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Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft im Kriegsfall (Gelesen: 9.110 mal)
Rep
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.07.2015 um 20:51:52
 
Hallo zusammen,
Meine Frau ( Ukrainerin) ist nunmehr seit 6 Jahren hier, wir haben 2 Kinder und sie möchte Deutsch werden. Antrag ist gestellt und liegt auch zur ( wie man uns sagte ) positiven Entscheidung vor. Soweit gut.
Da nun ja in der Ukraine mittlerweile mehr und mehr Krieg geführt wird, scheint es meiner Frau unmöglich dorthin zu reisen um die nötigen Formalitäten zu erledigen. Einiges kann über die Botschaft in Remagen gemacht werden, anders muss sie selber vor Ort machen.

Sie hat aber logischerweise große Angst, wegen der negativen Entwicklung dort. Nun meiner Frage, ist es möglich in diesem besondern Fall die doppelte Staatsbürgerschaft zu bekommen? Denn ich denke es kann niemandem zugemutet werden, sein Leben aufs Spiel setzen zu müssen wegen diverser Papiere, oder??

Wir sind für jede Info dankbar.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.07.2015 um 21:05:12
 
Nein, das ist so nicht möglich.

Der Krieg beschränkt sich ja auf die Krim und den Donbass. Ihre Angelegenheiten regelt sie ja weit, weit entfernt davon, oder? Es gibt sehr viele Leute, die hin- und herfahren, es besteht kein Grund zur Angst. Die Fahrt ist ohne Weiteres zumutbar.

Probleme gibt es zur Zeit z.B. für Iraker, Syrer, Jemeniten.

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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.07.2015 um 08:37:51
 
Auf der Krim selbst gibt es nach meinem Kenntnisstand keinen Krieg. Es gibt "lediglich" keine Zugverbindungen aus der Ukraine dorthin, aber aus Russland gibt es Flüge nach Simferopol (Hauptstadt der Krim).
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Odysseus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #3 - 16.07.2015 um 10:53:36
 
ich sehe das ähnlich.
Außerdem hat mir bisher keiner meiner Ukrainer berichtet, dass er für die Entlassungsformalitäten extra in die Ukraine reisen muss.

(Das kommt nur gelegentlich bei denen vor, die zwar seit Jahren in D leben, bisher aber konsularisch nicht registriert sind. Die haben natürlich Probleme, die sie sich aber selbst zuzuschreiben haben.)
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.07.2015 um 13:57:53
 
Allerdings halten sich die ukrainischen Konsulate nicht an die gültigen Gesetze. Denn das Gesetz über die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit schreibt eine Registrierung im Konsulat nicht vor. Der Antrag muss lediglich in dem Konsulat gestellt werden, der für den Wohnort zuständig ist
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dim4ik
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Antwort #5 - 16.07.2015 um 14:13:25
 
Odysseus schrieb am 16.07.2015 um 10:53:36:
Das kommt nur gelegentlich bei denen vor, die zwar seit Jahren in D leben, bisher aber konsularisch nicht registriert sind.

Mal zur Info: die konsularische Registrierung der im Ausland lebenden Ukrainer ist seit 2011 keine Pflicht. Sie ist aber nicht zu verwechseln mit der sogenannten Genehmigung zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland. Die letztere war schon immer (und bleibt) freiwillig. Nichtdestotrotz ist sie nach dem ukr. Recht eine der Voraussetzungen für die Ausbürgerung aus der ukr. Staatsangehörigkeit. Der Grund, dass die meisten Ukrainer diese Genehmigung erst kurz vor der Ausbürgerung einholen, ist, dass man dabei den innerukrainischen Perso zur Aufbewahrung abgeben muss. Ohne den Ausweis kann man aber Null komma nichts in der Ukraine machen, auch wenn man nur gelegentlich in die Ukraine reist. Es ist also ein Überbleibsel aus den Sowietzeiten, als man sich für eine der Seiten des "eisernen Vorhangs" entscheiden und das (effektiv) nur einmal im Leben machen durfte.

Übrigens, den Perso zur Aufbewahrung abgeben kann man öfters nur persönlich in der Ukraine, nicht jede lokale Behörde akzeptiert entsprechende Vollmachten. Allerdings muss man dafür nicht unbedingt auf die Krim oder in die Ostukraine fahren (auch wenn man dort seinen angemeldeten Wohnsitz hat); dies kann man bei jeder Stelle des ukr. Migrationsamts tun.

NeedHelp schrieb am 16.07.2015 um 13:57:53:
das Gesetz über die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit schreibt eine Registrierung im Konsulat nicht vor.

Das stimmt, dennoch ist der von der Ukraine genehmigte ständige Wohnsitz im Ausland nötig (s. oben).
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« Zuletzt geändert: 16.07.2015 um 14:26:32 von dim4ik »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.07.2015 um 22:06:03
 
Außerdem konnte man schlecht damit rechnen, dass ein Krieg ausbricht. In der Ukraine musste man politisch gesehen mit allem rechnen, aber doch nicht, dass es so weit kommt.

dim4ik schrieb am 16.07.2015 um 14:13:25:
Das stimmt, dennoch ist der von der Ukraine genehmigte ständige Wohnsitz im Ausland nötig (s. oben).


Das steht übrigens im Gesetz auch nicht drin. Laut Gesetz ist das Einzige, was die Entlassung behindern kann ist ein laufendes Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren
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Antwort #7 - 17.07.2015 um 08:48:59
 
NeedHelp schrieb am 16.07.2015 um 22:06:03:
Das steht übrigens im Gesetz auch nicht drin

Doch, das steht in Art. 18 Abs. 1 des Gesetzes der Ukraine "Über die Staatsangehörigkeit der Ukraine", auch wenn es eigentlich nirgendwo eindeutig definiert ist, wann ein ukrainischer Staatsbürger als ständig im Ausland lebend zu betrachten ist; in der ukr. Rechtspraxis richtet man sich somit an die o.g. Genehmigung zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland.
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Antwort #8 - 18.07.2015 um 21:05:01
 
Ok, soweit versteh ich das.. jetzt haben wir gestern einen Brief der ABH bekommen, dessen Inhalt die Bestätigung enthielt, das meine Frau nun Deutsche werden darf.
Jetzt muss sie sich darum kümmern, aus der Ukrainischen Staatsbürgerschaft " entlassen" zu werden.

Dazu noch Fragen:
1. Kann das alles komplett die Botschaft regeln???
Odysseus schrieb am 16.07.2015 um 10:53:36:
ch sehe das ähnlich.
Außerdem hat mir bisher keiner meiner Ukrainer berichtet, dass er für die Entlassungsformalitäten extra in die Ukraine reisen muss.

Oder muss sie doch in die UA?
Wenn nicht, gibt sie dann später ihren Innlandspass auch dort ab?

2. Was ist mit unseren Kindern? Sind beide hier in DE geboren, aber laut UA Gesetz ( so sagt meine Frau) sind die beiden auch UA Staatsbürger.
Müssen die auch abgemeldet werden, oder können sie beide Staatsbürgerschaften haben?

3. Wie lange dauert das ganze Prozedere nach euren Erfahrungen?
Meine Frau hat nun Zeit bis April 2017 laut Schreiben der ABH.


Viele viele Fragen  Laut lachend
War schon damals irrer Papierkram, bis meine Frau endlich dann hier nach DE kam...jetzt gehts wieder los  Zwinkernd
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Antwort #9 - 19.07.2015 um 14:22:17
 
Rep schrieb am 18.07.2015 um 21:05:01:
2. Was ist mit unseren Kindern? Sind beide hier in DE geboren, aber laut UA Gesetz ( so sagt meine Frau) sind die beiden auch UA Staatsbürger.
Müssen die auch abgemeldet werden, oder können sie beide Staatsbürgerschaften haben?


Sie haben bereits beide Staatsangehörigkeiten und das ohne jede "Optionsregelung", d.h. sie behalten auch beides Staatsagenhörigkeiten (es sei denn, sie lassen sich aus einer ausbürgern)
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 19.07.2015 um 17:02:11
 
Wobei es schwierig wird, einen ukrainischen Reisepass für die Kinder zu bekommen. Ukraine unterstützt keine doppelten Staatsangehörigkeiten und sobald man einen neuen Reisepass beantragt muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt.
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Antwort #11 - 20.07.2015 um 12:15:02
 
Rep schrieb am 18.07.2015 um 21:05:01:
1. Kann das alles komplett die Botschaft regeln?

Ja, alles bis auf Abgabe des inländischen Personalausweises. Aber auch das geht öfters mit einer Vollmacht und einem Verwandten/Bekannten in der UA.

Rep schrieb am 18.07.2015 um 21:05:01:
3. Wie lange dauert das ganze Prozedere nach euren Erfahrungen? 

6 bis 9 Monate für die Genehmigung zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland (bei den auf der Krim angemeldeten Bürgern dürfte es eher länger dauern) + weitere 9 bis 12 Monate für das eigentliche Ausbürgerungsverfahren.

NeedHelp schrieb am 19.07.2015 um 17:02:11:
sobald man einen neuen Reisepass beantragt muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt

Das stimmt schon lange nicht mehr. Die Doppeltstaatler bekommen den ukr. Reisepass genauso schnell und benötigen dafür die gleichen Unterlagen vorzulegen, wie die UA-Only-Bürger.
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Antwort #12 - 10.12.2015 um 15:30:52
 
Ok Update...
Meine Frau befindet sich  ( leider ) in einem Rechtsstreit um das Erbe ihres verstorbenen Vaters mit dessen 2. Frau. Alles ist da recht kompliziert und ehrlich gesagt, komm ich da nicht mit.
Dieser Prozess kann nun sehr lange dauern, sagt ihr Anwalt und die Einbürgerungsbescheinigung ist nur bis Mitte 2017 gültig.
Die 2 Jahre werden hier jedenfalls nicht reichen.
Natürlich hat sie das dokumentiert. Anwaltsschreiben liegen auch vor. Nur was ist nach den 2 Jahren? Kann sie dann verlängern, oder kann sie dann nicht trotzdem eingebürgert werden, als Doppelstaatlerin?
Sie kann nur alle Anträge in UA stellen, aber die machen nichts, bevor der Rechtsstreit nicht entschieden wurde. Das alles ist wirklich nervtötend, dieser Bürokratenkram.  Griesgrämig
Warum ist das alles so kompliziert? Wir haben 2 Kinder, hier in DE geboren, sind eine Familie mit gutem Einkommen. Zahlen brav Steuern. Warum kann man da nicht zumindest ohne große Bürokratie Doppelstaatler Status geben?
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« Zuletzt geändert: 10.12.2015 um 15:40:55 von Rep »  
 
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Antwort #13 - 10.12.2015 um 15:43:25
 
Hätte es erhebliche wirtschaftliche Nachteile, wenn Sie auf das Erbe verzichtet?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #14 - 10.12.2015 um 16:02:33
 
Ja es geht um Immobilien, welche sie veräußern will um hier was eigenes aufzubauen. Zumindest will sie unterstützend helfen dabei.
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