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Ummeldung bei Niederlassungserlaubnis im eAT Format. (Gelesen: 3.197 mal)
Hobbit
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i4a rocks!


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25.04.2015 um 19:34:30
 
Hallo. Ich ziehe bald um und ich muss mich ummelden. Ich bin noch nicht deutscher Staatsbürger. Ich ziehe von einem Stadtteil in einen anderen Stadtteil bleibe in dem Stadtkreis aber. Wie läuft das Ummelden bei Niederlassungserlaubnis als eAT-Karte ab? Reicht es beim Bürgeramt sich umzumelden oder muss man da (auch) zur ABH?

Dankesehr.  Zwinkernd
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Aras
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Antwort #1 - 25.04.2015 um 19:46:49
 
Du gehst zum Einwohnermeldeamt und dann kleben die die neue Adresse auf die Karte. Die Ausländerbehörde musst du deswegen nicht aufsuchen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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dgstein
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Antwort #2 - 25.04.2015 um 21:26:59
 
Hallo,

Aras schrieb am 25.04.2015 um 19:46:49:
Du gehst zum Einwohnermeldeamt und dann kleben die die neue Adresse auf die Karte. Die Ausländerbehörde musst du deswegen nicht aufsuchen.

das gilt aber nicht, falls du in Berlin wohnen solltest (zumindest hast du das ja als Wohnort angegeben). Bei den Bürgerämtern kann die Adresse auf dem eAT bis auf weiteres nicht geändert werden. Eine Vorsprache bei der ABH ist daher sehr wohl erforderlich.

Du musst aber die Adresse nicht unbedingt sofort nach dem Umzug ändern lassen. Du kannst dir Zeit lassen und es entsteht dir dadurch auch kein Nachteil, sofern du eine Meldebestätigung mit der aktuellen Anschrift mit dir führst. Weitere Infos findest du hier.

Viele Grüße

dgstein
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Quod non est in actis non est in mundo
 
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Hobbit
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 26.06.2015 um 20:59:42
 
Nein ich wohne nicht in Berlin, das ist ein Fehler von mir.
Ich habe mich exakt in der einen Woche nachdem Umzug umgemeldet beim Bürgeramt. Hier wurde aber Einwohnermeldeamt gesagt und ABH.
Bisschen verwirrend. Hab jetz Angst das ich doch zur ABH muss nochmal?

Auf dem Meldeschein und auf dem eAT steht die neue Adresse drauf.

Reicht das aus? Oder nicht?
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jack28
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 27.06.2015 um 15:14:32
 
dgstein schrieb am 25.04.2015 um 21:26:59:
das gilt aber nicht, falls du in Berlin wohnen solltest (zumindest hast du das ja als Wohnort angegeben). Bei den Bürgerämtern kann die Adresse auf dem eAT bis auf weiteres nicht geändert werden. Eine Vorsprache bei der ABH ist daher sehr wohl erforderlich.



Wozu sollte man die Ausländerbehörde kontaktieren?? es ist der gleiche chip wie auf brd ausweiss.Die adresse wird vom bürgeramt im chip gespeichert
Und die neue adresse musst du beim ausländeramt auch nicht angeben.Das geht alles automatisch durch system.
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Petersburger
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Antwort #5 - 27.06.2015 um 16:06:06
 
jack28 schrieb am 27.06.2015 um 15:14:32:
Wozu sollte man die Ausländerbehörde kontaktieren?? es ist der gleiche chip wie auf brd ausweiss.

Wie wäre es mit dem Lesen der durch dgstein verlinkten Begründung?
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Hobbit
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Antwort #6 - 05.07.2015 um 21:13:46
 
Wenn im Meldeschein die neue Adresse steht und auch auf der NE im eAT-Format die neue Adresse vermerkt wurde, dann muss ich die ABH wohl doch nicht aufsuchen.

Sollte dies doch der Fall sein, dann sagt das mir bitte, falls nicht antwortet einfach mit einem Nein, damit ich ruhig schlafen kann Smiley
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