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Problem Familienangehöriger FreizG Rückkehrer DE ok Reise Guyana Frankreich mit erster vorl. Bescheinigung nicht erlaubt (Gelesen: 30.247 mal)
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Antwort #45 - 23.04.2015 um 16:48:00
 
Interessant ist zudem, dass auf der Recepisse der Familienstand mit Single angegeben wird und eben nicht verpartnert. Und das obwohl Frankreich die Homosexuellen Ehe kennt...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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neddo
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Antwort #46 - 23.04.2015 um 20:12:04
 
Ja, das ist falsch, vermutlich ein Versehen, sollte das Probleme geben, wenigstens einen Grund nochmal hinzugehen und ein anderes Protokoll zu verlangen.

zu den vorigen posts noch:

Dann muß man sich allerdings fragen, was überhaupt iS des europäischen Rechtes anerkannt würde, und ob es sich bei europäischem Recht überhaupt um irgendwelchen effektiv brauchbaren Inhalt statt nur Volksverdummung und Rechte nur für den Staat, Pflichten und Kosten nur für den Bürger handelt.   (Diese Frage ist bereits bei der europäischen Bürgerschaft gerechtfertigt.  Selbst bei den miserablen Bananenrepubliken enthält die Bürgerschaft brauchbare Rechte, besonders das unbeschränkte Bewegungs- und Bleiberecht und normalerweise einschlieslich Familienmitglieder.  Eine Bürgerschaft mit Haken und Ösen einschlieslich Bleiberecht nur solange man für den Staat nützlich ist und nix kostet, gibts sonst nirgends. Volksverdummung ist es da klar, wenn dazu gesagt wird, die EU sei beispielhaft für die Realisierung der Menschenrechte ...)


Denn die bras. Uniao Estavel ist schon ganz ordentlich. Sie hat iW dieselben Rechte und Pflichten und dasselbe äußere Entscheinungsbild wie die durch Heirat begründete Ehe, ist verfassungsmäßig und durch alles sonstige Recht geschützt, ist ihr gleichgestellt, und begründet eine Famile. Außerdem ist es eine eher alte und in dieser Form auch in einem großen Land schon lang bewährte und auch in dieselbe Richtung der momentanen Entwicklung der Auffassung und Rechtsbildung von Partnerschaften in Europa und insbesondere der civil / domestical union in den angelsächsischen Ländern gehend.  Überhaupt nicht zu vergleichen mit dem frz. PACS, der rein patrimonial ist, nicht mal in F Recht auf Aufenthalt gibt (allenfalls zu einer günstigen Beurteilung beiträgt), aber in D scheinbar als LP anerkannt wird.   
   Wenn die Uniao Estavel nicht als Partnerschaft anerkannt werden soll, dann darf man sich also fragen, was denn dann überhaupt.  Bei der verschiedengeschlechtlichen UE kann man noch argumentieren, als LP nicht anerkennbar da in D keine vg LP, und man soll sie in Brasilien in Heirat umwandeln und als solche anerkennen;  gleichgeschlechtlich wird umgekehrt verlangt das eine bras. Ehe in eine UE umgewandelt und dann oder direkt als deutsche LP anerkannt wird.

   "Aber es sollte schon eine Ehe oder Lebenspartnerschaft sein und nicht ein x-beliebiger zivilrechtlicher Vertrag".  Ist die UE  ja auch. Insbesondere ist sie klar abgegrenzt zBsp zum Konkubinat:  nicht heimlich, keine Zweitbeziehung; in fast allen Fällen eine normale Familie mit Kindern, zuständig ist das Familiengericht, und sagen die Betreffenden auch sie seien verheiratet, leben ganz offen als solches, und ist das in der Gesellschaft auch total anerkannt -- auch wenn ein Akt der Heirat fehlt (oft bei allen Familien des gesamten Bezirks), weil kein Standesamt in der Nähe ist, oder wegen den Wucherpreisen von Pfarrer oder Notar.  Abgegrenzt zur funktionell begrenzten Partnerschaft (etwa, PACS) ist die UE sowieso, weil es Partnerschaften im europäischen Sinne in Brasilien gar nicht gibt - die UE ist immer funktionell eine Ehe, nur ohne der Formalität der Heirat.

  Wir wollen die UE in D entweder registrieren, oder eine deutsche LP gründen, die umgekehrt (jedenfalls nach bras. Recht) dann als Teilvertrag der UE für einen Aufenthalt in D gilt - die UE ist flexibel genug, das man für das Zusammenleben in B X vereinbart, für das in F Y und für in D Z .   Wie schon gesagt, bildet die europäische Rechtsprechung und Meinung zZt ein Grundrecht auf Identität und Einheitlichkeit der Familie, inklusive auf Regulierung aller Familienangelegenheiten nach möglichst einem Rechtssystem, welches die Partner wählen können, etwa nach ihrem persönlichen Recht, das des Wohnsitzes, des ersten Wohnsitzes, der Registrierung etc.  Siehe dazu auch die drei weiter oben genannten europäischen Quellen und Projekte, und das sehr umfangreiche Urteil des bras. VG., was die gesamte Entwicklung der Auffassung über die Familie in allen Teilen der Welt, erörtert und berücksichtigt.




Was in den beiden Zitaten / links des vorigen posts steht, ist schlicht und einfach falsch.

https://pt.wikipedia.org/wiki/Casamento_entre_pessoas_do_mesmo_sexo#Brasil

Mit demselben Urteil was zBsp auch in der Kurzform unserer UE zitiert ist, s.o., hat 2011 das VerfGericht für beide schon in Konstitution und sonstiger Gesetzgebung lange vorhandenen Institutionen der Begründung einer Familie, die Heirat und die UE, und die schon seit Jahrzehnten durch die OLG und Standesämter der meisten Bundesstaaten praktiziert wurden, geurteilt, daß sie rechtmäßig sind und immer waren, u.a. weil solche Formulierungen wie "Mann und Frau können heiraten" nicht ausschließlich sondern beispielhaft seien und nie verboten hätten daß auch Mann und Mann oder Frau und Frau heiraten oder eine UE begründen können, was auch sowohl aus der Gleichberechtigung beider Geschlechter, als aus der Freiheit der Familienplanung, immer möglich war, und wobei die Gesetze ebenso anzuwenden sind; ferner das die Heirat und UE äquivalent seien.   Auch schon nie zwingend vorgeschrieben aber immer möglich und seit jeher freiwillig praktiziert, war durch Bundesgesetze der öffel. Register, das zu registrieren, einschlieslich durch die Generalklausel, daß im RTD praktisch alles registrierbar ist.

Es gab dann einzelne Landesgesetze, oder Verordnungen der Justizverwaltungen, die dann das Bundesgesetz, auch als Beispiel und nicht ausschlieslich, geregelt oder besser gesagt kommentiert haben, insbesondere um solchen Standesämtern Beine zu machen, die gleichgeschlechtliches nicht registriern wollten.   
   So steht zur Regulierung der Generalklausel des Bundesgesetzes LRP art. 127 VII  durch die Justizverwaltung vom Land Parana im art. 245 zum RTD: "volljärige Personen, gleichen oder unterschiedlichen Geschlechtes, die in einem faktischen stabilen Verhältnis der Zuneigung leben, mit oder ohne patrimonieller Vereinbarung, können Dokumente registrieren die irgendwas über dieses Verhältnis sagen.; Personen die solch ein Verhältnis der Zuneigung gründen wollen, können ebenfalls Dokumente registrieren die irgendwas dazu sagen."  Und zum RCPN steht z.Bsp in der Regelung für Minas Gerais: art. 542: "Auf Antrag der Partner können im Buch E auch notarielle Akte der Erklärung oder Auflösung der UE , oder nach Register im RTD private Vereinbarungen die irgendwas über solche Vorgänge sagen, registriert werden" . Ähnliche Regeln haben auch die meisten anderen Länder. Da alle richtig und nur beispielhaft sind, orientiert man sich auch an denen anderer.

Verschiedene konservative Länder bleiben aber resistent, auch nachdem das VerfG den Rechtsanspruch bestätigt hat.   Deshalb, aber auch für eine etwas einheitlichere Regelung, macht inzwischen auch der nationale Justizrat Regeln, und bestimmt Strafen für Standesämter die sich weigern, etwas zu beurkunden oder zu registrieren.

Die im post des Vorredners angegebenen Quellen sind einfach nur derartige Verordnungen zur gebotenen technischen Form der Register.    Sie geben kein recht, sondern schränken schlimmstenfalls die bisher erlaubte Formlosigkeit ein.  Sie betreffen auch nur die Umwandlung (um Effekte ex tunc zu wahren) von schon bestehenden UE in Ehen, die schon lange im CC art. 1726 steht, und seit dem og Urteil des VerfG gleichgeschlechtliche ebenso wie verschiedengeschlechtliche zu behandeln sind .  Alle bisher erlassenen bundesweiten Verordnungen betreffen auch nur die notarielle Beurkundung, nicht die privaten Verträge/Erklärungen/ Bezeugungen, die weiterhin formfrei bleiben.

Der Inhalt was eine UE ist, ist schon in Verfassung und CC gegeben, braucht man also nicht nochmal explizit zu erwähnen. Eine Registrierung nicht nötig, aber gut zum Beweis einschlieslich gegen Dritte,  besonders bei Vermögen. Die einfachste Art der Registrierung ist ein Satz durch einen oder beide Partner oder durch Zeugen der Art :   A und B leben in Partnerschaft/UE/als Partner/Conjuge [seit dem ...].  Modelle/ Formulare sind zahlreiche im Internet zu finden, auf dem site von fast jedem Standesamt, man setzt nur Namen usw ein.  Einfache Erklärungen werden meist selbst geschrieben und im Registro de Titulos e Documentos registriert, kompliziertere (etwa bei relevantem Vermögen) meist von einem Notar und kommen ins Registro de Notas .   Danach kann man das noch zum Standesamt bringen und im Registro Civil das Pessoas Naturais / Personenstandsregister transkribieren lassen.

Auch beim frz. PACS kann man (fast) irgendwelche Vereinbarungen selbst schreiben lassen und beim Gericht registrieren lassen, oder einen notariellen Akt beim Notar anfertigen lassen den der dann bei sich registriert.

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Antwort #47 - 23.04.2015 um 22:05:50
 
Ich verstehe nicht, wieso du stets auf irgendwelche supranationalen Regelungen oder Anerkennungen pochst. Personenstandsrecht ist stets national geregelt. Anknüpfungspunkt ist die Staatsangehörigkeit und des daraus resultierenden nationalen Personalstatuts. Die Unionsbürgerschaft entfaltet keine weiteren Rechte. Das einzige was die ganze Sache übersteuern kann, ist das ordre public der jeweiligen Nation.

Bespiel:
Wenn zwei männliche Kroaten in Deutschland eine Lebenspartnerschaft begründen, dann sind diese in Kroatien trotzdem nicht verpartnert. In Deutschland und überall dort, wo es ähnliche Institute wie die Lebenspartnerschaft gibt, können die Kroaten sich als verpartnert angeben.

neddo schrieb am 23.04.2015 um 20:12:04:
Wenn die Uniao Estavel nicht als Partnerschaft anerkannt werden soll, dann darf man sich also fragen, was denn dann überhaupt. 

Die Antwort lautet: Die Ehe.

Eure Verbindung gilt weder als Ehe noch als Familie. In Deutschland geniest ihr somit nicht den verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe und Familie. In Brasilien aber schon, sofern es sowas dort gibt.

Die Aussagen aus dem Bergmann Aktuell sind höher zu werten, als die Aussagen aus Wikipedia.

neddo schrieb am 23.04.2015 um 20:12:04:
Insbesondere ist sie klar abgegrenzt zBsp zum Konkubinat:  nicht heimlich, keine Zweitbeziehung;


https://www.bergmann-aktuell.de/news/auf-dauer-angelegte-lebensgemeinschaft-drei...
Schon allein an diesem Beispiel kann man erkennen, dass dieser zivilrechtliche Vertrag nahezu alles erlaubt.

Wie dem auch sei. Die Argumentation kann nicht dadurch "gewonnen" werden, indem man massig viel Text produziert und sich auf irgendwelche nicht anwendbaren oder nicht vertretbaren Rechtsansichten stützt.

Also bitte mach was pragmatisches und stell doch mal den Antrag auf Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft. Mich würde wirklich interessieren, ob das anerkannt wird.
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Antwort #48 - 24.04.2015 um 01:17:57
 
   Zuerst mal empfehle ich dir nochmal dringend, die 3 schon im anderen Thread und auch oben zitierten europäischen Dokumente und Grundlagen zu lesen.  Das mögen zwar noch keine für F und D rechtlich verbindliche Vereinbarungen sein;  trotzdem sind sie aber eine Art Mittelwert der Rechtslage, -entwicklung, gegenärtige Ansicht über die Familie, aber auch der relevantesten Urteile des CJCE.   Der Grund warum sich noch nicht viele Vereinbarungen zu diversen Institution der Familie durchgesetzt haben, ist weil sich momentan diese in Europa noch neuen Formen  schnell entwickeln.
   Und, nehme nochmal zur Kenntnis, daß kein Staat sehr weit kommt, der nix anerkennen außer seinem heimgebräuten Privatrecht, inkl. der Franzose, denn der isoliert sich rechtlich und faktisch schnell bzw scheidet freiwillig aus eben der europäischen Freizügigkeit aus, und verliert seine Legitimation. Auch der Franzose stört momentan sehr, aber notfalls kann er nicht verhindern das wir nach D reisen, wenn auch komplizierer und teurer, dann braucht mir aber kein Franzose mehr übern Weg zu laufen und irgendwelchen Respekt erwarten.

   Es geht hier um Anerkennung und Respekt von der UE im Ausland. Dazu ist notwendigerweise europäisches Recht sowie die Entwicklung der allgemeinen Pechtsauffassung dazu zu berücksichten, oder was denn sonst ?


   Die Behandlung kann beispielsweise durch nationales Kollisionsrecht (zBsp EGBGB), durch konventionelles Europa- oder Völkerrecht, durch allgemeines (für alle Staaten/Völker obligatorisches) Int. Recht, und durch Prinzipien (vorrangig), Gesetze, Regelungen (nachrangig) jedem dieser erfolgen.
   Nur das Kollisionsrecht sagt meistens, das sich zBsp Personenstands-Sachen durch das persönliche Recht beurteilen.
   Anders siehts da schon beim konventionellen Europa-Recht aus.  Da besteht zZt die Richtung, das die Parteien nicht nur das anzuwendende Recht, sondern auch die Anknüpfungspunkte (zBsp wenn sich die Familie in andere Staaten bewegt) frei vereinbaren und ändern können.  Freilich sollten sie innerhalb Personal-, Territorial- , Wohnort-, Register-Prinzip liegen.  Nochmal, guck dir dazu mal die o.g. Dokumente an,  etwa art. 15, 15-A, 15-B, Vorwort Nr. 18 von TA (2013) 0337 vom 09/10/2013  an.
   Und mit den Prinzipien siehts momentan so aus, daß die die aktuelle Situation bestimmen - selbst wenn sie in nationales Recht kopiert wurden.   Und zwar das Registerstaat-Prinzip, oder gar das Anerkennungs-Prinzip der Institution so wie sie ist und von den Parteien gelebt wird unabhängig von irgendwelchem Register.   Das Registerprinzip bestimmt die Rechtswahl sogar wenn das Register fehlerhaft oder ungültig war; es umfaßt teilweise sogar Effekte, die im Instrument vereinbart sind, aber irgendwelchem inneren Recht des RegStaates zuwiderlaufen und daher ungültig sind, im Ausland dagegen nicht und daher gültig.   Wieder, obige Quellen durchlesen.
   Das konvergiert auch mit dem Urteil Wagner, wodurch im Ausland gegründete Familien nach dem faktischen Willen oder auch nur subjektiven Empfinden der Beteiligten ablaufen, unabhängig von dortigen Formalitäten oder gar einer rechtswirksamen Gründung auf die es nicht ankommt, und auch so in anderen Ländern anzuerkennen ist.   Chinesen werden immer, egal wo, eine Familie chinesischer Art gründen und leben; Araber immer eine arabische; Brasilianer (und Leute zBsp mit Dauervisum) immer eine brasilianische.
   Unsere Uniao Estavel war in Brasilien spätestens gültig, nachdem wir unseren Fuß zum ersten Mal ins bras. Konsulat gesetzt, oder uns (jeder Einzelne ausreichend) selbst kurzzeitig nach Brasilien begeben haben - hätte ich den LP zBsp im Hotel sitzen und verhungern lassen, könnte der in ein Restaurant gehen und auf meine Kosten essen, mich wegen Verlassens anzeigen, hätte jeder von uns im Falle eines Problemes durch den anderen Zeugnisver­weigerung, usw .   Das RTD und RCPN hat auch die UE registriert obwohl wir dort gar nicht wohnen - das kann nämlich an jedem Ort geschehen wo das Verhältnis irgendwelche Wirkung erzeugt.
   Aber wie ist die Situation einer UE, die zwei Brasilianer oder wir in Frz-Guyana begründen/leben bevor die Partner in Braslien waren ?  Etwa einer den anderen in Cayenne sitzenläßt, und der andere dann zu Polizei oder FamGericht in Oiapoque geht ?  Nach falscher Auffassung käme es dabei aufs bras. Kollisionsrecht / EinfG CC an, ob dieses im Ausland geschlossene Verhältnis in Brasilien gültig und "nach" oder nur "analog zu" bras. Recht  ist. Korrekt behandelt, nach dem Urteil Wagner und erst recht nach der heute fast beliebigen Rechtswahl, ist das Verhältnis von allen Ländern inkl. Brasilien so anzuerkennen wie von den Partnern subjektiv und unregistriert begonnen.

   In D ist in EGBGB 17b iW das Registerprinzip aufgenommen wurden, nur mit der Einschränkung daß die Wirkungen ausländischer Partnerschaften höchstens soweit wie der dt. LP gehen.   Mit der Aufsplitterung des Familienrechts in diverse Bereiche in art 17,a,b wird es bald vorbei sein, diese widerspricht der Identität und Einheitlichkeit der Institution der Familie und des anzuwendenden Rechts unabhängig vom Platz wo die Familie hinmigriert,  dazu auch TA (2013) 0337 art. 15  (freilich wirds da ein paar Einschränkungen geben, zBsp bzgl Immobilien je nach Ortsrecht)
   In Frankreich ist das Registerprinzip in CC 515-7-1 kpl. übernommen wurden.   Es verbietet den Kommentaren, Motiven und einer der o.g. Quelle nach sogar Rück- oder Weiterverweisung.  Wir könnten zBsp nicht vereinbaren, daß unsere UE in F nur iR des frz. PACS gelebt wird; wir haben sie ungeschmälert nach ihrem vollen Inhalt nach bras. Recht zu leben   Smiley    Ein Verstoß gegen ordem publico ist in der Praxis jedenfalls bei Ländern des europäischen Kulturkreises (inkl. Brasilien) kaum zu erwarten; insbesondere kann gleichgeschlechtliche Verbindung nicht dazu gerechnet werden.



   Worauf sich der link mit der erläuterten Dreierbeziehung bezieht, müste man mal im Original lesen.  Denn normalerweise geht das bei der Uniao Estavel nicht.
   Worauf allerdings die bras. Rechtsprechung sehr Wert legt, und was auch zu den Hauptgründen der rechtlichen Absicherung der UE bis in die hintersten Winkel zBsp bei Erbschaft, Versorgung gehörte,   ist, daß bösgläubig behandelte Partner oder vermeintliche Partner ihre Rechte erhalten.  Insbesondere bei den ca. 80% der UE die erst posthum geltend gemacht werden. In solchen Fällen wird oft entschieden, das beide Partner Rechte aus einer UE haben.   In solchen Fällen wurde auch schon zum Schutz von Opfern entschieden, das alle Vorteile der UE auch für nicht geschäftsfähige Partner gelten.



 

Mein bemängelter Satz war so gemeint:  "Wenn die Uniao Estavel nicht als Partnerschaft anerkannt werden soll, dann darf man sich also fragen, was denn dann überhaupt noch als Partnerschaft anerkannt wird".   Also ob das nicht eine Verweigerung von Partnerschaften überhaupt wäre. 
   Aber wie gesagt, alles sieht so aus daß die gleichgeschlecht­liche UE in D anerkannt wird.

   Zwar hat die Präfektur in unser Recepisse geschrieben 'ledig'. Momentan deute ich das aber eher als Versehen.  Denn der Chef hat im Dezember beim Durchsehen der Dokumente gleich gesagt, ja das sei "verheiratet".    Bei PACS werden auch frühstens nach 1 Jahr Unterlagen für eine Aufenthaltsberechtigung angenommen.   Andererseits, wenn Ausländer einen Franzosen heiraten, geht alles sehr schnell.

   Deswegen nehme ich momentan an, das die wegen der Anerkennung der UE keine Probleme machen.

   Was sie überhaupt stichhaltig als Begründung vorbringen, um ihn nicht reisen zu lassen, weis ich auch nicht.  Gesagt haben sie nur, das das Recepisse nicht zur Aus- und auch nicht zur Wiedereinreise geeignet sei.  Bei der Wegkontrolle nach und an der Grenze nach Oiapoque hat die Gendamerie aber nix bemängelt. 


   Hoffentlich bezichnet es der Franzose nicht als komisch, warum denn der LP bei Asylverfahren, Präfektur, Auslieferungshaft einschlieslich beim Richter, überhaupt keine europäische Sprache verstand und sie keinen Dolmetscher fanden, jetzt aber plötzlich Dokumente auf portugiesisch, französisch, englisch verstehen und unterschreiben kann ...   Naja, er lernt halt sehr schnell Sprachen


   Ich stimme damit überein, das wir die LP entweder eintragen / nachbeurkunden lassen, oder falls das irgendwelche Probleme gibt, eine neue vereinbaren.

   Gut, jetzt müssen wir irgendwie zumindest nach Paris kommen. WXolln wir mal sehen, ob das VerwG was für uns macht.

   Es ist ein hochgradig anormaler Zustand, das in Frz-Guyana viele Ausländer  eine bras. Heirat/UE , englische Firma, Dokumente aus Portugal oder Zypern,  wir vielleicht für Cayenne-Paris bald ein Visa der holländischen Botschaft in Paramaribo haben usw.   Der Franzose ärgert sich darüber sehr, denn er will die Leute kontrolliern und regeln, auserdem seien hier vielzuviele Asylanten .
   Daraufhin antworte ich oft, das zuallererst einmal festzustellen wäre, ob der Franzose hier rechtmäßig ist, und erst danach welche Leute, welche Sprache, welches Recht, hier legitimiert sind, und diese entscheiden dann, welche Einwanderer hier herkommen können.  Der Franzose desrespektiert hier TOTAL jedes int. und eur. Recht.    Daher entsteht auch die Situation, das die Leute berechtigt andere Lösungen suchen; an der ist der Franzose selbst schuld, weil hier gar nichts geht.  Diese Kobolde können zwar auch unsere Reise stören, verhindern aber nicht.

   Jedes Mal wenn ich die frz. Nachrichten gucke, und solche Leute wie Hollande, Sarkozy und de Pen sehe, hab ich immer total das Gefühl als ob ich die Simpsons anschaue.    Nicht nur wegen dem kaputten Erscheinungsbild der Hauptdarsteller.    Auch, weil irgendwie das gesamte frz. System total dysfunktionell und kaputt ist, und das im Prinzip auch jeder sieht, aber mit totaler Scheinheiligkeit und Spiesbürgerlichkeit systematisch ignoriert und vertüncht, und die meisten darauf begründeten Aktionen in eine noch absurdere Richtung führen.  Man mus sich sehr fragen, wie lange die EU noch weiternichtfunktoniert und für wen.
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Antwort #49 - 24.04.2015 um 05:57:43
 
neddo schrieb am 24.04.2015 um 01:17:57:
hätte ich den LP zBsp im Hotel sitzen und verhungern lassen, könnte der in ein Restaurant gehen und auf meine Kosten essen


So wie ich eure UE lese, habt ihr die Errungenschaftsgemeinschaft als Güterstand. Er müsste also auf seine Kosten essen.
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Antwort #50 - 24.04.2015 um 12:32:13
 
Aaah,  gut !  Danke für den Hinweis.   Diese Spitzfindigkeiten kenn ich noch nicht alle.   Wrd ich ihm gleich sagen  Laut lachend
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Antwort #51 - 24.04.2015 um 22:10:39
 
Wieso soll jetzt der Güterstand was damit zu tun haben, ob der eine Lebenspartner im Außenverhältnis für die Kosten einer das Verhungern des anderen Lebenspartners verhindernden Nahrungsbeschaffung aufkommen muss? Jedenfalls nach deutschen Maßstäben ist das eine Frage der allgemeinen Ehewirkungen und nicht des Güterstandes, vgl. § 1357 BGB. Und das scheint grundsätzlich auch in Brasilien jedenfalls früher im Eherecht so gewesen zu sein (so eine Quelle von 1928: https://books.google.de/books?id=6bzPBgAAQBAJ&pg=PA1&lpg=PA1&dq=schl%C3%BCsselge
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&hl=de&sa=X&ei=4aE6VZbwHo7casuTgJgF&ved=0CCsQ6AEwAg#v=onepage&q=brasilien&f=fals
e - etwas Neueres habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, aber diese Regelungen zur ehelichen Schlüsselgewalt gibt es anscheinend überall, wo irgendwann römisches Recht rezipiert wurde, also ist es einigermaßen wahrscheinlich, dass sich da in den letzten 80 Jahren auch nichts mehr dran geändert hat.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #52 - 25.04.2015 um 15:35:26
 
neddo schrieb am 24.04.2015 um 01:17:57:
Mein bemängelter Satz war so gemeint:"Wenn die Uniao Estavel nicht als Partnerschaft anerkannt werden soll, dann darf man sich also fragen, was denn dann überhaupt noch als Partnerschaft anerkannt wird". Also ob das nicht eine Verweigerung von Partnerschaften überhaupt wäre.
Aber wie gesagt, alles sieht so aus daß die gleichgeschlecht­liche UE in D anerkannt wird.


Du hast doch alle Möglichkeiten.

1) Ihr bringt eure Verpartnerung in Brasilien in eine Form,die in DEU und FRA anerkannt wird.

2) Ihr erneuert eure Verpartnerung in FRA oder DEU

3) Du versuchst deine Verpartnerung in DEU nachzuregistrieren (Standesamt I in Berlin). Damit hast du dann eine DEU Urkunde. Weigert sich das Standesamt in Berlin, da sie die Verpartnerung nicht anerekennen kannst du dann in Berlin über den Rechtsweg gehen

4) Ihr klagt seine Aufenthaltskarte in FRA ein

5) Du klagst irgendwie wild vor irgendwelchen Amerikanischen oder Europäischen Gerichtshöfen, da deine Rechte engeschränkt wurden, die erstmal Jahrelang über die Zulässigkeit der Klage beraten. Beschuldigst nebenbei noch Behörden als inkompetent und korrupt, aber erwartest, dass diese Behörden zu deinen Gunsten entscheiden und dir helfen.

Scheinbar gehst du den Weg 5 Möchtest du aber schnellstmöglich einen rechtssichern Status für deinen Partner haben solltest du mal über Möglichkeit 1 oder 2 nachdenken.

Willst du dein Recht mit der Brechstange durchsetzen, hast entsprechend die Zeit und die fianziellen Mittel, dann kommt Möglichkeit 3 oder 4 in betracht.

Willst du dich komplett verzetteln, dann ist Möglichkeit 5 die richtige.

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Antwort #53 - 27.04.2015 um 22:37:28
 
5) wurde schon angekurbelt, nicht nur von mir sondern von mehreren Europäern hier, schon lange vor der uniao estavel, weil hier überhaupt nichts europäisches funktioniert, dafür alle sonstigen Leute aus den Nachbarstaaten unroblematisch reingelassen werden und alle Rechte bekommen, dazu noch durch fehlgeleitetes europäisches Geld.   Und zumindest in der Vergangenheit gab das mitunter auch schnelle Resultate, insbesondere Geldsperrung durch die Europäische Komission.  Jetzt kann man mal Troika-Merkel auf den Laden hier aufmerksam machen.  Allerdings hast du vollkommen Recht, daß zur schnellen Lösung eines konkreten, aktuellen Problemes diese Politik nicht ausschlieslich betreibbar ist.

1) In Brasilien gibt es nur die UE, oder Heirat.   Heirat oder PACS in F könnten wir nur machen, wenn nicht eine Ehe oder Partnerschaft inkl. im Ausland besteht. Eine UE geht nicht aufzulösen, weil sie automatisch besteht wenn wir eheartig, als Familie, zusammenleben.  Gerade aber um eine Partnerschaft nicht aufzulösen und in F ganz anerkannt zu bekommen, wurde ausdrücklich (Motive zu diesem Gesetz) CC 515-7-1 also Registerstaatprinzip eingeführt.

2) oder 3) wollen wir machen. Die Effekte in Brasilien sind dieselben - die dt. LP wird ein nur in D relevantes Schwänzchen der bras. EU, die nach dem Prinzip der Identität und Einheitlichkeit unabhängig vom Ort, unsere eigene Familieninstitution ist.  Erst mal müssen wir aber nach D kommen.

Das Problem ist aber, das der Fanzose in der Praxis schlicht und einfach gar nichts anerkennt, so richtig wir es auch machen würden.

Vielleicht sollten wir versuchen, eine deutsche Aufenthaltskarte zu bekommen. Ich weis nicht ob das geht, weil wir ja nicht dauernd in D bleiben wollen, besonders nicht im Herbst und Winter.  Und selbst eine anderweitige AufhK erkennt der Franzose vielleicht einfach nicht an ....

Nach 12 Jahren in Frz-Guyana hat sich immer nur ein Weg als begehbar erwiesen:  dem Franzosen große Probleme bereiten.

Nur um ein Beispiel zu nennen, wird auf Einfluß der örtlichen Wirtschaft europäischen Dienstleistungserbringern keine öfftl. Dienste wie Strom, Wasser, Bankkonto, ... erbracht, klarer Verstoß gegen Dir. 123/2006/CE art. 16.2 Betriebsstätte  .  Statt dagegen beim Franzosen zu klagen, ist es besser, an Wirtschaftsminist­erien, Handelskammern usw. anderer Staaten zu schreiben, daß sie mit derselben Rechtfetigung auch frz. Firmen dort blockieren können. Ich bin grundsätzlich der Meinung, den Franzosen erst mal auf Null runterzuschrauben und ihn sich dann mühselig seine Begünstigungen verdienen lassen zu müssen.




Wir suchen jetzt schnell einen Weg, nach D zu kommen, dort lassen wir die UE als LP nachbeurkunden oder eine neu eintragen.  Wenn das VerwG nix für ihn entscheidet, weis ich nicht was machen.  Bis zur Abreise starten wir aber allgemeine Probleme für den F


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neddo
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Problem Familienangehöriger FreizG Rückkehrer DE ok Reise Guyana Frankreich mit erster vorl. Bescheinigung nicht erlaubt
Antwort #54 - 06.05.2015 um 13:21:39
 
Bis jetzt haben sich noch keine Fortschritte ergeben.   Europäische Gesetze zu respektieren, wird kategorisch abgelehnt.  Sie wollen ihn auch nicht nach D ausreisen lassen, obwohl er da Recht hat hinzureisen, und das auch das dt. Konsulat bestätigt hat; hilfsweise auch nicht definitiv.

Unten Protokoll eines Gespräches von gestern.  Wir haben einen Brief geschrieben, angeblich als nötig behauptete Visa zur Aus- und Wiedereinreise, Transit, usw zu geben. Mitgebracht wurde eine Reserve Cayenne-Berlin  ohne Flughafen in Paris zu verlassen, am Vortag hat er noch gesagt dann läßt er I.B. vielleict ausreisen, hat er heute bestritten, haben wir aber auch protokolliert

Erste 9 Minuten Versuch denen zu erklären, daß FreizR anders als denen ihr AuslG ist, übrigens in art 121, 122 von denen ihr Fremdenrecht als eigenes Kapitel behandelt, ab ich denen auch unter die Nase gerieben, respektieren sie aber nicht

Meinungen dazu ?

Wir holen noch weitere Beweise ein.


====

+ von mir ,  - was andere Person sagte

speaking with a women assessor and representant of the chef in the room at the side of his

+ direct family member of european has automatical right to stay (showing english ...)   2:30
- the situation of the person ... have to be correct , ... it need a 'card-sejour' ...  2:50


- you say so, but in french guyana is not the same  3:10
- you can wait (a card-sejour) , ...
+ to make the transcription of the marriage in Germany ... here this we show you is the second copy of the documents, the first was stamped by the brazilean ministry, and german consulat was stamped, they'll send it to the civil register in Germany, we have to go there ...  3:30
- 3:40 here you are in French Guyana but not in the Schengen area
+ 3:50 he has the right to circulate in Europe, not only in Schengen, this is like meself, he have the right to circulate in the whole European Union, not only in Schengen
- 4:20  when a foreigner marries, then he have to go back and take a visa
+ this is for French, they are in their own country  4:30
- that is for stranger who had married 4:40
+ 4:50 this is your own law, french law
+ that is in another european country, not in the own country ... + 5:05 for the french in France is valid only french law, but for the french in germany or England is valid european law, this is better
+ 5:20 when i go to frehcn, this is another europen country
- when he come to here, in French, that stranger has to go back, take a visa
+ 5:30 this is only for french people in France
- french and european is the same 5:35
- 5:40 where is he from
+ 5:45 ... when I marry ...
+ 5:48 he is from Afrika
- 5:49 Ääää ...
+ 5:50 when Im in my own country, is valid only national law
+ 6:05 this ie european law, not national law
+ 6:10 european law is only valid when you are in another european country
+ 6:15 this is a aw between the countries, wen Im in my own country, then is only my national law important
- but you are not in your country
+ now, Im here in France
- 6:30 if you are in French or not, he have to go back and take a visa
- 6:40 you can go back to germany and take (marry) him ...
+ 7:00 here in Guyana is no german consulat
+7:30 when you are french in France, then is french law valid, but when you are a French in Germany or England, then two european countries involved, then is a agreement between France and other european countries , that other european countries cannot deport your family members
+ 7:50 a french man marries an african, they make ferias in Germany, german lis cannot deport him
- 8:00 you are german, but you are in another european country
+ 8:05 Im here in another euopean country, yes, and you cannot take my man and deport him to Afrika. This can only do german goverment
- 8:20 you dont understand how the french practis is
+ 8:25 its a difference if you are in your own country or in another country
+ 8:50 when its a french here,   but the german police cannot deport a famil member of a french
+ 9:10 showing R121-14 CESEDA (part about europeans and their family members in France): look, this is your french law: "La reconnaissance de leur droit de séjour n'est pas subordonnée à la détention du titre de séjour ni à celle du récépissé de demande de titre de séjour."
- 9:20 you have to change your mind ...  change your mind

9:39  Ms. Dotal comes with a high represent of PAF
I showing him reserve no. 1640Z for a direct fly Cayenne-Berlin on 18MAY for I.B. and W.L., 
and an afirmation of the German embassador in Paris that I.B. has the right to circulate in the E.U. without visa,
requesting that I.B. can pass at the Airport Cayenne
showing R121-14 CESEDA to him too
10:10 - this for resident [persons only, i.e. one have to be first  "permitted" by the frenchs]
10:15 + no, this not important .   Look, this is [your own] CESEDA art. 121
10:55 they go in a room and closed the door

12:45 open door, ask for give him the paper of the fly reservation, what I hand him over
+ 12:50 family member european autre droit  [other right]

- 23:45 L'ate de mariage ?
+ 23:50 Is here    (give him the whole letter/request with all documents)
- 23:55 No, no, no, je ne voule pas le texte, l acte de mariage
+ 23:58 Is here, une copie   (among the documents annexed to te letter; the original I showed him the day before)


- Le acte d mariagen n'est pas transcrite en France
+ 36:10 Mas nos voule transcrever il en Allemagne
+ 36:15 Deja tout legalise pour l Ministre Exterior bresilien, et por le consulat
- 36:20 Vous ne peut pas travailler. Pour le moment
- 36:25 cart sejour
- 36:30 Vous avez que bilhet ?
+ 36.35 Ajourd-hui nous a feite une reserve, porque hier tu dire si nous viager diretamente  a Allemagne ...
- 36:40 Hier je a dire outre chose, hier je a dite que passer quelque jour ...   Je desole,
+ 36:50 Je desolee, tu ...
- 37:10 Vous avez le bilhet d avion .... le original, ne paz copie
+ 37:30 Nous ne peut acheter bilhete, porque si nous acheter bilhete ajourd-hui se apres tu ne pas laizzes passer ...
+ 37:40 Je ne peu garanti
+ 37:45 Ce monsier que parti la, de chamise rose, ça policier da PAF, ... je pose la question, ... ne pas viajar .  Si voulez passer en force, passe en force.
Ref  letter requesting visa of leaving and/or transit, if theyself think it necessary
+ 38:00 Si tu peu donne visa, ca plus facil
- 38:10 ... le consulat que done visa
+ 38:40 [show him and read site Min.Int. visa outre-mer:] Si le personne en france, doit se adressar a une prefecture, "lorsque l'interessé se trouve outre-mer et souhaite se rendre dans l'espace Schengen, il doit solliciter un visa S. aupres du représentant de l'Etat outre-mer"
- 39:00 aaa, alle a Macapa Vous marie en Bresil, Vous marie en Bresil, alle a Macapa demande un visa Schengen
+ 39:10 Normalmente, tu devoir donne ça
- 39:15 Le Guyane ne pas espace Schengen   


   The claim that the marriage document is not transcribed in France, is a new, foolish argument:
   / Its only possible to transcribe the  marrige with one french, not of two foreigners  . This also confirmed the instance tribunal in Cayenne.
   / One of the reasons why we want to go to Germany, is exactly to transcribe the civil state documents
   / For the european mobility can't demanded to transcribe civil state documents
   / We dont want to stay in France, on the fly directly to Germany nor transit on land, just leave French-Guyana to a country where I.B. and his stay-right is respected
   / He said I.B. get soon a definitive stay-card, then we can travel;  how they want to recognize the not-transcribed marriage for the stay-card, but not for leave ?
   / There is a convention Brasil - France about the immediate recognition of civil acts, french decr 2000-940 art. 23

   /    For the circulation and stay right of european citizens family members, mariage in any country of the world is recognized, cf  art. 2.1   COM(2009)313   ref  Dir. 38/2004/CE      For the european circulation no transcription is necessary and also would not be practicable.
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Antwort #55 - 06.05.2015 um 13:33:27
 
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Antwort #56 - 06.05.2015 um 19:04:10
 
neddo schrieb am 27.04.2015 um 22:37:28:
Vielleicht sollten wir versuchen, eine deutsche Aufenthaltskarte zu bekommen. 


Ich sehe zur Zeit keine Grundlage für eine DEU Aufenthaltskarte wenn DEU die Verpartnerung nicht anerkennt.

neddo schrieb am 27.04.2015 um 22:37:28:
Wir suchen jetzt schnell einen Weg, nach D zu kommen, dort lassen wir die UE als LP nachbeurkunden oder eine neu eintragen.


Die Nachbeurkundung kann man auch aus dem Auland machen. GGf. muss dazu erst noch Urkunden besorgen und beglaubigen lassen.
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Antwort #57 - 07.05.2015 um 05:42:57
 
Wer sagt denn das D die Vp nicht anerkennt ??  Zumindest erkennt sie die dt. Botschaft an und hat gesagt der LP kann visafrei in Europa rumreisen. Zur Anerkennung ist nichts nötig.

Und: hier geht es darum, aus Frz-Guyana auszureisen, nicht darum in D einzureisen.

Ich würde sagen, der LP hat auf alle Fälle Recht auszureisen einschlieslich Transit in Teilen des momentanen Aufenthaltslandes um in ein benachbartes Land zu kommen was sagt er kann dort einreisen.

Selbst wenn wir ihn notfalls deportieren lassen, kann er das Zielland aussuchen
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Antwort #58 - 07.05.2015 um 09:12:18
 
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Antwort #59 - 07.05.2015 um 18:58:32
 
Hab ich nicht, gibts auch nicht mehr. Wohne hier seit fast 13 Jahren. Mein Aufenthaltsrecht ist nie bestritten worden. Für die Freizügigkeit reicht aus das man Service bezieht, ich beziehe täglich Wasser und Strom
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