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Krankenversicherung im Fall einer Familienzusammenführung ohne Eheschliessung (Gelesen: 15.371 mal)
pica_pollo
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26.05.2015 um 11:27:36
 
Hallo,
meine Freundin ist momentan hier in D zusammen mit unserer Deutschen Tochter auf Basis eines Schengen Visum.

Nun stellt sich die Frage wie es weitergehen könnte wenn sie nach Ablauf des Schengen Visum wieder zurück in die Rep. Dom. muss.

Eine Möglichkeit wäre ja ein Familienzusammenführungsvisum bei der Botschaft in der Rep. Dom. zu beantragen.

Wie würde sich das mit der gesetzlichen Krankenversicherung verhalten hier in D? Unsere gemeinsame Deutsche Tochter wäre über meine GKV versichert wenn sie hier in D fest gemeldet ist. Ich bin Deutscher und bin über eine GKV versichert.

Wie verhält es sich im Fall meiner Freundin? Gibt es eine Möglichkeit das sie auch über eine GKV versichert wird? Wir sind nicht verheiratet!

Ich denke eine  Incoming Versicherung würde in dem Fall nicht greifen?

Habe versucht mich schlau zu lesen bin aber im Fall des nicht verheiratet sein nicht wirklich schlau geworden.

Die finanziellen Mittel eine PKV für meine Freundin zu finanzieren hätte ich nicht!

Weiss jemand mehr?
Danke!!!
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Aras
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Antwort #1 - 26.05.2015 um 11:30:07
 
Die Mutter würde aufgrund des § 28 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis mit 3 Jähriger Dauer erhalten. Aufgrund dessen könnte Sie der GKV beitreten.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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pica_pollo
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Antwort #2 - 26.05.2015 um 12:36:54
 
@Aras
Danke für die schnelle Antwort! Wäre diese Versicherung kostenfrei? Meine Freundin müsste sich ja erst mal mit Hilfe eines Integrationskurses Deutsche Sprachkenntnisse aneignen. Vorher hätte sie auf dem Deutschen Arbeitsmarkt keine Möglichkeit irgendeinen offiziellen Verdienst zu erzielen.

Bleibt nur mein Einkommen. Und das ist eher unter dem Durchschnitt also <40.000 Euro Brutto Jahresverdienst.

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Aras
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Antwort #3 - 26.05.2015 um 12:41:05
 
Sie kann gleich nach Ankunft ALG2 beantragen. Dann ist sie über das Jobcenter krankenversichert.
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lottchen
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Antwort #4 - 26.05.2015 um 12:57:52
 
Bei einem Einkommen von 40.000€ von Dir bekommt sie vermutlich kein HartzIV, wenn sie mit Dir zusammen lebt. Dann muss sie sich freiwillig versichern. Und Du musst für ihren Unterhalt aufkommen. Und den des Kindes. 
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pica_pollo
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Antwort #5 - 26.05.2015 um 13:20:49
 
@lottchen

Das ich für sie (solange wie keine offiziellen Einkünfte fliessen) und das Kind aufkommen muss ist mir schon klar.

Bei dem genannten Einkommen handelt es sich um Brutto. Sind also weniger als 2000 netto im Monat. Davon könnte ich sie auf keinen Fall privat krankenversichern. Wird schon eng genug sie und das Kind davon durchzubekommen.

Gibt es irgendwelche Tabellen wo ich mich schlau lesen könnte?

Danke!
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Antwort #6 - 26.05.2015 um 13:29:28
 
GKV freiwillig kostet ca.130 + 30€ Pflegeversicherung.

Wenn sie ALG 2 Beantragt und im Bescheid drinsteht, dass sie aufgrund des Zusammenwohnens mit dir von dir Einkommen angerechnet wird, so kannst du aufgrund des Bescheides diese Transfergelder per Einkommenssteuererklärung einkommensmindernd geltend machen. Die Frau wäre ggf. Trotzdem über das Jobcenter versichert.

ALG 2 zu beantragen lohnt sich, da man quasi einen Steuervorteil bekommen kann.
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lottchen
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Antwort #7 - 26.05.2015 um 13:44:59
 
Nochmal: niemand redet von PKV. Sie müsste sich im Fall der Fälle freiwillig gesetzlich versichern. Rede doch mal mit Deiner Krankenkasse und laß Dich dort aufklären.
Wenn das Kind hier lebt gibt es auch Kindergeld. Und einen Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte bekommst Du doch soweit ich weiß auch, auch wenn ihr nicht verheiratet seid. Dein Einkommen würde dann schon steigen.
Und Deine Freundin könnte eventuell Betreuungsgeld bekommen (wie alt ist das Kind?).
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pica_pollo
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Antwort #8 - 26.05.2015 um 14:12:05
 
Die kleine wird demnächst 3 Jahre. Damit fällt das Betreuungsgeld glaube ich heraus?

Ok, danke. Werde mal schauen ob die Krankenkasse oder der Mensch vom Ausländeramt mir verbindliche Auskünfte geben kann aufgrund meiner Einkommenssituation.

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Antwort #9 - 27.05.2015 um 13:55:19
 
Hallo! Warum sollte es die Krankenversicherung kostenfrei geben?
Natürlich kostet es was. EUR 160/Monat sind in meinen Augen schon recht preisgünstig.
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Antwort #10 - 28.05.2015 um 13:00:22
 
@sarembeti
Das kann man immer aus verschiedenen Sichtweisen sehen. Auf der einen Seite vergleichsweise günstig. Meine Seite ist jedoch die das ich als Alleinunterhalter schauen muss wie es denn alles zu finanzieren wäre.

Ich würde ja weiterhin in Steuerklasse 1 bleiben und hätte 1 oder 0,5 Kinder auf der Karte. Würde mir aber glaube ich nur beim jährlichen Lohnsteuerausgleich was helfen.

Für die kleine bekäme ich Kindergeld welches aber auch gleich wieder weg wäre durch den Kindergarten und sonstige Kosten wie Verpflegung, Kleidung etc.

Von da her informiere ich mich lieber vorher wie und ob alles so zu finanzieren wäre.
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Antwort #11 - 28.05.2015 um 13:18:19
 
Wenn deine Partnerin ALG 2 beantragt, und den Bescheid, der besagt dass ihr dein Einkommen angerechnet wird und dadurch das ALG2 gekürzt oder sogar nicht gewährt wird, in der Hand hält, dann kannst du damit gleich zum Finanzamt gehen und eine Lohnsteuerermäßigung beantragen.

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Lohnsteuer_ELStAM/Arbeitn...

Unter "IV. Außergewöhnliche Belastungen 1. Unterhalt für gesetzlich unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen"
gibt es das Feld
"Die unterstützte Person ist nicht unterhaltsberechtigt, jedoch können
bei ihr öffentliche Mittel wegen der Unterhaltszahlungen gekürzt
oder nicht gewährt werden"

Dann kannst du quasi per Freibetrag sofort monatlich - trotz LStK 1 - hoffentlich spürbar entlastet werden.

Also die 360 € Regelsatz für die Frau und ggf. freiwillige Krankenversicherung + Pflegeversicherung von ca. 160 € angeben.
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Antwort #12 - 29.05.2015 um 09:12:58
 
Danke Aras für diese wichtige Info!!!
Smiley

Wäre ich jetzt nicht drauf gekommen da mein Wissen in diesen Dingen nicht allzu weit reicht
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pica_pollo
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Antwort #13 - 20.07.2015 um 10:02:53
 
Hallo,
noch mal eine Frage zu der leidigen Krankenversicherung meiner Freundin. Weiss jemand welche Merkmale eine Krankenversicherung erfüllen muss damit sie Gnade vor dem Ausländeramt findet und dieses eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt?

Aufgrund meiner finanziellen Situation sehe ich mich nicht in der Lage den Basistarif einer GKV bezahlen zu können. Ich würde daher erst mal eine private bevorzugen die ähnliche Leistungen wie eine Reisekrankenversicherung bietet. Und wenn es nur für das erste Jahr ist bis meine Freundin - im besten Fall - einer Arbeit nachgeht wodurch sie durch den Arbeitgeber krankenversichert wird.

Ich würde hier auch den Link reinsetzen von der Versicherung die ich nehmen würde. Weiss aber nicht ob das gewünscht ist.

Danke noch mal!
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Antwort #14 - 20.07.2015 um 10:29:57
 
Zitat:
Aufgrund meiner finanziellen Situation sehe ich mich nicht in der Lage den Basistarif einer GKV bezahlen zu können. Ich würde daher erst mal eine private bevorzugen

Der Basistarif der PKV liegt so ungefähr bei 700 € / Monat....da solltest du mit den o.g, 130 € deutlich besser gestellt sein...was im Übrigen sehr günstig ist!
Bei 2k € / Monat werdet Ihr mit an Sicherheit grenzenden Warscheinlichkeit kein ALG2 bekommen

Oder heiraten  Laut lachend
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