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Frage: Blaue Karte vs. Niederlassungserlaubnis
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Blaue Karte    
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Niederlassungserlaubnis    
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Stimmen insgesamt: 3
« Begonnen von: doqtor13 am: 30.05.2015 um 07:54:19 »

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Blaue Karte vs. Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.240 mal)
doqtor13
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Blaue Karte vs. Niederlassungserlaubnis
30.05.2015 um 07:54:19
 
Hallo,

Ich habe von Deutschland ein masterabschluß und ich habe auch in deutschland promoviert. Ich arbeite in Industrie seit eine weile mit Blaue Karte. Jetzt habe ich recht entweder für Niederlassungserlaubnis oder dauerhaft-Blaue Karte zu beantragen.

Meine Frage: welche option ist vorteilig? was würdet Ihr empfehlen?

vielen Dank im Voraus für eure Antworten
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dim4ik
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i4a rocks!


Beiträge: 889

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.05.2015 um 08:55:10
 
Kannst ja beides haben, s. Urteil BVerwG 1 C 12.12.
Es macht Sinn, die BC zu behalten bis Du eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragst. In diesem Fall wird die EzDA-EU mir dem Zusatz "Ehem. Inh. Der Blauen Karte EU" versehen und Du wirst Dich bis zu 24 Monate außerhalb der EU aufhalten dürfen ohne dass der AT erlischt.
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.05.2015 um 20:18:43
 
doqtor13 schrieb am 30.05.2015 um 07:54:19:
dauerhaft-Blaue Karte zu beantragen


Was ist eine Dauerhafte Blaue Karte, eine NE nach §19a Abs 6 AufenthG? Das ist die NE, die es nach 21 Monaten oder 33 Monaten in Besitz einer Blauen Karte geben kann.
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