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von Tschechien nach Deutschland (Gelesen: 3.453 mal)
takeit
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.07.2015 um 12:17:32
 
Hallo,

also ich ich bin zurzeit wohnhaft in Tschechien und auch dort geboren. Dies ist zurzeit nur meine Meldeadresse bei meinen Eltern da ich gerne nach Deutschland ziehen möchte.

Ich würde dann gerne ein Gewerbe in Deutschland anmelden.
Die Produktion sowie den Vertrieb findet auch nur dann in Deutschland statt.

Was brauch ich alles für Papiere für die Anmeldung? Als EU Bürger kann ich dann einfach zum örtlichen normalen Einwohnermeldeamt gehen und meinen Wohnsitzt in DE ohne irgendwas anmelden so wie ein deutscher?

Wie schaut es mit den Versicherungen (Krankenverischerung) aus? Kann ich dann einfach eine Privatversicherung abschließen ohne Probleme?

Ich würde dann auch gerne ein Auto hier in Deutschland kaufen. Kann ich das dann ohne Probleme auf mich bei meiner deutschen Wohnadresse dann zulassen und anmelden? Oder muss ich das dann in .CZ bei meiner Adresse bei meinen Eltern anmelden?

Brauche ich für die Wohnungsanmeldung zusätzliche Dokumente? Auch für Bankkonten und Versicherungen oder reicht dann einfach eine Meldebescheinigung? Da ich auch gerne dann hier ein Geschäftskonto eröffnen möchte für mein Gewerbe.

Muss ich die Adresse als Haupt oder Nebenwohnsitzt angeben? Und wird das auch dan zu den Tschechischen Behörden zugesendet das ich jetzt in .DE wohne?

Wird die Adresse dann auf meinen Tschechischen ID geändert oder bleibt der Hauptwohnsitzt dann in Tschechien udn ich bekomme eineMeldebescheinigung und mit der kann ich dann alles machen?

Brauche ich dann noch andere bescheinidugngen wie Arbeitserlaubnis oder fällt dies als eu bürger weg?

Muss ich zum ausländischen Meldeamt gehen ? oder einfach zu einem normalen für deutsche?


Danke schonma für eure Hilfe


Beste Grüße aus Prag
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 27.07.2015 um 15:59:09
 
Das hängt im Wesentlichen Staatsangehörigkeit ab.

Wenn Du die tschechische Staatsangehörigkeit besitzt, also EU-Bürger bist, ist das alles relativ unkompliziert.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 27.07.2015 um 15:59:22
 
Es kommt darauf an, wer Du bist. "Ich oute mich vielleicht später" reicht nicht.

Du bist Afghane? Seit 6 Monaten in der Tschechischen Republik? Dann funktioniert es nicht. Aber vielleicht füllst Du erst mal das Profil so aus, dass es Informationen enthält, oder schreibst die Informationen in den Beitrag.
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takeit
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.07.2015 um 19:28:31
 
Hallo,

vielen Dank schonma für eure Antworten.

In meinen 1. Satz steht: Ich ich bin zurzeit wohnhaft in Tschechien und auch dort geboren.

Ich besitze seid der Geburt die Tschechische Staatsbürgerschaft udn möchte jetzt in Deutschland leben und ein Gewerbe anmelden.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 27.07.2015 um 20:17:37
 
takeit schrieb am 27.07.2015 um 19:28:31:
In meinen 1. Satz steht: Ich ich bin zurzeit wohnhaft in Tschechien und auch dort geboren

Nicht jeder der in Tschechien geboren ist und dort wohnt, ist auch tschechischer Staatsbürger, insofern war die Nachfrage von Reinhard und mir schon berechtigt.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 27.07.2015 um 20:37:26
 
takeit schrieb am 27.07.2015 um 12:17:32:
Was brauch ich alles für Papiere für die Anmeldung? 


Id-Card oder Reisepass, ggf. eine Bescheinigung des Vermieters

takeit schrieb am 27.07.2015 um 12:17:32:
ls EU Bürger kann ich dann einfach zum örtlichen normalen Einwohnermeldeamt gehen und meinen Wohnsitzt in DE ohne irgendwas anmelden so wie ein deutscher?


genau erfasst

takeit schrieb am 27.07.2015 um 12:17:32:
Wie schaut es mit den Versicherungen (Krankenverischerung) aus? Kann ich dann einfach eine Privatversicherung abschließen ohne Probleme?


Ja, ggf, sogar eine bestehende Tschechische Versicherung mitnehmen

takeit schrieb am 27.07.2015 um 12:17:32:
Ich würde dann auch gerne ein Auto hier in Deutschland kaufen. Kann ich das dann ohne Probleme auf mich bei meiner deutschen Wohnadresse dann zulassen und anmelden? Oder muss ich das dann in .CZ bei meiner Adresse bei meinen Eltern anmelden?


Wie es dir beliebt in DEU oder CZ anmelden.

takeit schrieb am 27.07.2015 um 12:17:32:
Da ich auch gerne dann hier ein Geschäftskonto eröffnen möchte für mein Gewerbe.


Da wäre eine Meldebeschinigung sinnvoll.takeit schrieb am 27.07.2015 um 12:17:32:
Muss ich die Adresse als Haupt oder Nebenwohnsitzt angeben? Und wird das auch dan zu den Tschechischen Behörden zugesendet das ich jetzt in .DE wohne?


Du kannst beide Wohnsitze haben, es gibt da kein Haupt- oder Neben. Steuerlich ist so die einzige Ausnahme, da wird man die dort Zahlen müssen wo man sich öfter aufhält. Aber ggf. im anderen Land noch sowas wie Quellensteuer, die dann vom anderen Land beachtet wird. Du solltest dich dabei deutlich mit dem DEU-CZ Dopoelbesteurungsabkommen auseinandersezten.

takeit schrieb am 27.07.2015 um 12:17:32:
Wird die Adresse dann auf meinen Tschechischen ID geändert


Sicher nicht von DEU Behörden, du kannst das aber von dem tschechischen Konsulatmachen lassen.

takeit schrieb am 27.07.2015 um 12:17:32:
Brauche ich dann noch andere bescheinidugngen wie Arbeitserlaubnis oder fällt dies als eu bürger weg?


nein, fällt alles weg

takeit schrieb am 27.07.2015 um 12:17:32:
Muss ich zum ausländischen Meldeamt gehen ? oder einfach zu einem normalen für deutsche?


Du gehtst zum DEU örtlich zuständigen Meldeamt.
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takeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.07.2015 um 17:26:17
 
Hallo,

vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Also, ich kann einfach zum örtlichen Meldeamt gehen da wo auch deutsche hingehen und melde normal meine Wohnung an.

Als deutscher wird bei einer Wohnort änderung ja auf der ID geändert. Ich als tscheche bekomme dann nur eine Melde bescheinigung?

Ich lasse mir eine Melde bescheinugung zugleich ausstellen und damit kann ich dann alles machen wie Versicherungen abschließen?

Ich wollte erstmal ein klein Gewerbe anmelden. Wie sieht es da mit den Steuern aus?

Brauche ich beim klein Gewerbe zusätzliche Unterlagen?

Ich würde in .DE erstmal eine Wohnung anmieten und dort auch Wohnen und auch mein Gewerbe führen und zu gleich meine Adresse in .CZ behalten


Vielen Dank schonmal für eure Antworten.


LG
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Nature
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 28.07.2015 um 17:31:29
 
takeit schrieb am 28.07.2015 um 17:26:17:
Hallo,

vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Also, ich kann einfach zum örtlichen Meldeamt gehen da wo auch deutsche hingehen und melde normal meine Wohnung an.

Als deutscher wird bei einer Wohnort änderung ja auf der ID geändert. Ich als tscheche bekomme dann nur eine Melde bescheinigung?

Ich lasse mir eine Melde bescheinugung zugleich ausstellen und damit kann ich dann alles machen wie Versicherungen abschließen?

Ich wollte erstmal ein klein Gewerbe anmelden. Wie sieht es da mit den Steuern aus?

Brauche ich beim klein Gewerbe zusätzliche Unterlagen?

Ich würde in .DE erstmal eine Wohnung anmieten und dort auch Wohnen und auch mein Gewerbe führen und zu gleich meine Adresse in .CZ behalten


Vielen Dank schonmal für eure Antworten.


LG




Du meldest dich auf dem Bürgeramt mit ID-Card oder Reisepass an und bekommst von dort eine Anmeldebestätigung (Auf Wunsch auch eine Meldebescheinigung).

Ein Gewerbe kann man in D als Tscheche jederzeit beantragen. Was dort für Unterlagen notwendig sind, kannst du dort am besten auf einem Gewerbeamt erfragen.

Generell müssen spätestens 6 Monate nach Einreise die Freizügigkeitsvoraussetzungen vorliegen, also Sicherung Lebensunterhalt (durch Einkommen) und ausreichender Krankenversicherungsschutz.

Sonst gibt es ausländerrechtlich nicht viel zu beachten, für dich als Unionsbürger.
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Antwort #8 - 28.07.2015 um 17:47:41
 
takeit schrieb am 28.07.2015 um 17:26:17:
Brauche ich beim klein Gewerbe zusätzliche Unterlagen?


Das kommt darauf an:
1)Freiberufler-Anmeldung beim zuständigen Finanzamt
2)Einzelgewerbe-Gewerbeschein bei der Gemeinde. Die informiert auch das Finanzamt und die zuständige örtlich Handelskammer oder Handwerkskammer. Dort wirst du nämlich Pflichtmitglied
3)Kapitalgesellschaft (UG, GmbH, AG). Einreichung der Gründungsurkunde über Notar beim Handelsregister. Anschließend wie bei 2

takeit schrieb am 28.07.2015 um 17:26:17:
Wie sieht es da mit den Steuern aus?


Du zahlst auf den Gewinn steuern. Welche Freibeträge es da gibt und wie das mit anderen Einkünften verrechnet wird, insbesonder mit denen aus CZ kann dir sicherlich entsprechende Literatur oder der Steuerberater erklären. Lektüre des Doppelbesteuerungsabkommens CT-DEU wäre auch nicht schlecht.

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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 28.07.2015 um 18:52:02
 
Nature schrieb am 28.07.2015 um 17:31:29:
Generell müssen spätestens 6 Monate nach Einreise die Freizügigkeitsvoraussetzungen vorliegen, also Sicherung Lebensunterhalt (durch Einkommen)


warum durch "Einkommen"?
ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt genügen, egal ob durch Einkommen, vom Sparbuch, Barreserven oder monatliche Überweisungen von Papa.
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takeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 28.07.2015 um 19:48:42
 
Hallo,

vielen dank für  eure Antworten.

Also ich habe definitiv nicht vor vom Staat (Harz4) zu leben.

Wie schaut das aus mit der 6 Monaten Freizügigkeit? Das hab ich noch nicht so mit bekommen. Wie beantrage Ich sowas? Was muss ich alles vorweisen? Was ist das genau?

Also ich habe vor in .DE eine Wohnung zu mieten ein Gewerbe aufzumachen und mit dem Geld vom Gewerbe zu leben.

Ich muss zum Arbeitsamt und mir eine Erlaubniss dafür holen? Welche Dokumente werden dafür benötigt? Also auch wegen dem Gewerbe?

Was wird noch alles benötigt?

Danke für eure Hilfe Smiley


LG
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Antwort #11 - 28.07.2015 um 20:26:50
 
takeit schrieb am 28.07.2015 um 19:48:42:
Wie schaut das aus mit der 6 Monaten Freizügigkeit? D


Die ersten drei Monate ist die EU-Freizügigkeit voraussetzunglos. Anschließend hängt es eben von Bedingungen ab. Eben eine wäre Selbständigkeit + KV. Jedoch musst du das nirgends irgendwas Beantragen und Melden und es interessiert eigentlich keinen, solange du nicht Sozialleistungen beantragst.

takeit schrieb am 28.07.2015 um 19:48:42:
Ich muss zum Arbeitsamt und mir eine Erlaubniss dafür holen?


Nein, ein Gewerbe meldet man bei der Gemeinde an. Arbeitest du Fereiberuflich (Es gibt Listen was Freiberuflich ist) brauchst du das nur beim Finazamt anmelden.

EU-Bürger sind in DEU bis auf ganz wenige Dinge DEU Bürgern gleichgestellt. Also auch die gleichen Genehmigungswege.  Dein Nachweis, dass du das alles darfst ist dein CZ-Pass oder ID.

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takeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 28.07.2015 um 20:38:50
 
Sehr sehr vielen Dank für deine Antwort.

Also heißt das das ich auf die 6 Monate scheiße und mich um ncihts kümmern muss?

Ich melde ich einfach meine Wohnugn an und kann einfach so ein Gewerbe anmelden und kümmer mich um nichts? Warte ab und zahle dann normal meine Steuern?

Das wäre ja perfect Smiley Ich hatte vor nächsten Monat nach .De zu gehen.

Vielen Dank nochmal.

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reinhard
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Antwort #13 - 28.07.2015 um 20:47:59
 
Solange Du Deinen Lebenwunterhalt verdienst oder bekommst, keine Straftaten begehst und Deine Steuern bezahlst, muss Du Dich tatsächlich um das Freizügigkeitsrecht nicht kümmern. Innerhalb der Union hast Du das Recht, Du musst nichts beantragen oder nachweisen.

Es ist umgekehrt: Falls jemand glaubt, Du hast es nicht, muss die Ausländerbehörde Dir Bescheid sagen, und die Behörde muss Dir beweisen, dass Du irgend was falsch machst (aber erst nach Ankündigung, also es passiert nichts).
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