neddo
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1) Conjuge/Spose von 38/2004/CE 2.2 a) ist (ausdrücklich nach CGCE) NICHT durch Europarecht definiert, sondern nach den Umständen, insbesondere nach dem zum Fall irgendwie in Beziehung stehendem Recht.
Es steht nirgends, das Conjuge/Spose iS 38/2004/CE eine * registrierte * Heirat sein muß.
Die UE vor der registrierung, also rein konsensuelle Ehe, in Brasilien ausdrklich durch 226 Zi. 3 der Verfassung gültig und äquivalent der Heirat, ist in Deutschland nicht verboten und automatisch anerkannt, Ziffer 8.1.6 des CECI Dokumentes (was von Juristen der betreffenden europäischen Staaten ausgearbeitet wurde und daher zuverlässig ist). Das einzige evtl. Problem und Unterschied zur vorher registrierten Ehe, ist evtl. die Beweisbarkeit.
Daher ist der LP schon mal Conjuge/Spose iS 38/2004/CE 2.2 a) , und automatisch freizugsberechtigt, seitdem wir faktisch eheartig (more uxorio) und mit der Absicht eine Familie zu gründen (animi maritalis) zusammenleben.
2) Nach der Registrierung ist die UE eine alle Anforderungen von 38/2004/CE 2.2 b) erfüllende registrierende Partnerschaft äquivalent der Ehe. Ergibt daher auch aus diesem Grund Recht auf automatische Freizügigkeit.
3) Die Erläuterung der UE ist nicht athropoligisch. Sie ist vielmehr zum Verständnis und ihrer rechtlichen Einordnung. Die UE ist insbesondere keine Partnerschaft wie der frz. PACS . Ferner hat sie aus iher Umgebung und Entstehung her bestimmte Eigenschaften wie Wirkung ex tunc . Andererseits kommt sie zu denselben Konsequenzen wie zBp das Urteil Wager des europ. MR Gerichtshofs. Sie erfüllt daher alle Anforderungen von 38/2004/CE 2.2 a,b) . Um das besser zu beurteilen , ist die Erklärung der EU gut. übrigens bezeichnen die brasilianischen Juristen in englischen Übersetzungen auch stets als konsensuelle Ehe, und als eine der zwei Formen eine Familie zu gründen (abgesehen natürliche Familie eines Elternteils mit Kind)
In CJCE 59/85 zBsp steht auch, daß C/S nicht europarechtlich definiert ist, und in Fällen fehlender Registrierung im Prinzip gegeben sein könnte, nur im konkreten Fall nicht war, da der mehr nur ein Herbergement war ohne das sich die beiden auch öffentlich als Paar gezeigt hätten, sodas in diesem Fall keine Familie sondern allenfalls das Grundrecht auf Versammlung als soziales Recht iS Regl 1612/68 art 7.2 und Haushaltsmitglied vorhenden war und aus diesem Grund zwar kein automatisches Aufenthaltsrecht ergibt aber wenigstens zu berücksichtigen ist.
Bei der UE ist das anders, wie aus ihrer Beschreibung hervorgeht.
4) Ich verstehe nicht, warum hier alles bemängelt wird. Wenn denn die Verständnisse des fremden Gesetzgebers für Europa / Anerkennung irrelevant sein soll, und wenn auch das Verständnis der Partner ihres Familienlebens einschlieslich der Registrierung irrelevant sein soll, was soll denn dann überhaupt noch relevant sein ?
Sicherlich nicht nur das Versändnis oder Anerkennung, was der Aufenthaltsstaat hat oder haben will.
Das dann ließe sich auf einen kurzen Nenner bringen: Staaten die überhaupt nichts anerkennen wollen, sollen sich aus der internationalen und europäischen Gemeinschaft rausscheren, bzw erhalten einfach ihre Begünstigungen gekürzt und bleiben nur mit ihren Pflichten, sodas sie dann auch freiwillig weggehen. Der Naturalzustand zwischen Völkern, ad hoc und daher auch juristische Regel jedweden int.Rechts, ist die nicht-Anerkennung, potentielle Feindlichkeit, Betrachtung als Terroristen und uneingeschränkte Bekämpfung anderer Individuen und ihrer Organisationen. Recht insofern als faktischer und juristischer Ausnahmezustand muß durch positiven Akt gestiftet werden, wozu der Kandidat gewisse Voraussetzungen erfüllen muß, wozu gehören daß er umgekehrt uns selbst respektiert, sowie ein Minimum an internationalem Recht und Ordnung, logischerweise schon deshalb weil die von ihm gewollte Friede, Anerkennung, Souveränität, Staat, Beamte, Verwaltung Objekte des iR sind und ohnedem gar nicht anerkannt werden könnte. Ferner hat der Kandidat eine Garantie für den Frieden zu gewähren. Es gibt nicht nur genug Fälle, wo die reine Ablehnung der UNO-Resolutionen formal als fehlende Legitimität formaler Grund für einen Angriff war, zBsp gegen S.Hussein. Auch gerade der Franzose selbst hat mehrfach die Besetzung portugiesischer Gebiete damit gerechtfertigt, daß Portugal faktisch dort nicht die Vss. des int. Rechtes und einer effektiven Besetzung und Verwaltung aufrechterhält. Etwa in der Casa Mansa (Port.Guinea), aber auch hier in Frz-Guyana das Gebiet zwischen Regina und St. Jorges, früher Teil von Brasilien.
In Familienangelegenheiten ist die weitgehende Anerkennung das Normale (von Fällen der öfftl. Ordnung wie Polygamie, Ehen zwischen verwandten usw abgesehen). Gerade bei den Partnerschaften und der jetzigen Stabilisierung derselben bestätigt sich das erneut. Lies dazu doch mal die von mir im vorigen post wiederholten Quellen der momentanen allgemeinen Auffassung ! So wurde in den letzten Jahren das Anerkennungs- oder das Registerprinzip weitgehend ethabliert. Noch wichtiger ist aber, das sich ein Grundrecht auf Identität, Eigenheit und Anerkennung der Familie als Institution in der Form wie sie von den Partnern frei geplant, gelebt, gewollt ist, egal in welches Land sich die Familie bewegt. Das läuft im bischen auf das Trabbi-Prinzip hinaus, das eine einmal irgendwo gemäß lokalem Recht begründete (nicht notwendigerweise registrierte) Firma auch in allen anderen Mitgliedstaaten gültig ist, selbst wenn sie dort nach Ortsrecht nicht existiert und begründet werden könnte. Bsp englische Ltd. oder deutsches Wandergewerbe.
Deswegen ist NICHT davon auszugehen oder zu tolerieren, was zBsp der Franzose anerkennen will oder nicht, sondern was sich international/europäisch als normal und anzuerkennend ethabliert. Quellen dazu, wie schon gesagt, etwa art. 38 des Status des GH Haag, oder die KSZE-Vereinbarung art. VI, X . Für den Franzosen auch, ob er will oder nicht, in Guyana die Üblichkeiten des amerikanischen Kontinents, insbesondere die OAS Erklärung der MR oder entsprechende Konventionen. Andernfalls soll sich der Franzose hier wegscheren, oder man muss ihn aussetzen, weil der RFranzose nämlich niemand respektiert.
Auch hier ausgesetzt, bleibt er weiterhin verpflichtet, mir und meinem LP FreizK oder Transit nach D zu gewähren.
5) "Eine Reise von einem anderen südamerikanischen Land nur mit dieser brasilianischen Registereintragung (ggf. übersetzt) und einer E-Mail der deutschen Botschaft würde ich, wenn überhaupt, nur im Wege eines Direktflugs vornehmen und das Ganze vorher mit der Airline und v.a. auch der Grenzpolizei am Abgangsort abstimmen. " Faktisch hast du da Recht. Das wollen wir ja auch machen. Wobei allerdings Cayenne-Paris auch ein Direktflug ist, und ich es für ein Unding halte, daß wir aus der EU aus- um wieder einzureisen. Da ist dasselbe, als wie wenn es überhaupt keine Europäische Union, keine europäischen Prinzipien, kein europäisches Recht gäbe. Das will der Franzose ja nur: die Vorteile der EU ausnutzen, aber keinerlei Pflichten übernehmen. Bereits daß wir durch die faktische Erpressung das frz. Verwaltungsgericht bitten müssen, das vstl. nichts macht, ist an der Grenze des Akzeptablen, weil es sich nicht um einen einmaligen Fall, sondern um die genannte rattenhafte Politik des Franzosen handelt.
Sollte das binnen ca. 1 Monat nicht zurande kommen, reisen wir evtl. auch über Surinam oder Brasilien. Sollte es dazu kommen, sage ich aber jedem Franzosen der mir in Detschland über den Weg kommt, er soll sich rausscheren.
Stattdessen soll erst mal versucht werden, den Franzosen dazu zu bringen, europäisches Recht zu respektieren. Ausser den genannten Rechtsgründen, evtl. auch weitere, die ich nicht kenne.
Vielen Dank für den letzten Abschnitt. Das dt. HKonsulat in Gwadalupe und die Botschaft in Paris hat ja schon alle Unterlagen, und hat gesagt, wir brauchen kein Visum, aber wenn wir eins bräuchten könnten wir dort eine bekommen, aber nicht hier. Ich versuche mit denen nochmal zu sprechen, das sie uns vielleicht eine schriftliche Bestätigung auf frz schicken.
6) Ja es ist eine uniao homoafectiva estavel , Unterordnung der uniao estavel, egal ob so expressiv bezeichnet oder nicht, da schon aus den beiden gleichartigen Partnern hervorgehend
Wir wollen ja nicht, das es in D als Ehe eingetragen wird, sondern als LP. Das ist OK so. Eine verschiedengeschlechtliche UE kann aber nicht als LP eingetragen werden, weil es keine vg LP in Deutschland gibt; die müste man dann als eine Heirat umwandeln um sie als Heirat in D einzutragen. Wenn wir die LP in eine H umwandeln, können wir sie nicht in D eintragen lassen, da es dann keine LP mehr ist, andererseits da es in D keine homoaffektive H gibt. Ich hoffe, das ist einleuchtend.
Ich würde sagen, das Merkblatt des Konsulats ist einfach alt, homoaffektive UE sind da noch nicht berücksichtigt, zumal das VerfG erst 2011 die gleichgeschlechtliche UE abgesegnet hat, auch wenn das zuvor schon die OLG der meisten bras. Bundesstaaten auch getan haben.
Beim selben Konsulat sind auch unsere ganzen Unterlagen zur Legalisierung, und die haben auch gesagt das das kein Problem ist da gleichgeschlechtlich. Ebenso das Standesamt wo wir das eintragen wollen.
7) Unsere Vereinbarungen sind nach dem RTD Registro de Titulos e Documentos auch ins RCPN Registro Civil das Pessoas Naturais also Personenstandsregister eingetragen wurden, wo auch Heiraten, Scheidungen, Todesfälle , Geburten usw eingetragen werden. Das steht am Schluß des Zertifikats auch.
Nur haben wir nicht von allem Zertifikate machen lassen. Eigentlich reicht das Original, mit dem Stempel das es ins RTD und auch ins RCPN eingetragen wurde.
Formalitäten sind alle freiwillig, sie dienen nur dem einfacheren Beweis und Gebrauch. Ganz genauso wie die Ausweiskarten für Freizugsbrechtigte.
Hier dient die Registrierung auch als Grundlage der Ansprüche aus 38/2004 art. 2.2 b), da da nur registrierte Partnerschaften enthalten sind, wogegen in art. 2.2 a) "spose/conjuge" auch nicht-registrierte Ehen (rein konsensuell, Pkt 8.1.6 CICE Erhebung) beinhaltet
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