Ich möchte mich noch ein letzes Mal zu in diesem Thread äußern, ich glaube dann wird es wohl besser sein, wenn ich die Sache hier ignoriere.
Hertelkiez schrieb am 17.02.2016 um 17:32:13:(das mit dem "böse" hast DU gesagt und ist dazu ziemlich daneben!)
Oho, ich möchte meine Aussage mal in den Zusammenhang mit deiner Aussage bringen:
Hertelkiez schrieb am 14.10.2015 um 01:47:21:Wir haben das Vergnügen übrigens mit der
ABH der Pegidastadt Dresden...
Nach neutraler Wertung deinerseits klingt das nicht unbedingt, aber du kannst dich gerne berichtigen, wenn du das auch wieder nicht so gemeint haben solltest. Pegida ist zugegebenermaßen wirklich nicht das beste was man sich wünschen kann, aber das können sich die Mitarbeiter der
ABH Dresden genauso wenig aussuchen, wie die Fälle die zu bearbeiten sind.
Hertelkiez schrieb am 17.02.2016 um 17:32:13:Und wo wir schon dabei sind: Bei mittelgenauem Lesen ist auch leicht erkennbar, dass ich eine AUSWAHL der RA Antworten gepostet habe. Die von dir Berittene (Punkt 1.) war dabei die EINZIGE Antwort dieser Art. Der Rest ging in Richtung Punkt 2. - mal mit oder mal ohne Kostenersparnis für das Widerspruchsverfahren.
Dass das nur eine Auswahl der Antworten war, hab ich schon verstanden, dennoch ist diese Aussage zweideutig, aber lassen wir das - ihr macht das schon.
Hertelkiez schrieb am 17.02.2016 um 17:32:13:Ach und bitte erkläre mir mal, warum die Mitarbeiterin der
ABH Dresden uns dann erklärt - wenn es doch ihr "täglich Brot" ist - dass sie eine solche Bescheinigung (Bescheinigung über den erfolgten Antrag auf eine Aufenthaltskarte) "noch nie im Leben gesehen" hat? (Zitat!)
und auch hier gebe ich dir gerne nochmal eine Antwort. Erklärungen fallen mir da einige ein, so z.B.
1. ist dir mal in den Sinn gekommen, dass die Mitarbeiterin ggf. selbst auch Neueinsteigerin im AuslR sein könnte? Steht ja niemanden auf der Stirn geschrieben. Es könnte also tatsächlich sein, dass sie so etwas zum ersten Mal gemacht hat. Aus meiner Erfahrung heraus sage ich immer, dass man schon so ca. 2 Jahre in einer
ABH arbeiten muss, um vom Wissen her auf 80%+x zu sein.
2. ich selbst arbeite jetzt seit über 9 Jahren in einer
ABH. Und ob du es glaubst oder nicht, selbst ich erlebe regelmäßig Situationen oder Sachverhalte, mit denen ich mich zuvor noch nie beschäftigen musste.
3. zu deinem, durch die eifrigen Mitschreiber eingestuften, Standardfall hast du hier sage und schreibe einen 13-Seiten-Thread mit 193 Beiträgen (einschließlich diesem) geschaffen. Das es also alles total einfach ist, ergibt sich schon alleine aus der Übersichtlichkeit dieses Themas.
Also: etwas über den Tellerrand hinaus zu schauen schadet nicht. Behörden sind nicht der Feind, es gilt konstruktiv miteinander zu arbeiten. Wer in eurem Fall recht hat, wir die LD Sachsen oder das VG Dresden oder das OVG Bautzen oder das BVerwG oder gar der EUGH entscheiden.
Insofern habe ich jetzt alles gesagt, was ich sagen wollte - das Thema ist für mich an dieser Stelle abgeschlossen.