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falsche Beschuldigung (Gelesen: 8.121 mal)
Eduard
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Antwort #15 - 30.07.2015 um 18:23:09
 
remich schrieb am 28.07.2015 um 19:46:18:
Vielen Dank für die Antworten. Nun muss ich dazu sagen, bei meinem Mann gibt es überhaupt keine Vorgeschichte, nicht mal in Bezug auf Stassenverkehr.
Er arbeitet als Security bei einer großen Ladenkette und muss alle halbe Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Ich habe, als die Streife meinen Mann mitnehmen wollten, sogar mit einem von Ihnen am Telefon gesprochen. Dieser sagte mir dann, es gehe darum, dass der Fahrzeugbesitzer eine korrekte Adresse bekomme, mein Mann könne ja auch woanders wohnen, egal was ich sage. Außerdem könne er ja vielleicht auch für andere Sachen in Frage kommen. Als ich nachfragte, wollte er sich nicht weiter äußern. Ich habe ihm auch gesagt, dass sie doch den Fingerabdruck durch seinen Ausweis hätten. Das änderte nichts. Sie waren dann auf einer Wache, und ich wollte zu meinem Mann fahren, da ich das Gefühl bekommen hatte, dass da etwas sehr schräg läuft. Mein Mann hat dann das Telefon an den dortigen Kriminalbeamten weitergegeben. Dieser sagte mir, an dem Wagen sei nichts gewesen, hätten seine Kollegen gemeint und mit dem Gummi einer Tasche könne man auch gar keinen Kratzer verursachen.
Warum dann die Fingerabdrücke, führte zum Rumdrucksen und der Mitteilung, die Abfrage im Computer sei negativ, heißt es liege nichts vor.


Die offensichtliche Frage für mich wäre hier, wie sieht denn der Ehemann aus. Wie ein Deutscher, oder vielleicht "anders"?  Cool
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 30.07.2015 um 18:45:12
 
Eduard schrieb am 30.07.2015 um 18:23:09:
wie sieht denn der Ehemann aus. Wie ein Deutscher, oder vielleicht "anders"

Sind wir schon wieder so weit, dass man das am Aussehen erkennen kann?
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remich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 30.07.2015 um 20:06:03
 
Stimmt, man sieht, dass mein Mann nicht aus Norddeutschland kommt. Allerdings sollte so etwas doch keine Rolle spielen, die Zeit ist doch Gottseidank oder auch hoffentlich seit 70 Jahren vorbei.
Dass das noch nachwirkt erlebe ich leider auch gar nicht so selten. Aber bei unseren offiziellen...?
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #18 - 30.07.2015 um 20:53:08
 
remich schrieb am 30.07.2015 um 20:06:03:
Aber bei unseren offiziellen...?


Keine Ahnung, ob das im vorliegenden Fall eine Rolle gespielt hat. Allerdings klingen die Begründungen alle etwas dünn, und dann kann man natürlich überlegen, was könnte es wirklich gewesen sein.

Jedenfalls wird das Thema im Zusammenhang mit den Personenkontrollen in Zügen schon seit Jahren  immer wieder kontrovers diskutiert:
Zitat:
Im Oktober 2012 traf das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Entscheidung, dass die Polizei kein „Racial Profiling“ betreiben darf, sie darf bei Stichproben-Kontrollen also nicht zielgerichtet dunkelhäutigen Menschen überprüfen. Das Gericht begründete dies unter anderem damit, dass ein solches Vorgehen gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstoße. In Folge kritisierte Wendt [Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft] das Urteil scharf. Er erklärte: „Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus“. Die Äußerungen Wendts stießen auf Kritik. Heribert Prantl erklärte in der Süddeutschen Zeitung: „Das heißt nichts anders als das: Die Polizei hat Menschen anderer Hautfarbe auf dem Kieker. Es gibt den polizeilichen Pauschalverdacht gegen Farbige. Das aber verstößt gegen mehr Gesetze und Konventionen, als hier aufgezählt werden können. Sie beginnen mit Artikel 3 Grundgesetz und enden mit dem Schengener Grenzkodex noch lange nicht. Wenn nun Polizeivertreter diese Artikel und Paragrafen für untauglichen Firlefanz halten, ist das, vorsichtig gesagt, befremdlich. Man hätte es schon ganz gern, wenn die Polizei in einem Rechtsstaat auf dem Boden des Rechts steht.“

(Quelle: Wikipedia)

Es ist nun nicht so, dass diese Polizisten, die "Racial Profiling" betrieben, alle Rassisten sind. Sondern sie handeln aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrung, und die sagt Ihnen, das die "Trefferquote" bei nichtdeutschem Äußerem höher ist. Es ist aber trotzdem nicht in Ordnung. (Von einem Arbeitgeber wird ja auch erwartet, dass er junge Frauen bei der Besetzung einer Stelle nicht benachteiligt, auch wenn diese statistisch wesentlich häufiger wegen Schwangerschaft und Mutterschaft ausfallen als ihre männlichen Kollegen.)

Bei Afrikanern (keine Ahnung, ob Dein Mann aus Afrika ist) kommt noch das Problem hinzu, dass Weiße z. T. nur schlecht beurteilen können, ob die Person auf dem Passbild mit der Person, die vor ihnen steht, identisch ist.  Laut lachend
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« Zuletzt geändert: 30.07.2015 um 21:05:57 von Eduard »  
 
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Daddy
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Antwort #19 - 31.07.2015 um 08:00:34
 
Sind hier noch rechtliche Fragen oder Antworten zu erwarten oder driftet der Thread langsam auf Userniveau ab?

Im letzteren Fall bin ich geneigt hier zu schließen...

Daddy
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NeedHelp
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 31.07.2015 um 09:15:40
 
Hier wird doch ganz sachlich diskutiert, was das Problem einer womöglichen rechtswidrigen Kontrolle sein könnte.

Wenn man jetzt einkaufen geht, hat man im schlimmsten Fall 2 Stunden Zeitverlust. Wenn man aber zu einem Vorstellungsgespräch zu einer Traumfirma unterwegs ist bzw. sogar zu einem Flug hat man möglicherweise sogar Schadensersatzansprüche an die Polizei.

Es gibt hier doch genug andere, die auf die Rechtsgrundlage der Kontrolle gespannt, so dass sie sich rechtzeitig auch dagegen wehren können.

Die TE kann ja gerne berichten, wie ihre Beschwerde ausgegangen ist.
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blubb


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Antwort #21 - 31.07.2015 um 17:07:45
 
NeedHelp schrieb am 31.07.2015 um 09:15:40:
Hier wird doch ganz sachlich diskutiert, was das Problem einer womöglichen rechtswidrigen Kontrolle sein könnte. ...


Hallo,

falsch.
An der Rechtmäßigkeit der Kontrolle an sich (ID-Feststellung am Flohmarkt) gibt es keine Zweifel.

Fragezeichen gibt es lediglich bezüglich der Art / des Umfangs bzw. bzgl. der sich anschließenden Folgemaßnahmen.

Das sollte man schon sauber formulieren.

Gruß
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remich
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Antwort #22 - 31.07.2015 um 18:53:49
 
Hallo Eduard, ja mein Mann kommt aus Marokko und hat deshalb auch einen etwas dunkleren Teint. Allerdings muss ich jetzt doch zu den Vermutungen hier sagen, er ist noch nie vorher wegen seiner Hautfarbe, Religion oder Sprache benachteiligt oder angemacht worden, jedenfalls nicht von irgendwelch offiziellen Stellen. Deswegen war diese Erfahrung mit der Polizei auch so kränkend.
Wie werden diese Beschwerde schreiben; von der Antwort -so denn eine kommt- berichte ich dann.
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