Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
abschiebung (Gelesen: 3.039 mal)
Themen Beschreibung: Termin zur Eheschliessung, trotzdem abgeschoben
Dominika
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tschechisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag abschiebung
19.04.2015 um 18:07:10
 
Hallo,
mein Verlobter kommt aus Kosovo, ich komme aus Tschechien. Er wurde in Kosovo geboren, aber als er 2 Jahre alt war, hat sich seine ganze Familie nach DE umgezogen. Dort haben die mehr als 15 Jahre gelebt, danach wurde aber ganze Familie zurück abgeschoben. Mein Verlobter hat dann zweimal um Asyl beantragt, das wurde aber immer abgelehnt. Dann ist er mit finnischem visum irgendwie nach DE gekommen, also legal. Nach einem Jahr hat er um Asyl wieder beantragt, den hat er bekommen, er hat sogar das Arbeitserlaubnis bekommen. Dann war er bei der Anhörung, da hat ihm der Mann gesagt er persönlich würde ihn nicht abschieben.Alles schön ud gut. Er hat sogar sein kosovarischen Pass und Ausweiss bekommen (durch die Botschaft), Ehefähigkeitszeugniss und Geburtsurkunde auch. Dann haben wir ein Termin zur Eheschliessung gemacht, alle Unterlagen abgegeben und die Standesarbeiterin hat die Unterlagen zum Oberlandsgericht in Rostock geschickt, damit die das überprüfen können. Wir haben schon eine Bestätitung bekommen, des unserer Termin am 15.7.2015 ist. Mein Verlobter hat er aber trotzdem ein Brief bekommen dass er abgeschoben wurde (unbegründet), dann hat sein Anwalt die Klage geschrieben und die Unterlagen zu unserer Eheschliessung geschickt. Vorgestern hat mein Verlobter wieder ein Brief bekommen, dass die Klage abgelehnt wurde und er ausreisen muss. Gibt es noch irgendeine Chance für uns? Danke für die Antwort.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: abschiebung
Antwort #1 - 19.04.2015 um 18:31:10
 
Dominika schrieb am 19.04.2015 um 18:07:10:
Dann ist er mit finnischem visum irgendwie nach DE gekommen, also legal. 

Was sollte daran legal sein ?
Ein finnisches Visum zum Besuch ist keine geeignete Grundlage, um in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: abschiebung
Antwort #2 - 19.04.2015 um 18:35:23
 
Wann heiratet ihr?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: abschiebung
Antwort #3 - 19.04.2015 um 18:43:15
 
Als verheiratetes Paar wäre es durchaus möglich Aufenthalt in Deutschland zu nehmen, da Du als EU-Bürgerin Freizügigkeit  genießt.

Allerdings ist es durchaus möglich, dass Dein Dann-Ehemann auf Grund seines illegalen Aufenthalts, erst (s)eine Einreisesperre  aufheben lassen muss.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Dominika
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tschechisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: abschiebung
Antwort #4 - 19.04.2015 um 18:44:29
 
Ja, wir haben Termin 15.7.2015, aber wenn die ihn erwischen und nach Kosovo schicken, dann schaffen wir das nicht.. Es sind noch drei Monaten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: abschiebung
Antwort #5 - 19.04.2015 um 18:47:41
 
Er sollte auf keinen Fall auf die Abschiebung warten. Entweder hat der Anwalt Erfolg mit einem Aufschub, oder er reist selbst nach Kosova und beantragt dort ein Visum zum Heiraten in Deutschland.

Das zweite ist auf jeden Fall eine einfache Möglichkeit, um völlig normal hier zu leben.

Was Du sonst schreibst, kann nicht stimmen. Hätte sein Asylantrag Erfolg gehabt, könnte ihm nicht die Abschiebung angedroht werden. Es muss völlig anders gewesen sein, das könnte aber nur er Dir richtig erklären.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: abschiebung
Antwort #6 - 19.04.2015 um 18:51:57
 
Dominika schrieb am 19.04.2015 um 18:44:29:
a, wir haben Termin 15.7.2015, aber wenn die ihn erwischen und nach Kosovo schicken, dann schaffen wir das nicht.. Es sind noch drei Monaten.


Was hindert euch daran nächste Woche zu heiraten  Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Dominika
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tschechisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: abschiebung
Antwort #7 - 19.04.2015 um 18:52:36
 
Die Abschiebung hat er nach drei Monaten bekommen, also der Asyl war nur für drei Monate, danach haben die ihm das nicht mehr verlängert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dominika
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tschechisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: abschiebung
Antwort #8 - 19.04.2015 um 18:54:28
 
Weil alle unsere Unterlagen grad bei Oberlandsgericht in Rostock sind (zum überprüfen) und wir warten bis die die wieder zurück schicken. Ohne das geht die Eheschliessung nicht machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: abschiebung
Antwort #9 - 19.04.2015 um 19:08:44
 
Es gibt kein Asyl für drei Monate.

Vermutlich ist er eingereist, hat Asyl beantragt, das ist nach drei Monaten abgelehnt worden. Dann muss er natürlich ausreisen.

Falls er hier kein Aufenthaltsrecht hat, solltet Ihr auch nicht versuchen zu heiraten: Dann kann er im Standesamt verhaftet werden, wenn Ihr beide dort auftaucht.

Er benötigt eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, um hier leben zu dürfen. Das kann auf Antrag des Anwalts oder Beschluss des Gerichtes sein, er kann auch das Visum zum Heiraten in Kosova beantragen und bekommen.

Auf jeden Fall ist es wichtig, dass Ihr Euch beide darüber im Klaren seid, welche Schritte notwenig sind, damit er mit einer Erlaubnis hier ist, nur dann ist das Heiraten ohne Risiko möglich.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: abschiebung
Antwort #10 - 19.04.2015 um 19:19:39
 
Dominika schrieb am 19.04.2015 um 18:54:28:
Weil alle unsere Unterlagen grad bei Oberlandsgericht in Rostock sind (zum überprüfen) und wir warten bis die die wieder zurück schicken. Ohne das geht die Eheschliessung nicht machen.


Tja, dann steht die Eheschließung auch nicht unmittelbar bevor. Der Eheschließungstermin steht auch auf der Kippe und ist auch rechtlich unbrauchbar.

Ihr solltet auf die baldige Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis hoffen und dann sofort bezahlen und die Bescheinigung gemäß § 13 PStG, abschließende Überprüfung der Ehehindernisse, holen. Nur das kann eine Vorwirkung des Schutzes von Ehe und Familie auslösen.

Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema