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Straftat während Besuchervisums (Gelesen: 11.613 mal)
Themen Beschreibung: Besuchervisum
Sana
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Antwort #15 - 27.05.2015 um 09:55:56
 
Ok, alles klar!
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Alacrity
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Antwort #16 - 27.05.2015 um 11:57:19
 
HeFi schrieb am 26.05.2015 um 23:39:30:
Sammle und sichere gerichtsfeste Beweismittel für ihre Ausreise nach Frankreich, die VE endet mit der Ausreise (oder mit Erteilung eines anderen AT), mehr könnt ihr zZ nicht tun.
Nein, die Idee, aus der VE rauszukommen hatte ich hier schonmal vorgeschlagen: Ich fahre einfach mit dem Gast/Studenten/Aupair, für den ich eine VE abgegeben habe, nach der Ankunft kurz über eine Schengengrenze, mache ein Foto mit Tageszeitung und Rathaus der nächsten Stadt jenseits der Grenze im Hintergrund und schon bin ich aus der VE raus.
Darauf kam hier sinngegemäß die Antwort (von Petersburger?), dass das nicht zählt und es auf die endgültige Ausreise ankäme.
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reinhard
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Antwort #17 - 27.05.2015 um 12:08:13
 
Ja, aber die mehrfachen Gespräche mit der französischen Polizei sind ein starkes Argument, dass die VE nicht mehr gilt. Zumindest für "französische Kosten" nicht, aber vielleicht auch gar nicht mehr.
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Sana
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Antwort #18 - 27.05.2015 um 14:17:06
 
Ihr Visum geht bis 7. August, sie wird Ende Juli von Frankreich aus zurück nach Tunesien fliegen. So hatte sie es geplant.
Mit dem Studium sieht´s gut aus, sie hat bereits eine Zusage aus Toulon. Sie präferiert Paris, wird aber nehmen was sie kriegt um hier bleiben zu können... und muss dann dafür ein neues Visum beantragen. SCHADE, dass nichts in ihrer Akte stehen wird  Cool
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Alana
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Antwort #19 - 27.05.2015 um 21:54:41
 
Frage: Könnte es hier nicht Probleme wegen Visumsmissbrauch bzw. falschen Angaben beim Visumsantrag geben?

Sana schrieb am 25.05.2015 um 00:39:46:
Meine Schwägerin (26 Jahre alt, Tunesierin) kam 12.05. nach Deutschland zu uns zu Besuch, mein Mann (Tunesier mit Niederlassungserlaubnis) hatte für sie die Verpflichtungserklärung gemacht und sie bekam ein 3-monatiges Besuchervisum erteilt.

Sana schrieb am 25.05.2015 um 00:39:46:
Sinn des Besuchs war, dass sie weiter nach Frankreich reist, weil sie sich an einigen Unis beworben hat zwecks Studium (Promotion) und dort die Unterlagen persönlich einreichen will.

Sana schrieb am 27.05.2015 um 14:17:06:
Ihr Visum geht bis 7. August, sie wird Ende Juli von Frankreich aus zurück nach Tunesien fliegen. So hatte sie es geplant.

Das Visum wurde für einen Besuch in Deutschland beantragt (?), kurz nach Ankunft reist sie weiter nach Frankreich und plant, von Frankreich aus nach Hause zu fliegen. Hauptreiseziel war dann nicht Deutschland und der Zweck der Reise war nicht der Familienbesuch. Oder ist das unproblematisch?
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Antwort #20 - 27.05.2015 um 22:03:15
 
Hallo,

richtig erkannt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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HeFi
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Antwort #21 - 27.05.2015 um 22:26:55
 
Alana schrieb am 27.05.2015 um 21:54:41:
Frage: Könnte es hier nicht Probleme wegen Visumsmissbrauch bzw. falschen Angaben beim Visumsantrag geben?
...Hauptreiseziel war dann nicht Deutschland und der Zweck der Reise war nicht der Familienbesuch

Da kommt mMn entscheidend auf die Beweislage an.
Über den Besuchszweck hinausgehende Absichten VOR bzw. BEI dem Visumantrag sind kaum beweisbar.
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Antwort #22 - 27.05.2015 um 22:42:17
 
reinhard schrieb am 27.05.2015 um 12:08:13:
Ja, aber die mehrfachen Gespräche mit der französischen Polizei sind ein starkes Argument, dass die VE nicht mehr gilt. Zumindest für "französische Kosten" nicht, aber vielleicht auch gar nicht mehr. 

Die VE ist mMn ein Schuldanerkenntnis NUR gegenüber deutschen öffentlichen Stellen,
maW der französische Staat kann mMn daraus keine Kostenersatzansprüche für sich ableiten.
Deshalb kommt es mMn auch allein auf die Ausreise aus Deutschland an und
eben nicht auf die Ausreise aus dem Schengen-Raum. Aber ich lerne gern hinzu.
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Sana
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Antwort #23 - 28.05.2015 um 12:49:50
 
Genau so ist es. Sie kam primär her weil sie sich in Frankreich um ihre Angelegenheiten kümmern wollte. Wir wussten das und gingen davon aus, dass das ok ist, da sie uns ja in der Tat besucht hat, auch wenn der Besuch nicht der ausschlaggebende Grund war.
Wenn ich sie anschwärze bei der ABH und es rauskommt habe ich den größten Ehekrach aller Zeiten. Das wiederum ist sie mir nicht Wert. Und anonym geht sowas sicher nicht.
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reinhard
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Antwort #24 - 28.05.2015 um 15:17:10
 
Ist auch völlig überflüssig.

Selbst wenn Du es machen würdest, könnte sie sagen: Habe ich mir erst überlegt, als ich schon in Deutschland war.

Und schon ist alles wieder völlig in Ordnung.

Besser, Du lässt es, selbst wenn es so wäre, würde es niemanden interessieren.

Die französische Polizei hat es vermutlich schon bei der Anzeige kontrolliert und anscheinend nichts dabei gefunden. Und die deutschen Behörden interessiert es noch weniger.
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Sana
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Antwort #25 - 28.05.2015 um 17:57:49
 
@reinhard: Danke für deine Einschätzung!
Ok noch eine Frage. Sie wurde ja von der Polizei verwarnt, d.h. wenn sie sich ihm noch einmal nähert bekommt sie richtig Ärger. Daraus schliesse ich, dass die Sache und ihre Daten irgendwo in einem Computer stehen. Wenn sie demnächst also das Visum für ihr Studium in Frankreich beantragt werden die Behörden den Vorfall sehen, weiss das jemand??
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Antwort #26 - 28.05.2015 um 18:17:37
 
Würde mich wundern, wenn jede Kleinigkeit in die Datenbank gefüttert würde.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #27 - 28.05.2015 um 22:38:53
 
Naja Körperverletzung und Morddrohung finde ich jetzt nicht so unbedeutend. Ich denke zwar, dass sie das mit dem Mord aus Wut gesagt hat, aber Tatsache ist dass sie ihn geschlagen hat. Wäre eine Überlegung wert so jemandem nochmal ein Visum zu geben. Ist aber nur mein Empfinden.
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Aras
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Antwort #28 - 28.05.2015 um 22:54:36
 
Wenn dann sind nur rechtskräftige Verurteilungen relevant.
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