wird.
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Siggi
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Antwort #49 - 02.09.2015 um 19:56:45
 
grisu1000 schrieb am 20.08.2015 um 20:39:20:
Ich nehme dann an das dies bereit mit Konsulate und Innebehörden abgesprochen ist. Anonsten lassen sich die ukrainischen Behörden auch mal Zeit, oder weigern sich, weil die Frau z.B beim Konsulat nicht als Auslandukrainerin registriert ist. Anonsten besteht dann die Gefahr, das das Kind in Österreich oder Ukraine einige Wochen festsitzt.

Das ist abgeklärt, aber wirklich verbindlich ist das natürlich nicht. UA Botschaften sind immer wieder für Überraschungen gut. Selbstverständlich ist meine Frau nicht als Auslandsukrainerin registriert! Wozu auch? Sie lebt ja nicht im Ausland, sondern in der Ukraine. Das ist nur Medizin-Tourismus!

grisu1000 schrieb am 20.08.2015 um 20:39:20:
Komsich, eine Reise in die UA ist aber scheinbar zur Nachregistrierung nicht möglich, zur Passabholung aber schon?

Ich wüsste jetzt nicht, wie man auf die Krim legal kommen sollte, ohne durch die Ukraine zu fahren.

(Die Einreise über RU Territorium auf die Krim ist in den Augen von UA ein illegaler Grenzübertritt und zieht empfindliche Strafen wie z.B. die Einreiseverweigerung nach sich. Darauf haben wir keine Lust.)

grisu1000 schrieb am 20.08.2015 um 20:39:20:
Nein, das reicht, es kann sich also Aussuchen wo es seinen Wehrdienst leistet (Russland oder Ukraine) und als Doppelstaatler dann von den Kameraden als Verräter beschimpft und verprügelt wird.

Wenn das ein Junge wird und irgendwie ein wenig von seinem Vater hat, dann wir er keinerlei Wehrdienst oder Ersatzdienst leisten, in keinem Land der Welt.

Nebenbei: Viele Krim Bewohner sind Doppelstaater. Mit auf der russischen Krim ausgestellten Pass kommt man nämlich noch niemals auf das ukrainische Festland! In den Augen der Ukraine haben russische Dokumente der Krim keinerlei Rechtsgültigkeit. Sie werden beim versuchten Grenzübertritt ungültig gestempelt und die Einreise wird verweigert.

Ansonsten gilt: Probleme lösen wir dann, wenn sie anstehen.

Wer weiß, wo wir in 10 oder 15 Jahren leben? Wenn wir so oft wechseln, wie in der Vergangenheit, werden wir schon bis zum schulpflichtigen Alter einen anderen Wohnsitz haben. Wir haben dieses Jahr schon versucht, alle Immobilien zu veräußern, aber der aktuelle Rubelkurs macht es unmöglich, einen realistischen Preis zu erzielen. Wir haben in Ruhe in der Ukraine seit 2004 gelebt. Aber diese Situation, die sich durch Bürgerkrieg und Krim Krise ergeben hat, wollen wir nicht permanent in unserem Leben haben.

Gruß
Siggi
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« Zuletzt geändert: 02.09.2015 um 20:11:33 von Siggi »  
 
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Siggi
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Antwort #50 - 20.02.2016 um 17:58:55
 
Für alle die es interessiert, hier der aktuelle Status:

Die Geburtsurkunde haben wir in Österreich ausstellen lassen, d.h. das Kind wurde dort geboren. Eine Anerkennung der Auslösung von Vorehen war in Österreich kein Thema. Auch die Angaben zur Namensführung waren dort ganz unbürokratisch mit 2 Unterschriften zu erledigen. (Nebenbei: Österreich ist uns sehr sympathisch und wir spielen mit dem Gedanken, in Zukunft dort den Wohnsitz zu nehmen. Dank EU Freizügigkeit dürfte dort auch die Oma mitziehen. Nur die hohen Steuern schrecken ab.)

Danach sind wir nicht zur Botschaft nach Wien, sondern haben uns in DE am Ort unserer FeWo angemeldet. Innerhalb von 1 Std. hatten wir den Kinderpass. (Vor unserer Abreise werden wir uns natürlich wieder abmelden.)

Nun muss noch der ukrainische Pass folgen, was wohl etwas komplizierter werden wird (wie so ziemlich jeder bürokratische Akt in UA).

Gruß
Siggi
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