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Einbürgerung und Elternzeit (Gelesen: 2.812 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung und Elternzeit
maninwhite
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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29.06.2015 um 15:29:38
 
hallo,
Kann meine Frau(Mutter und Haufrau, ohne eigenes Einkommen) sich zeitgerecht einbürgern lassen, wenn ich vor der Antragstellung den Job kündige und in Vaterschaftsurlaub reingehe und Elterngeld beziehe, Summe 1800€? Wohnort nrw
MfG
Danke
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Odysseus
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Antwort #1 - 30.06.2015 um 10:19:10
 
Warum willst Du den Job kündigen um in Elternzeit zu gehen??
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maninwhite
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 30.06.2015 um 14:19:48
 
Zur Vermeidung eines Personalmangels während meiner Abwesenheit. Befristet als Urlaubsvertretung würde mein Arbeitgeber keinen Ersatz für mich finden können. Ich könnte aber jederzeit eine andere Stelle finden oder mich niederlassen.
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Odysseus
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Antwort #3 - 30.06.2015 um 15:50:02
 
Du hast einen gesetzlichen Anspruch (!!) auf Elternzeit.

Zudem berechnet sich das Elterngeld am wegfallenden Einkommen.
Wenn Du also kündigst, hast Du kein Einkommen, folglich kann es auch mit dem Elterngeld Probleme geben. Im schlimmsten Fall erhältst Du nur die Mindestsumme 300,- €, so dass Deine Rechnung oben über 1800,- € möglicherweise nicht aufgeht. Zudem riskierst Du mit Deiner Kündigung auch die ALG-Zahlung. (Experten auf diesem Gebiet mögen meine Ausführungen bitte ergänzen oder korrigieren!)

Dass Du aus Rücksicht auf den Arbeitgeber dessen Probleme lösen möchtest, ehrt Dich, ist aber nicht wirklich sinnvoll!!


lies mal hier nach:

http://www.elterngeld.nrw.de/elterngeld/index.php

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html
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maninwhite
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.06.2015 um 16:43:28
 
Das Elterngeld errechnet sich für mich anhand meines Einkommens in den letzten 12 Monaten vor der Gerbuert meines Kindes und da ist bereits die höchst mögliche Summe für mich gerechnet worden, 1800€. Da habe ich kein Problem seitens des Familienkreises. ALG wird dann so gesehen nicht in Frage kommen und ich werde während der Elternzeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Nun zurück zur meiner Frage, kann meine Frau mit der o.g. Konstelation( ich schuldlos, mit 1800€ Elterngeld und 184€ Kindergeld) die Einbürgerung durchführen?
Danke
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Odysseus
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Antwort #5 - 01.07.2015 um 12:06:24
 
Da das Familieneinkommen durch Eltengeld und Kindergeld gesichert ist - wobei das natürlich noch von u.a. der Höhe der Miete etc. abhängt - dann ist die EB möglich, solange keine Leistungen nach SGB II oder XII (ALG II) bezogen werden.

Allerdings muss der LU bis zum Abschluss des Verfahrens gesichert sein, also ggf. bis zum Abschluss eines möglicherweise langwierigen Entlassungsverfahrens. Wenn aber ein neuer Job nach dem Jahr Elternzeit kein Problem ist, dann sehe ich auch keines.
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maninwhite
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 01.07.2015 um 13:44:19
 
Besten Dank. Nun kann ich dann mit gutem Gewissen die Stelle zugunsten der Kollegen für ein neues Nachkommen freimachen und in die Elternzeit gehen. Habe ein wissenschaftlisches Projekt(privat, entgeltlos), das schon seit langem immer wieder verschoben werden musste. Mit der neuen Stelle habe ich als Mediziner nichts zu befürchten, davon abgesehen kann ich mich auch jederzeit niederlassen.
Werde Ihre Seite auf jeden Fall weiterempfehlen.
Weiterhin viel Erfolg und Freude  Smiley
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #7 - 23.08.2015 um 11:49:01
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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