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Einbürgerung von Person mit "ungeklärter Staatsangehörigkeit" (Gelesen: 8.436 mal)
Mimi_Cosmopolit
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ungeklärte Staatsangehörigkeit
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12.06.2015 um 22:55:53
 
Hallo Alle!

ich lebe seit 1990 in Deutschland. Als Kleinkind kam ich damals mit meinen Eltern nach Deutschland - wir flüchteten aus dem Libanon.

Meine Vorfahren stammen ursprünglich aus Palästina. Allerdings sind meine Eltern selbst in einem Flüchtlingscamp im Libanon geboren. Sie haben lediglich das Dokument de Voyage - in diesem Dokument steht unter dem Punkt Nationalität: Palästinensisch.


Hier fängt nun das Problem an! Wie wir alle wissen gibt es kein anerkanntes Palästina.
Ich habe keinen Bezug zum Libanon, da ich seit meiner Flucht als Kind diess Land nie wieder betreten habe.

Ich bin in Deutschland vollkommen "integiert" - Ich bin hier zur Schule gegangen und werde dieses Jahr noch mein Studium abschließen. Deutschland ist mein Zuhause.

Das Einreisen in den Libanon ist mir übrigens nicht gestattet.


Ich halte die Fakten kurz:

- Seit 1990 in Deutschland (anfangs geduldet später Aufenthaltserlaubnis bis heute)

- Studiere hier

- Nationalität: ungeklärte Staatsangehörigkeit

- Aufenthaltstitel: Aufenthaltserlaubnis: 25 ABS. 5 AUFENTHG

So meine Frage: Gibt es eine Reglung für Menschen die quasi ihr ganzes Leben in Deutschland verbracht haben und hier zur Schule gingen, aber nur eine ungeklärte Staatsangehörigkeit haben zwecks Einbürgerung? Selbst die Niederlassungserlaubnis bekomme ich nicht! Da ich nicht gearbeitet habe - wie auch bei einem Vollzeitstudium?  Griesgrämig (ich hatte nur Nebenjobs)
Es kommt mir dann so vor, als wäre den Behörden die Bildung bei Ausländern völlig egal.


Über Antworten von euch würde ich mich freuen. Danke!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.06.2015 um 10:45:36
 
Eine Sonderregelung gibt es jedenfalls nicht, sofern Du nicht in Deutschland geboren wurdest. Es würden die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen gelten.

Mit einer AE § 25 Abs. 5 AufenthG kannst Du aber nicht eingebürgert werden, insofern müsstest Du erstmal eine NE bekommen. Ob die auch ohne gesicherten Lebensunterhalt erteilt werden kann hängt u.A. auch davon ab, ob Dir die erste AE erteilt wurde, also Du noch minderjährig warst (dann evtl. ja). Falls nicht, dann muss der Lebensunterhalt gesichert sein.

Der Status "ungeklärt" sollte übrigens auch geklärt werden. Der Rechtsprechung zu dem Thema kann ich entnehmen, dass, sofern keine andere Staatsangehörigkeit erworben wurde, Palästinenser staatenlos sind.
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Mimi_Cosmopolit
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Antwort #2 - 13.06.2015 um 13:54:05
 
Dankeschön für Deine Antwort.

Also ich kam im Libanon zur Welt.

Ich beziehe keinen Cent vom Staat. Ich hatte bereits vor knapp 3 Jahren die NE beantragt, allerdings wurde mein Antrag abgelehnt mit der Begründung (ich versuche es ganz kurz zu fassen): "Eine Bescheinigung, dass Sie mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder die Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen der Versicherungs - oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist, konnten Sie bisher nicht vorlegen."

Eine Ausnahmereglung, z.B. aufgrund einer Ausbildung oder eines Studiums, ist in § 26 Abs. 4 AufenthG nicht vorgeshen.

§ 26 Abs. 4 Satz 4 AufenthG ist somit auf Sie nicht anwendbar, da Sie zum Zeitpunkt der Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis bereits volljährig waren.

Dass heißt, dass ich jetzt 5 Jahre warten muss bis ich die NE erhalten kann! Vermutlich sogar 6 Jahre, da ich darüber nachdenke für ein Jahr beruflich ins Ausland zu gehen.

Ich dachte, dass ich als Palästinenserin staatenlos bin - aber auch das wird nicht anerkannt! Weder meine eigentliche Staatsangehörigkeit noch meine NICHT akzeptierte Staatsangehörigkeit ( daher ungeklärt).

Und staatenlose Menschen haben scheinbar mehr Rechte oder Möglichkeiten eingebürgert zu werden als Menschen mit "ungeklärter Staatsbürgerschaft". Von mir aus kann man mich abschieben in die palästinensischen Autonomiegebiete. Ich möchte einfach nur eine Staatsangehörigkeit besitzen mehr nicht.  weinend

Es ist echt ermüdend - Menschen, die erst vor kurzen nach Deutschland kommen auch Palästinenser aus dem Libanon haben einen besseren Status als ich, obwohl sie nicht integriert sind noch die deutsche Sprache gescheit sprechen. unentschlossen
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Aras
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Antwort #3 - 13.06.2015 um 14:06:10
 
Naja, aber theoretisch hättest vor 3 Jahren anfangen können freiwillige Rentenbeiträge zu leisten. Kostet ca. 1000 € pro Jahr. Kann aber nur bis zum März des Folgejahres für das jeweilige Kalenderjahr gezahlt werden. Also die Möglichkeit für 2014 zu zahlen ist nicht mehr da.

Um zu klären welche Staatsangehörigkeit du hast, würde ich einfach bei der Ausländerbehörde fragen, welche Staatsangehörigkeiten denn unterstellt werden. Und dann Negativbescheinigungen von den jeweiligen Botschaften bringen. Dann hast du das quasi geklärt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mimi_Cosmopolit
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Antwort #4 - 13.06.2015 um 14:17:06
 
Danke für Deine Antwort Aras.

Ach Mensch 1000,-€ pro Jahr ist echt wenig - das hätte ich machen können! Ich wusste nicht, dass es diese Möglichkeit gab. Schade, aber danke jetzt weiß ich es für die Zukunft Smiley


Werde mich mal mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen bezüglich der ungeklärten Staatsangehörigkeit. Bisher haben sie mir nie gesagt, dass sie mir nicht glauben, aber wahrscheinlich ist es tatsächlich auf Anfrage/ nachhaken wie Du sagst.


Smiley
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Aras
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Antwort #5 - 13.06.2015 um 14:23:39
 
Hast du echt noch nie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gehabt?

Wie alt bist du jetzt?
Wie ist dein Werdegang ab deinem 16. Lebensjahr?

Also nicht welche Schule etc. sondern ob Schule besucht von bis. BFJ? FSJ? Ausbildung?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tiggger
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Antwort #6 - 13.06.2015 um 14:28:15
 
Vorsicht mit dem Jahr im Ausland. Ein zurueck nach D kann da auch ausgeschlossen sein.
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Mimi_Cosmopolit
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Antwort #7 - 13.06.2015 um 14:49:02
 
Mein Werdegang: ich wurde spät eingeschult, daher habe ich mit 18 meinen Realschulabschluss erhalten, darauhin habe ich mein Abi gemacht, dann hab ich auf einen Studienplatz gewartet in meinem Wohnort, leider bekam ich erst knapp 2 Jahre nach meinem Abi also WS 2009 mein Studienplatz in meinem Wohnort.

In der Zeit wo ich auf ein Studienplatz gewartet hatte, ging es mir nicht so gut - zumal es mir nicht gestattet war zu studieren! Erst mit Hilfe meiner damaligen Rechtsanwältin wurde der Vermerk auf meinem Aufenthaltstitel gestrichen!

Jedenfalls machte ich verschiedene Praktika, Probearbeiten und hab mich viel beworben oftmals ohne Erfolg aufgrund meines Aufenthaltstitels! -.-
Auch habe ich mich um einen FSJ -Platz bemüht, jedoch kam es nicht mehr dazu dort zu arbeiten, da ich ein wichtiges Praktikum absolvieren musste für mein damals zukünftiges Studium.


Doch - ich hatte seit Beginn meines Studiums bis heute immer wieder feste Nebenjobs - Diese waren auch sozialversicherungspflichtig, aber ich habe nie das ganze Jahr über gearbeitet, da ich manchmal für ein paar Monate Pausen eingelegt habe, wegen meines Studiums.

Am Anfang meines Studiums bekam ich bis zur Mitte hin noch bafög.


Ich bin jetzt 28 Jahre alt :/


Oh nein Griesgrämig danke für den Hinweis tigger - dies wusste ich auch nicht. Dachte ich kann mich für den Deutschen Arbeitsmarkt etwas qualifizieren, wenn ich im Ausland Berufserfahrung  sammele.

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Mimi_Cosmopolit
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Antwort #8 - 13.06.2015 um 14:56:22
 
ps. ich habe keine Straftaten - noch nie!
War im AStA - Mitglied
Und in meiner Schule habe ich mit einer Mitschülerin unsere Schülerzeitung gegründet
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Aras
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Antwort #9 - 13.06.2015 um 14:58:20
 
Ok, ich bin grad unterwegs. Aber nur soviel:

nimm alle deine Zeugnisse und dein Studienverlaufsbescheinigung, alle deine Pflichtpraktikanachweise und geh damit zur Rentenversicherung und kläre die Zeiten.

wenn du bereits sozialversixherungspflichtige Nebenjobs ausgeübt hast, dann solltest du schon einige Rentenbeiträge haben.

wenn du bei der Rente deine Zeiten geklärt hast ist es gut möglich, dass du mehr als 8 Jahre Anrechnungszeit hast. Wenn dem so ist, kannst du diese überschüssige Zeit bis zum 45 Lebensjahr freiwillig Beiträge zahlen. Kann also gut sein, dass du da noch was reissen kannst.

so mein Gedanke...

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Antwort #10 - 13.06.2015 um 15:13:50
 
Danke für Deine Mühen lieber Aras! Smiley

Meinst Du mit Pflichtpraktika auch jene, die ich während meines Studiums gemacht habe?

Dein Gedanke ist super - es wäre mega, wenn es klappt! Ich werd das dann auf alle Fälle versuchen Smiley


ps. meine Praktika waren nicht bezahlt :/

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Antwort #11 - 13.06.2015 um 15:31:06
 
Pflichtpraktika die man machen musste um ein Studium aufzunehmen oder im Anschluss tätigen muss werden angerechnet. Das sind aber keine Beiträge. Was du willst sind Beitragszeiten. Also Zeiten wo du für Beiträge gezahlt hast.

irgendwelche anderen Praktika sind nur "Spaß" und unrelevant.

geh aber davon aus, dass die Praktika nicht angerechnet werden.

die zeiten in denen du ein Praktika während des Studiums gemacht hast werden als Zeiten des  Studiums subsumiert.

also egal was ist. Mach die Kontenklärung. Dann weisst du woran du bist. Zahlst dann Beiträge.Dann kannst du vielleichten rentenbeiträge leisten und schwupps musst du nicht mehr 5 Jahre nach dem Studium warten sondern nur 1 oder 2 Jahre ab jetzt.
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Antwort #12 - 13.06.2015 um 15:42:23
 
Hört sich sehr verständlich an - Danke! Smiley

Dann werde ich am Montag die Rentenversicherung kontaktieren und mich um die Kontenklärung bemühen.

Werde Euch auf dem Laufenden halten Zwinkernd)

Ich danke Dir herzlichst Aras und wünsche Dir und allen anderen ein schönes Wochenende Smiley)
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grisu1000
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Antwort #13 - 13.06.2015 um 16:55:26
 
Zitat:
Der Status "ungeklärt" sollte übrigens auch geklärt werden. Der Rechtsprechung zu dem Thema kann ich entnehmen, dass, sofern keine andere Staatsangehörigkeit erworben wurde, Palästinenser staatenlos sind. 


Ich möchte darauf zurückkommen. Gehe zur ABH/Meldeamt und erfrage mit welchen Staatsangehörigkeit du eingetragen bist. Dann besorgst du vom Kosulat dieser Länder eine Negativbecheinigung.

Solltest du diese haben oder es ist nur Palestinänser eingetragen so beantrage einen Reiseausweis für Staatenlose
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Mimi_Cosmopolit
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Antwort #14 - 14.06.2015 um 09:12:53
 
Vielen Dank grisu1000! Smiley

Das werde ich ganz sicher machen. Bin gespannt, ob die Klärung schnell vonstattengeht.
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