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NE vor 3 Jahren???? (Gelesen: 1.362 mal)
mikel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE vor 3 Jahren????
12.04.2015 um 11:49:29
 
Hallo,

ein Bekannter, der mit einer Deutschen Frau verheiratet ist hat die Niederlassung nach 2 Jahren und 9 Monaten bekommen.
Ist das korrekt so ?

2 Frage,Durchgedrehtie Frau hat vor 1 Jahr die Scheidung eingereicht Sie und haben es der ABH bei der Antragstellung,(NE) verschwiegen.
Ich dachte die ABH bekommt immer automatisch von Scheidungsverfahren mit ?
Und komisch ist das er den Aufenthaltstitel, (NE) in sein Paß reingeklebt bekommen hat ??
Ich dachte die ABH Berlin hat auch schon die E-Karte ?
Was denkt Ihr ??
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dgstein
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Quod non est in actis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE vor 3 Jahren????
Antwort #1 - 12.04.2015 um 15:38:47
 
Hallo mikel,

es gibt ja nicht nur die NE nach § 28 Abs. 2 AufenthG. Evtl. hat dein Bekannter eine NE aufgrund einer anderen rechtlichen Grundlage erhalten?

Zitat:
Ich dachte die ABH bekommt immer automatisch von Scheidungsverfahren mit ?

Nein, das ist nicht der Fall.

Zitat:
Und komisch ist das er den Aufenthaltstitel, (NE) in sein Paß reingeklebt bekommen hat ??
Ich dachte die ABH Berlin hat auch schon die E-Karte ?

Die ABH Berlin ist aufgrund von Kapazitätsengpässen wieder zur Erteilung in Form von Klebeetiketten zurückgekehrt. Dass dein Bekannter ein Klebeetikett bekommen hat, ist also nichts Außergewöhnliches.

Viele Grüße

dgstein
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Quod non est in actis non est in mundo
 
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mikel
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i4a rocks!


Beiträge: 307

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.04.2015 um 16:55:10
 
Er hat die Ne nach 28 bekommen
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.04.2015 um 17:08:23
 
Hallo Mikel...

Weißt du was mich an den Fragen stört?

Das wir bei der Erörterung dieser Fragen 0 Erkenntnisgewinn haben werden.

Normalerweise schweigt man wenn man unrechtmäßig einen Vorteil erlangt hat und erzählt es nicht überall rum.

Ich müsste lügen, wenn ich behaupten würde, ich hätte noch nie etwas strafbewehrtes gemacht. Nur erzähl ich das maximal meiner Mutter und meiner Frau und nicht jedem dahergelaufenem Bekannten. Denn die Bekannten bzw. Unbekannten werden immer über sowas mit Dritten plappern.

Genau das ist hier in diesem Fall geschehen: Irgendwer plappert und dann hat man seinen Nachteil.

Am Besten benennst du gleich den Namen der Person bzw. schreibst es gleich der Ausländerbehörde Berlin.

Ach Moment. Es gibt ja Benutzer hier im Forum, die bei der LABO arbeiten. Ich schreib mal einen an und frage ihn, ob diese Vergabepraxis normal ist....
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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