Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen (Gelesen: 20.820 mal)
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #30 - 01.08.2015 um 22:56:21
 
Mit einem Kind ohne Pass tut man sich hart an der Grenze.
Über die Staatsangehörigkeit wird das Anrecht auf den deutschen Pass begründet.
Sowie das aussieht will der Fragesteller relativ zeitig nach der Geburt wieder zurück in das gegenwärtige Aufenthaltsland.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #31 - 01.08.2015 um 23:08:03
 
mgb schrieb am 01.08.2015 um 22:56:21:
Sowie das aussieht will der Fragesteller relativ zeitig nach der Geburt wieder zurück in das gegenwärtige Aufenthaltsland. 


Um so mehr muss man sich jetzt um eine Beschleunigung der Vorgänge nach der Geburt kümmern. Nachregistrierung der Ehe und ggf. Namenserklärung jetzt zu machen minimiert das Risiko plötzlich erstmal alles umständlich Belegen zu müssen, bevor es einen Pass gibt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #32 - 01.08.2015 um 23:38:32
 
Der Fragesteller hat ein ähnliches Problem wie Micha4381, in dem brutal geschlossenen anderen Thread über die Krim.
Ob er auf dem Landweg aus der Krim über die Ukraine rauskommt und vor allem nach der Antragstellung wieder zurück, weiss man nicht so genau.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #33 - 01.08.2015 um 23:51:35
 
mgb schrieb am 01.08.2015 um 23:38:32:
Der Fragesteller hat ein ähnliches Problem wie Micha4381, in dem brutal geschlossenen anderen Thread über die Krim.
Ob er auf dem Landweg aus der Krim über die Ukraine rauskommt und vor allem nach der Antragstellung wieder zurück, weiss man nicht so genau. 


Es ist ein Angebot des Konsulates eine Nachregistrierung zu Unterstützen und ggf. Beglaubigungen zu machen. Notwendig ist es IMHO nicht. Verantwortlich ist sowieso das Standesamt I in Berlin. Da sowohl Ukraine als auch Russland Apostillestaaten sind, braucht man das Konsulat auch nicht zur Beglaubigung. Übersetzung kann man auch in DEU anfertigen lassen.

IMHO geht da ganze auf dem Postweg und mit elektronischer Kommunikation, wenn man will.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #34 - 02.08.2015 um 00:02:24
 
[Admin_Modus]

@
mgb

mgb schrieb am 01.08.2015 um 23:38:32:
  ...in dem brutal geschlossenen anderen Thread  ...

Wenn du ein Problem mit Admin-Entscheidungen hast teile uns
das gerne mit. Nur nicht so!

Zu dem closen und der Verbannung des users stehe ich zu 200%.

Kommentar nicht erwünscht! ggf auch NUB lesen. Danke

[/Admin_Modus]
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #35 - 02.08.2015 um 00:14:04
 
Irgendwie will niemand die Problematik auf der Krim verstehen.
Auf der Krim gibt es kein deutsches Konsulat.
Ob Post von der Krim nach Deutschland noch dieses Jahr ankommt weiss man nicht so genau.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #36 - 02.08.2015 um 20:03:57
 
Aras schrieb am 01.08.2015 um 20:16:19:
Natürlich ist die Staatsangehörigkeit des Kindes entscheidend. Durch die Staatsangehörigkeit wird erst das anzuwendende Personalstatut fest gelegt.


Durch die Staatsangehörigkeit der Eltern, nicht des Kindes. Aus Art. 19 BGBEG:
Zitat:
Die Abstammung eines Kindes unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sie kann im Verhältnis zu jedem Elternteil auch nach dem Recht des Staates bestimmt werden, dem dieser Elternteil angehört. ...


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #37 - 02.08.2015 um 20:15:23
 
Eine rechtliche Garantie, dass man um die Anerkennung der Scheidung herumkommt, gibt es wohl nicht. Und es gibt auch keine Garantie, dass die Nachregistrierung der Ehe bis zur Geburt klappt (ich vermute mal, eher nicht) - zumal dafür auch eine Anerkennung der Scheidung notwendig wäre und das will der TS ja gerade vermeiden.

Also bleiben 3 Optionen:
- Man sucht sich ein Standesamt, das kooperativ ist. Da gibt es durchaus Unterschiede.
- Man verschweigt die Vorehe. (Vermutlich nicht strafbar, aber natürlich trotzdem irgendwie fragwürdig.)
- Man bringt das Kind woanders zur Welt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Siggi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love C++/CLI


Beiträge: 56

Scholkine, Ukraine
Scholkine
Ukraine
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #38 - 03.08.2015 um 19:45:23
 
Eduard schrieb am 02.08.2015 um 20:15:23:
Man sucht sich ein Standesamt, das kooperativ ist. Da gibt es durchaus Unterschiede.

Gibt es da eine Wahlmöglichkeit? Bringt man das Kind in Nürnberg zur Welt kann man doch in Würzburg keine Geburtsurkunde ausstellen lassen oder etwa doch?

Sonst sind Optionen 1 und 3 identisch.

Gruß
Siggi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #39 - 03.08.2015 um 21:19:59
 
Eduard schrieb am 02.08.2015 um 20:15:23:
- Man sucht sich ein Standesamt, das kooperativ ist. Da gibt es durchaus Unterschiede.

Sein Standesamt kann man sich nicht aussuchen, die Zuständigkeit des Standesamts ergibt sich aus Deinen Wohnort bzw. dem Geburtsort des Kindes.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #40 - 04.08.2015 um 13:04:41
 
Saxonicus schrieb am 03.08.2015 um 21:19:59:
Sein Standesamt kann man sich nicht aussuchen, die Zuständigkeit des Standesamts ergibt sich aus Deinen Wohnort bzw. dem Geburtsort des Kindes.

Die Zuständigkeit des Standesamt ergibt sich (in Bezug auf die Beurkundung der Geburt) allein aus dem Geburtsort. Und den kann man sich (wenn nicht gerade ein Notfall eintritt) durchaus aussuchen.

Siggi schrieb am 03.08.2015 um 19:45:23:
Sonst sind Optionen 1 und 3 identisch.

Ja, sorry. Mit "woanders" meinte ich außerhalb Deutschlands.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #41 - 04.08.2015 um 19:49:09
 
Eduard schrieb am 04.08.2015 um 13:04:41:
Ja, sorry. Mit "woanders" meinte ich außerhalb Deutschlands.


Mann muss dann nur beachten, dass der Staat nicht auch die Vorehen wissen und ob nicht zusätzliche Papiere dann benötigt werden. Weil Österreich im Spiel ist. Dort wird meben der üblichen Unterlagen, ein Wohnsitznachweis und ein Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern verlangt, ggf. mit Apostille und von einem  allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscheri übersetzt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #42 - 04.08.2015 um 20:18:46
 
grisu1000 schrieb am 04.08.2015 um 19:49:09:
ein Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern verlangt

Reisepässe sollten ausreichen
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Siggi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love C++/CLI


Beiträge: 56

Scholkine, Ukraine
Scholkine
Ukraine
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #43 - 04.08.2015 um 21:36:27
 
Ich habe das Standesamt in Österreich angeschrieben und werde mitteilen, was sie verlangen.

Gruß
Siggi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Siggi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love C++/CLI


Beiträge: 56

Scholkine, Ukraine
Scholkine
Ukraine
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde und Anerkennung von Auflösungen von Vorehen
Antwort #44 - 18.08.2015 um 11:31:01
 
Österreich hat geantwortet. Benötigt werden:
Reisepass von Ihnen und Ihrer Frau
Int. Heiratsurkunde mit Übersetzung und Apostille
Wenn vorhanden, dann auch jeweils GU mit Übersetzung (falls nicht vorhanden, müssen Sie diese jedoch nicht besorgen)
Meldenachweis beider Personen.

Österreich scheint also problemlos zu sein.

Gruß
Siggi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema