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Einreiseverbot? Visumssperre? (Gelesen: 4.574 mal)
Joana CO
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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27.07.2015 um 16:48:10
 
Hallo an alle!

es geht um einem Freund von mir.
Und zwar hatte er ein Studienvisum, was aber bereits seit einem Jahr abgelaufen war (hätte es aber problemlos verlängern können). Nun ist er aber in ein Nicht-Schengen-Land gereist, wurde dort an der Grenze verhaftet, hat nun sechs Wochen in Haft verbracht und wurde in sein Heimatland abgeschoben.
Nun muss er jedoch unbedingt nach Deutschland zurück, am besten für mindestens sechs Monate um a) seine Masterarbeit abzugeben und b) aufgrund akuter medizinischer Behandlung.

Wie lässt sich das am besten und klügsten beantragen?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
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reinhard
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Antwort #1 - 27.07.2015 um 16:50:47
 
Dann muss er ein Visum beantragen.

Für die Masterarbeit könnte es ein Studentenvisum mit anschließender AE sein, die Bedingungen kennt er ja vom letzten mal.

Für eine medizinische Behandlung braucht er einen fertigen Behandlungsvertrag (von beiden Seiten unterschrieben) und den Nachweis, dass er die komplette Behandlung im voraus bezahlt hat.
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Joana CO
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #2 - 27.07.2015 um 16:58:19
 
Okay danke schon Mal!

Und es wird keine Probleme geben, dass er ein Jahr quasi illegal hier war? (was den deutschen Behörden jetzt bekannt ist)

Behandlungsvertrag liegt vor, wird von der Krankenversicherung getragen
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reinhard
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Antwort #3 - 27.07.2015 um 17:07:47
 
Er muss mit der zuständigen Ausländerbehörde klären, ob es ein Strafverfahren, Einreiseperre etc. gibt. Sollte er direkt mit der Behörde machen.

Strafanzeige muss die Behörde natürlich erstatten.
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Joana CO
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Antwort #4 - 27.07.2015 um 17:13:50
 
Danke!

Das wird dann ja wahrscheinlich noch ein bisschen dauern, die Abschiebung ist grade erst ein paar Tage her und die Strafanzeige bzw. Einreisesperre ist dann ja sowieso wahrschinlich noch nicht bearbeitet...
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Antwort #5 - 27.07.2015 um 17:25:21
 
Joana CO schrieb am 27.07.2015 um 16:58:19:
Behandlungsvertrag liegt vor, wird von der Krankenversicherung getragen 


Weiss die KV, dass er nicht mehr in DEU lebt?

Joana CO schrieb am 27.07.2015 um 16:48:10:
sechs Monate um a) seine Masterarbeit abzugeben und


Er solltes sich unbedingt mit der UNI in Verbindung setzen, ggf. kann er seine Masterarbeit aus dem Ausland machen.
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reinhard
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Antwort #6 - 27.07.2015 um 18:33:53
 
Joana CO schrieb am 27.07.2015 um 17:13:50:
Das wird dann ja wahrscheinlich noch ein bisschen dauern, die Abschiebung ist grade erst ein paar Tage her und die Strafanzeige bzw. Einreisesperre ist dann ja sowieso wahrschinlich noch nicht bearbeitet...


Noch ist ja alles unklar, solange Du die Staatsangehörigkeit und die beteiligten Länder nicht weißt.

Sobald Du diese Informationen hast und mitteilst, wären klarere Antworten möglich.

Nur irgendwer, der irgendwo eingereist und nach irgendwo abgeschoben wird... - da kann man nur sagen, er muss sich dort erkundigen.
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Joana CO
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Antwort #7 - 27.07.2015 um 18:47:04
 
Die Masterarbeit muss auch verteidigt werden, deswegen muss er dazu auf jeden Fall nach Deutschland und dann ist da ja auch noch die medizinische Behandlung...

Staatsangehörigkeit ist Indien und Verhaftung war in Litauen.

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Saxonicus
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Antwort #8 - 27.07.2015 um 20:13:14
 
Joana CO schrieb am 27.07.2015 um 16:48:10:
Nun ist er aber in ein Nicht-Schengen-Land gereist, wurde dort an der Grenze verhaftet,

Joana CO schrieb am 27.07.2015 um 18:47:04:
Verhaftung war in Litauen.

Falls es sich bis zu Dir noch nicht herumgesprochen hat:

Litauen ist ein Schengenland.
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Joana CO
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Antwort #9 - 27.07.2015 um 20:46:49
 
Stimmt, mein Fehler...
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Antwort #10 - 28.07.2015 um 02:40:19
 
Hallo,

und bei einer erfolgten Abschiebung aus einem Schengenland dürfte auch eine Einreisesperre bereits im SIS seitens der litauischen Behörden eingepflegt sein...

Gruß
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reinhard
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Antwort #11 - 28.07.2015 um 11:33:05
 
Wenn es so ist, sollte er jetzt in Litauen klären, ob eine Aufhebung der Einreisesperre in Frage kommt oder eine Löschung des SIS-Eintrages. Bei der zweiten Möglichkeit bliebe er für Litauen gesperrt, aber nicht für die anderen Ländern. Ansonsten wird es irgendwann automatisch gelöscht, müssten die Litauer ihm sagen. Normalerweise könnte das nach drei Jahren sein. Dann dürfte er wieder reisen.
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