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Leben in Deutschland (Gelesen: 4.540 mal)
tyche
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.06.2015 um 21:06:55
 
hi,

mein Freund kommt aus Pakistan und lebt in Griechenland. Er besitzt eine Aufenthaltsgenehmigung und ein Reisepass von Griechenland.
Was muß er tun und welche Papiere benötigt er um in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
brauche dringend Hilfe,  da ich mich damit überhaupt nicht auskenne  unentschlossen
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.06.2015 um 21:18:26
 
tyche schrieb am 28.06.2015 um 21:06:55:
Er besitzt eine Aufenthaltsgenehmigung und ein Reisepass von Griechenland.

Einen griechischen Pass ?
Dann ist er doch griechischer Staatsangehöriger, braucht keine Aufenthaltserlaubnis und kann als EU-Bürger ohne weiteres nach Deutschland umziehen..
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.06.2015 um 21:31:08
 
Kann ja auch griechischer Reisepass für Flüchtlinge sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tyche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.06.2015 um 21:31:17
 
Er hat ein Reisepass von Griechenland mit einem Zusatz , das er in alle Länder reisen darf außer Pakistan.
Er sagt er ist kein griechischer Staatsbürger.
Aber wie gesagt ich habe absulut kein Plan
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ninnschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.06.2015 um 07:51:47
 
Er könnte frühestens als normaler Arbeitnehmer hier herkommen, wenn er Inhaber eines Daueraufenthaltsrechts EG ist (auf griechisch: ΕΠΙ ΜΑΚΡΟΝ ΔΙΑΜΕΝΩΝ-ΕΚ). Dann könnte er nach Vorlage eines Arbeitsvertrages eine AE nach § 38a AufenthG beantragen.

Ansonsten gelten für ihn natürlich auch die übrigen Bestimmung des AufenthG zu Visum und natürlich auch zum FNZ Smiley
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tyche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.07.2015 um 01:05:28
 
danke
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tyche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 05.07.2015 um 23:08:03
 
hallo
ich habe noch eine frage.
muß mein Freund in Deutschland Asyl beantragen oder eine Aufenthaltsgenehmigung? 
und was bedeutet FNZ
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 06.07.2015 um 10:15:21
 
Wenn er Asyl beantragt (Verfolgung durch die griechische Regierung, Gefahr ermordet zu werden), muss er das belegen, sonst wird der Asylantrag abgelehnt und ihm die Abschiebung nach Griechenland oder Pakistan angedroht. Ich denke, das scheidet aus. Asylantrag ist für richtige Flüchtlinge gedacht, die in keinem anderen Land Schutz gefunden haben. Er hat aber schon in Griechenland Schutz gefunden, braucht also kein Asyl mehr (und bekommt es hier auch nicht, sein Antrag würde gar nicht ernsthaft bearbeitet).

Die Aufenthaltsgenehmigung ist Ende 2004 abgeschafft worden.

Er müsste eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Davon gibt es mehr als 40 verschiedene, er müsste also einen Zweck heraussuchen und dann für diese AE eine gute Begründung liefern.

Mit "FNZ" ist "Familiennachzug" gemeint, wenn Ihr in Griechenland heiratet wäre das ein Grund für eine AE. Wenn Du dazu Informationen braucht, such lieber nach FZF, so heißt es nämlich wirklich (Familienzusammenführung).
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tyche
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Antwort #8 - 06.07.2015 um 17:17:35
 
Reinhard erst einmal herzlichen Dank für deine Antwort.

hmmmm.....das heißt also, mit seinem Reisepass und seiner Alien's Residence Permit kann er hier nichts anfangen?
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reinhard
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Antwort #9 - 06.07.2015 um 17:24:03
 
Doch, damit darf er sich als Tourist bis zu 90 Tagen im Halbjahr visumfrei hier aufhalten.

Er darf natürlich nicht einfach umziehen. Es ist ja eine Aufenthaltserlaubnis für Griechenland. Aber das ist ja schon erklärt worden (Antwort #4).

Noch einfacher ist es, wenn er erst Grieche wird und es dann versucht. Als Grieche ist er Unionsbürger und kann damit in jedes Land der Union umziehen, wenn er dort einen Arbeitsplatz findet (nicht zum Sozialhilfebezug).
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tyche
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Antwort #10 - 06.07.2015 um 17:37:49
 
Laut lachend  wäre gut, aber ich glaube dazu fehlt ihm das passende Kleingeld  Zwinkernd

wie stehen denn die Chancen für eine Aufenthaltsbewillugung?
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tyche
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Antwort #11 - 06.07.2015 um 17:40:00
 
sorry, ich meine Aufenthaltserlaubnis
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reinhard
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Antwort #12 - 06.07.2015 um 17:41:09
 
Aufenthaltsbewilligungen gibt es in Deutschland nicht mehr.

Es gibt nur noch eine Aufenthaltserlaubnis. Die gibt es für über 40 verschiedene Zwecke. Er muss zuerst nachweisen, dass er einen Zweck erfüllt, zum Beispiel eine deutsche Ehefrau hat (AE nach § 28) oder einen Studienplatz und ausreichend Geld, um hier zu leben (§ 16).

Wenn er die Voraussetzungen erfüllt, hat er gute Chancen.

Aber Einwanderung ist kein Zweck, weil Deutschland bekanntlich keine Einwanderung will. Deshalb gibt es dafür keine Aufenthaltserlaubnis.
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Antwort #13 - 06.07.2015 um 17:48:21
 
gilt das gleiche auch für Staatenlose
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erne
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Antwort #14 - 07.07.2015 um 01:02:00
 
tyche schrieb am 06.07.2015 um 17:48:21:
gilt das gleiche auch für Staatenlose


ja
(warum sollte das anders sein?)
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