Hallo,
die Pässe sind jetzt abgegeben worden.
Beim Standesamt fragten wir nun nach einem zumindest Registerauszug mit dem Namen des Vaters darin (wenn schon nicht in der Geburtsurkunde des Kindes), mit eben dem Zusatz, dass die Identität nicht geklärt sei.
Da aber ein Pass existiert, kann, laut Standesbeamten, sein Name nicht einmal als "X, mit ungeklärter Identität" im Registerauszug stehen, da "seine Identität durch den Pass ja geklärt sei" (andererseits nicht genug, um in eine Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden zu können, da der Pass ja auf der nigerianischen Geburtsurkunde basiert und diese gefälscht sein könnte).
Sein Name steht also auf
keinem der Papiere für das Kind, welches aber für eine Aufenthaltserlaubnis §28 (Personensorge für deutsches Kind) laut AB notwendig sei.
Laut Standesamt wird er nach erfolgreicher Urkundenüberprüfung in der Geburtsurkunde stehen können, das kann in ca. 6 -12 Monaten sein (lang), wenn es gut läuft, die Überprüfung wurde bereits vorab bezahlt, alle Dokumente vorgelegt und sollte nun anlaufen (auf einen Startbescheid warten wir noch).
Problem: Gestern erhielt er ein Schreiben, dass er schon nächste Woche sein Haupt-Interview in München hat. Sollte der Asylantrag nun abgelehnt werden, bekommt er in der Zwischenzeit wegen der ganzen Geschichte des fehlenden Namens in der Geburtsurkunde des Kindes und sogar im Registerauszuges der Geburt nicht einmal eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis laut AB.
Was kann er tun, um trotz Vaterschaftserklärung und Sorgerechtserklärung nicht abgeschoben zu werden,
falls der Asylantrag abgelehnt werden sollte? Er hängt ja dann sozusagen in der Luft?
(Und dazu kommt auch noch, dass angeblich sein Asylgesuch erlischt, wenn er einen Pass hat - worauf aber die AB so drängte?)
Besten Gruß und vielen Dank im Voraus,
Mangrove